Ruhender Arbeitsvertrag, berufliche Reha, wiederaufnahme, Urlaubsanspruch?

3 Antworten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2012 entschieden,

https://www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-krankheit/

Wer über Monate oder Jahre krank ist, verliert nicht gleich seine Urlaubsansprüche. dass bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden kann. Das heißt ganz konkret, dass Ihr Urlaubsanspruch, wenn Sie länger krank waren, auch ohne entsprechende tarifvertragliche Grundlage erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfällt (BAG, Az.: 9 AZR 353/10). Dieser Zeitraum wird auch Übertragungszeitraum genannt.

Und diese Regelung dürfte auch auf Deinen "ruhenden" AV anzuwenden sein.

Hallo Chikaku,

Sie schreiben:

Ruhender Arbeitsvertrag, berufliche Reha, wiederaufnahme, Urlaubsanspruch?

Antwort:

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre zuständige Personal-/Lohnbuchhaltung, welche sich bei Ihren rechtsverbindlichen Aussagen am gültigen Arbeits-/Tarifvertrag und am Bundesurlaubsgesetz orientieren muß!

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/diesen-besonderen-urlaubsanspruch-gibt-es-fuer-schwerbehinderte-arbeitnehmer/

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Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat/Gewerkschaft/Intergrationsamt nach oder Sie konsultieren einen Rechtsbeistand!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Chikaku 
Beitragsersteller
 25.06.2019, 08:55

Ich habe nachgefragt, aber die wissen es auch nicht. Also muss ich mir einen Fachmann holen der sich mit dem Recht auskennt. Danke.

du bist im öffentlichen Dienst. ergo gibt's bei euch Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung. wende dich dorthin, da gerade im öD viele Regelungen gelten die es in der "freien" Wirtschaft nicht gibt. Auch die Tarifverträge regeln das meistens anders.

ich bin auch im öD und bei unserem Tarifvertrag gibt's bei längerer Krankheit nur noch den gesetzlichen Anspruch rückwirkend anstelle des im Arbeitsvertrag festgehaltenen. also nix mit 30 Tagen pro Jahr. ich meine bei uns steht auch was zum Verfallen...

Chikaku 
Beitragsersteller
 24.06.2019, 15:14

Das würde mir auch schon reichen, solange die mir nichts unterschlagen wollen und meine Schwerbehindertenvertretung weiß es eben auhc nicht genau, weil ich in allem ein Sonderfall bin. Die 30 Tage führte ich an wegen diesem Jahr.