Kündigung bei Umschulung
Ich habe vom Arbeitsamt das ok für eine Umschulung bekommen. Diese ist notwendig geworden, da ich auf Grund von gesundheitlichen Problemen meine jetzige Arbeit nicht mehr ausführen kann. Aber wie verhält sich das jetzt mit der Beendigung meiner Arbeit? Darf ich diese selber kündigen, oder gilt auch in diesem Fall - kein Geld (keine Schulung) bei Selbstkündigung? Und wenn ich kündigen kann, ab wann kann ich dieses tun? Denn noch habe ich ja keinen Schulplatz. Was ist, wenn ich nicht selbst kündigen darf und der Chef aber auch zu keinem Kompromiss - in Form eines Aufhebungsvertrages oder einer Entlassung - bereit ist? Ich danke euch für eure Antworten und die damit verbundene Mühe.
4 Antworten
Bei einer Selbstkündigung und einem Aufhebungsvertrag gibt es eine Sperre....
Hey, das versteh ich jetzt nicht. Du hast doch das mit dem Arbeitsamt besprochen, die Umschulung beantragt und genehmigt bekommen - und dann musst du solche Fragen hier im GF orakeln lassen.
immer diese Schlaumeier.... Wenn du keine Antwort auf diese Frage hast, dann halt dich doch einfach zurück. Natürlich habe ich darüber mit Ihr gesprochen, aber das Gespräch mit meinem Chef war erst letzte Woche, und der möchte nun das ich Kündige. Dadurch kam bei mir die Frage auf, ob ich das überhaupt so einfach kann. Denn bis Dato hoffte ich eigendlich auf einen Aufhebungsvertrag, dieser wäre für alle Beteiligten der einfachste Weg. Und im Übrigen habe ich diese Frage per Mail an meine Sachbearbeiterin geschickt aber noch keine Antwort erhalten und natürlich werde ich mich am Montag darum kümmern, was aber nicht so einfach ist, da ich ja Arbeiten muss.
Wenn alles mit deiner angestrebten Umschulung klar ist,kannst du selber kündigen und darfst alle staatlichen Zuwendungen beantragen, die du während einer Umschulung in Anspruch nehmen kannst.
Bei mir ist die fast die Gleiche Situation,bin nicht gekündigt,beziehe ALG nach Aussteuerung,jetzt muss die Rentenversicherung mir eine Umschulung anbieten!
Ich habe die Anwartschaftszeit von 15 Jahren erfüllt,daher muss der Rententräger die Umschulung bezahlen,was finanziell besser ist
Warte mit der Kündigung,bis Du den Bescheid vom Arbeitsamt hast,wann die Umschulung anfängt.
Außerdem hast Du eventuell noch Anspruch auf Urlaubstage!!!