Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit
Hallo,
folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .
Nun meine Fragen:
-
Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?
-
Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?
1 Antwort
der Anspruchsübergang bezieht sich auf den § 157 Abs. 2 SGB III.
Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
genau dieser Anspruch auf die Abgeltung geht auf das Arbeitsamt über. normalerweise ist es so, dass für die Urlaubsabgeltung kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. idR machen es die Ämter aber so, dass die das Arbeitslosengeld weiter zahlen und dafür die Urlaubsabgeltung beanspruchen. es findet salopp gesagt quasi ein Austausch statt. für dich hat diese Variante einen Vorteil. du bist durchgehend wie bisher krankenversichert.