Kündigungsfrist BAT-KF
Wie ist die Kündungsfrist um BAT-KF?Habe im BAT-KF gelesen,dass es für mich weil ich noch keine 5Jahre da bin, 6 Wochen zum Quartalsende ist(oder ist in dem Paragraphen nur die Seite vom Arbeitgeber gemeint?).Im BGB steht ja was anderes aber BAT-KF wäre doch dann vorrangig?Das heißt doch ich kann 6wochen vor dem 31.3 zum 31.3 kündigen?Eher ginge es doch nur mit Auflösungsvertrag.Wenn ich eher eine andere Stelle bekommen könnte und sie sonst nicht bekommen würde,würdet ihr dann aus der Kirche austreten,damit ihr fristlos gekündigt werdet?Habe nur eine Halbtagsstelle mit Vergütungsgruppe 5.Das ist für ne Alleinerziehende etwas wenig,bekomme leider nur UVG Leistungen.Jetzt könnte ich ne besser bewertete Stelle mit mehr Stunden bekommen.Muss man wenn einem Auflösungsvertrag zugestimmt wird auch das Weihnachtsgeld zurückzahlen oder nur bei einseitiger Kündigung?Vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
Wenn du laenger als 1 Jahr aber nicht laenger als 5 Jahre dort beschaeftigt bist, hast du eine Kuendigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (BAT-KF § 33 Ziffer 1). Im Tarifvertrag wird bezueglich der Kuendigungsfrist nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden. Die dort angegebenen Kuendigungsfristen gelten also fuer beide Seiten.
Der Austritt aus der evangelischen Kirche berechtigt den Arbeitgeber gem. BAT-KF § 33 Ziffer 4 zur ausserordentlichen Kuendigung.
BAT-KF § 19 regelt die Hoehe der Jahressonderzahlung, deren Faelligkeit und die Berechnungsgrundlagen hierfuer. Von einer Rueckzahlung bei Kuendigung ist dort jedoch nicht die Rede. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kann aber natuerlich auch ein teilweiser oder auch vollstaendiger Verzicht auf die Jahressonderzahlung vereinbart werden.
Vielen lieben Dank
sobald kündigungsfristen für arbeitgeberseitige kündigungen länger sind, als die des BGB, gelten sie. kürzere als im BGB, z.b. in individuellen arbeitsverträgen sind unwirksam. ein vertrag kann nie gesetzliche regelungen aushebeln.
der austritt aus der kirche kann kein grund für eine fristlose kündigung sein, u.u. für eine ordentliche. aber ob das arbeitsgericht michtmachen ist eine andere frage.
Es handelt sich offenbar um einen kirchlichen Arbeitgeber. Der betreffende Tarifvertrag regelt eindeutig, dass der Austritt aus der evangelischen Kirche einen wichtigen Grund darstellt, der den Arbeitgeber zur ausserordentlichen Kuendigung berechtigt.
Ja ok.Dankeschön
also den BAt kram kenne ich leider nicht. Aber 6 Wochen zum Quartal, heißt das man immer zum 31.3./31.6./31.9 und 31.12 kündigen kann und dann 6 Wochen vorher. Das Gesetz gilt hier nicht (BGB) kann durch Tarifverträge geändert werden, es ist quasi der Mindeststandard. Gestzlich hast du /sie außerhalb der Probezeit immer einen monat Kündigungsfrist, nach 5 Jahren 2 Monate. Also mit dem weihanchtsgeld weiß ich nicht genau, es gibt aber manchmal der Stichtag 31.3 wer da ausscheidet, muß zurückzahlen, später meistens nicht mehr. Der Auflösungsvertrag ist fristfrei, wenn ihr euch da einigt, kannst du auch morgen aufhören-ggf. geht das Weihnachtsgeld etc. den Bach runter, und beim Arbeitsamt mögen die sowas auch nicht, weil man quasi seine eigene Kündigung unterschreibt.
also sehe das so, daß du normal bis 31.3 rauskommst, früher geht nur über einen Aufhebungsvertrag. Dann einigt ihr euch außervertraglich und setzt einen eigenen Vertrag auf, wann ihr beenden wollt. Wenn dich der Arbeitgeber bis 31.3 haben will, dann ist das Essig, der muß nicht unterschreiben. ISt ein blöde Sache, man sollte den anderen Job aber in der TAsche haben, sonst ist das nix.
Dankeschön.Will das ja nur machen wenn ich bei der anderen Stelle die Zusage hab.Die wäre aber weg wenn ich erst zum 01.04 anfangen kann