Weihnachtsgeld nach AVR?
Hallo. Ich habe eine zweite Frage zum Thema 'Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei der AVR'. Ich habe mal gelesen, dass es so sein kann, dass ich bereits bezogenes Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn ich den Job innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt kündige. Kann mir das jemand bestätigen, widerlegen oder erklären?
Danke *
4 Antworten
es gibt AVR in denen das so geregelt ist. Da ist aber jede anders.
Wurde Weihnachtsgeld für eine Person nach Absatz a gezahlt und beendet die betreffende Person aufgrund eigenen Verschuldens oder eigenen Wunsches das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis vorzeitig vor dem 31. März, des Folgejahres, so ist das Weihnachtsgeld vollständig zurückzuzahlen.
Eine Pflicht zur vollständigen Rückzahlung entfällt, wenn
Quelle: http://www.oeffentlichen-dienst.de/avr-caritas/weihnachtsgeld.html
Wenn es dort so steht, dann könnte es so sein. Machen übrigens viele Unternehmen so. Also kann da etwas wahres dran sein. Lies dir einfach Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge o.Ä die auf dich zutreffen durch. Da steht es drin.
Klar, das war auch ein Wunder, dass wir dieses Jahr welches bekommen haben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Kündigung erst am 1.4. einreichen kann, oder ob die Kündigungsfrist mit einbezogen wird (die beträgt bei mir 6 Wochen)
Naja heutzutage kann man froh sein, einen AG zu haben der dies noch zahlt.
Das kannst du ganz einfach in deinem Arbeitsvertrag nachlesen.
Normalerweise bekommt man sogar noch eine Mitteilung, bevor die Jahressonderzahlung überwiesen wird.
im Vertrag steht leider nur ein Verweis zu dem Paragraphen, der oben bereits kopiert wurde :-/
Dann lies den doch einfach nach.
Ja das ist oft der Fall. Früher mussten wir jedes Jahr einen Bogen unterschreiben wer aus eigenem Verschulden aus der Firma ...
muss das Weihnachtgeld zurückbezahlen.
Danke! Das ist doch echt zum Mäuse melken. O.o