Kündigung zum 31.12. trotzdem Weihnachtsgeld?
Hallo,
ich hoffe mir kann hier geholfen werden..
ich arbeite in der versicherungsbranche und habe zum 31.12. (unter einhaltung der 6 wochen kündigungsfrist zum quartalsende) gekündigt, da ich am 01.01. eine neue stelle antrete.
mit dem novembergehalt erhalten wir eine sonderzahlung von 150 % des letzten dezembergehaltes als weihnachtsgeld. nun hab ich dieses allerdings nicht bekommen, da in unserer betriebsvereinbarung steht, dass man sich in einem ungekündigten verhältnis bis zum 31.03. des nächsten jahres befinden muss.
das weihnachtsgeld wird für vergangene leistungen bezahlt. ich finde es also irgendwie ungerechtfertigt, dass ich kein weihnachtsgeld erhalte.
hat mein arbeitgeber mit dieser aussage recht? oder hab ich ein recht auf weihnachtsgeld? und was bedeutet in ungekündigtem verhältnis? dass ich nicht gekündigt habe.. oder dass ich noch im unternehmen arbeite?
bitte helft mir weiter.. es ist doch eine größere summe....
5 Antworten
Du hast doch den Vertrag unterschrieben, in dem das drin steht. Es ist im übrigen Brauch, Weihnachtsgeld nur an nicht gekündigte Mitarbeiter zu zahlen und so in den meisten Verträgen festgehalten.
Dein Arbeitgeber hat sich korrekt verhalten, da das sogenannte Weihnachtsgeld nicht nur für die Leistungen des Vorjahres gilt, sondern auch als Motivation für das kommende Jahr und von z.B. tariflichen Abmachungen abhängig ist. SORRY!
Wenn im Vertrag steht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bis zum 31.03 des Folgejahres, dann ist dies so.
Mit dem Weihnachtsgeld werden keine vorangegangenen Leistungen bezahlt, sondern es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
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Ungekündigten Verhältnis bedeutet das du bis zum 31.03 dort beschäftigt bist, und nicht vorher das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung.
Da du bis zum 31.03.2011 im Unternehmen nicht mehr tätig bist, bekommst du auch kein Weihnachtsgeld.
Im Übrigen müssen die, die jetzt Weihnachtsgeld bekommen haben, aber vor dem 31.03. kündigen, das geld zurück zahlen.
bei uns ist weihnachtsgeld übrigens tariflich geregelt...