Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Quartalsende -richtig verstanden?

4 Wochen zum Quartalsende - (Arbeit, Job, Kündigung)

3 Antworten

Kurz gesagt, Du hast nur vier Kündigungstermine im Jahr. Du kannst zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eine neue Stelle antreten.

Deine Kündigung muss dann immer mindestens vier Wochen vorher beim AG eingegangen sein. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Neben den gesetzlichen gibt es auch Kündigungsfristen die durch Tarifvertrag oder einzelvertraglich geregelt werden können. Das ist bei Dir der Fall.

ich kapier deine Grafik nicht, aber 4 Wochen zum Quartalsende bedeutet, dass du nur zum Quartalsende kündigen kannst, und dies Vier wochen vor dem Quartalsende tun musst.. d.h. zum 31.12. könntest du kündigen müsstest das aber spätestens 28 Tage vorher tun. oder eben zum 31.3. oder eben zum 30.06...

Marischka12 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 14:33

im Endefekt ist meine "letzte chance" zu Kündigen immer der 2te Monat des Qaurtals.

Sprich ich müsste bis zum ende Februar Kündigen damit ich ende März raus wäre oder eben zum ende Mai (dann ende Juni raus) ende August (=ende Septeber raus) usw..

Du hast das mit der Kündigung vier Wochen zum Quartalsende vollkommen richtig erkannt.

Marischka12 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 14:31

Super :D

kann man das irgendwo nachlesen? Arbeitsschutzgesetz oder sowas? Ich dazu irgendiwe nix im internet :(

lenzing42  29.11.2013, 16:22
@Marischka12

Kündigungsfristen werden bekanntlich im § 622 geregelt,und dort findest du im Absatz 5, Satz 3 den Hinweis,das einzelvertragliche Verlängerungen der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen unberührt bleiben.