Ruhender Arbeitsvertrag, berufliche Reha, wiederaufnahme, Urlaubsanspruch?
Ich habe eine Frage zu meinem Fall, da ich nichts im Internet finden konnte was genau mein Problem schildert.
Seit November 2013 bin ich dauerhaft erkrankt und nach 78 Wochen ausgesteuert, seitdem ruhte mein Arbeitsverhältnis im ö.D.. Im Juni 2017 bin ich dann zu einer beruflichen Reha gewesen. Dafür musste ich mich gesundschreiben lassen, war aber weiterhin im ruhenden Arbeitsverhältnis. Das erste Jahr war ein Berufsvorbereitendes Jahr und das zweite dann die eigentliche berufliche Teilfeldqualifizierung. Am Freitag habe ich diese dann erfolgreich abgeschlossen. Vorher war ich noch 3 Monate zum Praktikum in meiner Dienststelle, wo ich in meinem neuen Berufsfeld eigearbeitet werden sollte. Heute ist mein erster regulärer Arbeitstag mit Aktivierung des Arbeitsvertrages.
Nun möchte ich aber gerne Urlaub beanspruchen und keiner kann mir genau sagen was da alles zu beachten ist.
Im Internet las ich das man seinen angesammelten Urlaubsanspruch 15 Monate geltend machen kann bei einem ruhenden Arbeitsvertrag. Da stand aber nur etwas wegen Erwerbsminderungsrente und vorangegangener längerfristigen Krankheit.
Meine Reha-einrichtung meint dazu, dass ich nur anteilmäßigen Anspruch hätte.
Mein regulärer Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr. Mein Behinderungsgrad beträgt 40 mit Gleichstellung. Wieviel Urlaubsanspruch habe ich nun und wie kann ich den geltend machen, falls da noch was rückwirkend aussteht?
3 Antworten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2012 entschieden,
https://www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-krankheit/
Wer über Monate oder Jahre krank ist, verliert nicht gleich seine Urlaubsansprüche. dass bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden kann. Das heißt ganz konkret, dass Ihr Urlaubsanspruch, wenn Sie länger krank waren, auch ohne entsprechende tarifvertragliche Grundlage erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfällt (BAG, Az.: 9 AZR 353/10). Dieser Zeitraum wird auch Übertragungszeitraum genannt.
Und diese Regelung dürfte auch auf Deinen "ruhenden" AV anzuwenden sein.
Hallo Chikaku,
Sie schreiben:
Ruhender Arbeitsvertrag, berufliche Reha, wiederaufnahme, Urlaubsanspruch?
Antwort:
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre zuständige Personal-/Lohnbuchhaltung, welche sich bei Ihren rechtsverbindlichen Aussagen am gültigen Arbeits-/Tarifvertrag und am Bundesurlaubsgesetz orientieren muß!
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Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat/Gewerkschaft/Intergrationsamt nach oder Sie konsultieren einen Rechtsbeistand!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich habe nachgefragt, aber die wissen es auch nicht. Also muss ich mir einen Fachmann holen der sich mit dem Recht auskennt. Danke.
du bist im öffentlichen Dienst. ergo gibt's bei euch Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung. wende dich dorthin, da gerade im öD viele Regelungen gelten die es in der "freien" Wirtschaft nicht gibt. Auch die Tarifverträge regeln das meistens anders.
ich bin auch im öD und bei unserem Tarifvertrag gibt's bei längerer Krankheit nur noch den gesetzlichen Anspruch rückwirkend anstelle des im Arbeitsvertrag festgehaltenen. also nix mit 30 Tagen pro Jahr. ich meine bei uns steht auch was zum Verfallen...
Das würde mir auch schon reichen, solange die mir nichts unterschlagen wollen und meine Schwerbehindertenvertretung weiß es eben auhc nicht genau, weil ich in allem ein Sonderfall bin. Die 30 Tage führte ich an wegen diesem Jahr.