Hab ich im Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Beginn der Technikerschule einen Anspruch aufs Arbeitslosengeld?

11 Antworten

Du hättest mit deinem Arbeitgeber einen Aughebungsvertrag schließen können, der dir einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Oder du hättest deinen Jahresurlaub für diese Zeit planen können.

Wieso soll der Beitragszahler dir einen zweiwöchigen Zusatzurlaub bezahlen? Du stehst dem Arbeitsmarkt ja für zwei Wochen auch gar nicht zur Verfügung.

teycron 
Beitragsersteller
 20.06.2015, 09:34

Also tut mir leid aber ich zahle auch bis September meinen Beitrag. Ich denke mal es ist nicht zu viel verlangt selber mal 2 Wochen darauf Anspruch zu haben. Sind ja keine 2 Jahre die ich auf der Staatskasse liege sonder nur 2 Wochen... Außerdem habe ich es mit dem Aufhebungsvertrag auch schon in betracht gezogen, leider klappt es nicht.

Das ist die Tatsache und du bekommst ja noch deinen Lohn von August gezahlt und damit solltest du über den September kommen,wie sonst jeden Monat auch !

teycron 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 09:03

Ja schon, aber den Monat drauf hab ich Probleme, da ich nur den halben Bafög Satz kriege.

isomatte  19.06.2015, 09:09
@teycron

Dann musst du dir einen Nebenjob suchen,wenn du keinen Anspruch mehr auf Elternunterhalt hast oder diese Zeit aus Ersparnissen überbrücken kannst !

Wenn es eng werden sollte,dann kannst du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Zudem stünde dir dann wieder Kindergeld zu,wenn du noch keine 25 bist,wenn du aber schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann musst du mit der Arbeitszeit neben deinem Studium in einem Nebenjob aufpassen.

Du darfst dann pro Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten,sonst entfällt der Anspruch auf Kindergeld in dem Monat,in dem du die Stunden übersteigen würdest.

Wie es aussieht, hast Du ja seither normal gearbeitet und solltest dann doch 2 Wochen überstehen können. Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt hat Recht und da wirst Du nichts machen können.

Hast Du noch Urlaub zu bekommen, dann lass ihn Dir auszahlen, dann hast Du noch etwas Geld für diese Zeit.

Was ist denn diese Technikerschule? Machst du da eine Berufsauasbildung? Wie finanzierst du dich da?

Eigenkündigungen bedeuten in der tat immer eine Sperrfrist für ALG 1, es sei denn, sie erfolgt aus einem wichtigen Grund.

Die Aufnahme einer Berufsausbildung würde ich eigentlich als einen wichtigen Grund ansehen...

Alternativ kannst du doch aber auch mit dem Chef das Problem besprechen und ihn bitten, deine Kündigung zur Monatsmitte zu akzeptieren...

teycron 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 09:02

Das ist eine Schule zum Mechatroniker-Techniker, die 2 Jahre lang andauert. Diese ist staatlich. So muss ich für diese nichts zahlen, außer dem Lehrmaterial.

Also eine Kündigung zur Monatsmitte und eine Kündigung durch den Arbeitgeber kommt leider nicht in frage.

atzef  19.06.2015, 09:17
@teycron

Warum kommt das nicht infrage?

Produzierst du denn auf dieser Schule einen berufsqualifizierenden Abschluss mit IHK-Prüfung am Ende? Wie sieht es mit Resturlaub aus...?

Kündige doch zum 1.10. und nimm vorher deinen Jahresurlaub.

ich bin mir fast ganz sicher, dass du was falsch verstanden hast mit der Kündigung- sehr wahrscheinlich bezieht sich die Kündigungsfrist im AV auf das Monatsende und nicht die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unabhängig davon könnte man mit dem AG meistens flexibel den Tag der Beendigung festlegen (zumindest wenn man beim AG einen guten Eindruck hinterlassen hat).