Kann ich meinen Werkstudentenvertrag jederzeit kündigen?
Ich habe vor kurzem meinen Werkstudentenvertrag um zwei Jahre befristet verlängert. Allerdings hat mich ein Kumpel auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung angesprochen. Ich dachte das wäre bei Studenten automatisch der Fall, dass man sehr flexibel ist. Nun hab ich mir nochmal das kleingedruckte ausgepackt und folgendes gefunden, unter dem Punkt: Beendigung des Vertrages steht:
"Die Kündigungsfristen während bzw. nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Probezeit richten sich nach der gesetzlichen Regelung..
Für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht es dem Unternehmen X frei, den Werkstudenten von der Dienstleistung unter Fortzahlung seiner jeweiligen monatlichen Bezüge und unter Anrechnung des an-teiligen Urlaubs und eventueller zusätzlicher Freizeitansprüche freizustellen."
Kann ich also, nach z.B. 6 Monaten problemlos kündigen, oder nicht?
Wenn nein, kann hab ich eine gesetzliche Frist von z.B. 14 Tagen meine Vertragsverlängerung zu widerrufen?
Befinde mich in NRW, falls das relevant ist.
5 Antworten
Der Arbeitsvertrag wurde mit einer befristeten Dauer abgeschlossen.
Es hilft ein Blick in §622 BGB weiter.
Innerhalb der probezeit zwei Wochen Frist und danach 4 Wochen zum 15 oder zum Ende eines Monats.
Theoretisch können auch längere fristen als die gesetzliche k-frist vereinbart werde, aber nur für beide Seiten gleichzeitig.
Den Widerruf gibt es im übrigen bei einem Arbeitsvertrag nicht
Ich bin kein Anwalt, aber ich kann dir einige allgemeine Informationen zur Kündigung von Werkstudentenverträgen geben. In deinem Fall steht in deinem Vertrag, dass die Kündigungsfristen während oder nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Probezeit sich nach der gesetzlichen Regelung richten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen in Deutschland betragen in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Da es in deinem Vertrag keine spezifischen Kündigungsfristen gibt, sollten die gesetzlichen Regelungen gelten. Das bedeutet, dass du nach 6 Monaten unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kannst.
In Bezug auf deine Frage zur Widerrufsfrist für die Vertragsverlängerung gibt es normalerweise keine gesetzliche Widerrufsfrist, es sei denn, sie ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Für weitere Informationen kannst du diesen Artikel über die Kündigung von Werkstudentenverträgen lesen: Werkstudentenvertrag kündigen. Beachte jedoch, dass es immer ratsam ist, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass du alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigst.
Du kannst jederzeit mit gesetzlich vorgegebener Frist kündigen.
4 Wochen?
Wenn du in der Probezeit bist & Ihr nichts spezielles im Vertrag festgehalten habt, sollte die bis zu 6 Monaten gehen. Dann hättest du Zeit innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Ansonsten müsstest du dich an die im BGB aufgelisteten Kündigungsfristen berücksichtigen, die wäre dann 4 Wochen zum 15. oder zum ende eines Kalendermonats. Ich glaube da ist kein Unterschied ob befristet oder nicht, ich hab jedenfalls nichts diesbezüglich gefunden, bist du befristet oder unbefristet?
Wenn es keine vereinbarte probezeit gibt, gibt es keine, so einfach ist das. Nur bei Ausbildungsverträgen muss eine solche mit mindestens 1 Monat vereinbart werden.
Für die fristen gilt das, was du geschrieben hast
aber bitte erklär mir mal worauf du hinaus willst? Bzw. erklär mir mal bitte wie du meine Aussagen bezüglich der Probezeit wahrgenommen hast?
Ich mein damit, dass wenn er in der Probezeit ist (falls eine gegeben) & nichts spezielles (z.B. 2 Monate oder 5 Monate) festgehalten worden ist, Er die Möglichkeit hat bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen?
die probezeit ist schon um. Das ist ja eine Verlängerung. Meine erste Befristung wäre nächsten Monat ausgelaufen.
Ist nichts bzgl der probezeit vereinbart : es gibt keine, Kündigungsfrist sind 4 Wochen
Gibt es eine ( bis zu 6 monate) kündigung innerhalb von zwei Wochen
Wenn deine Aussage ist dass eine probezeit automatisch 6 monate geht, ist das nicht korrekt. Wenn nicht klar hervor geht wie lange die probezeit gehen soll gibt es keine
Dann sind es 4 Wochen ganz normal eben
Hmm 🤔
Du musst bedenken wir sind in der Privatautonomie. Es gilt das, was vereinbart ist. Schreibe ich nur rein es gibt eine probezeit definiere die aber nicht, wird das eben so behandelt als gäbe es keine. Grundsätzlich ist ja das Arbeitsrecht dafür da, die rechte des Arbeitnehmers zu schützen. Keine probezeit ist ja eigentlich gut für den, weil der dann nicht darum fürchten muss in den ersten bis zu 6 Monaten mit einer verkürzten Kündigungsfrist ne Kündigung zu kassieren. Denn weitere Besonderheit: in der probezeit ist keine Begründung der Kündigung erforderlich
also. Ich hab meine HR darum gebeten mir Klarheit zu verschaffen und den Ausschnitt aus den Vertragsunterlagen in der Mail angegeben. der Personaler meinte auf meine Nachfrage hin, er hätte zurzeit keinen Zugriff auf meine vertragsunterlagen, aber das Zitat (siehe oben) eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vorsieht. Das einzige was ich nicht hingeschrieben habe, ist, dass mein Vertrag befristet ist, weil ich dachte, dass sieht er selbst.
Damit müsste ich ja nun definitiv auf der sicheren Seite sein, oder?
Ob befristet oder nicht ist irrelevant. Da steht ja es geht nach der. Gesetzlichen Regelung im Arbeitsvertrag. Dann gilt §622 BGB mit vier Wochen
Kann ich also, nach z.B. 6 Monaten problemlos kündigen, oder nicht?
Jederzeit mit gesetzlicher Frist. Womöglich 3 Monate
Gesetzliche Frist sind 4 Wochen zum 15 oder Ende eines Monats.
3 monate für beide nur wenn es so vereinbart ist, was ja gerade nicht der fall ist, wie es aus der Frage hervor geht. Hier würden die gesetzlichen fristen vereinbart
gilt das sowohl für befristete als auch unbefristete Verträge?