Kündigung wegen Knie-OP?
Mein Mann kündigte seinEM Arbeitgeber an, dass er sich am 09.11.2017 einer Knie-OP unterziehen müsse. Er erhielt somit zum 08.11.2017 die Kündigung. Woher bekommt er nun Leistungen? Das Arbeitsamt wird sich rauswinden, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Krankenkasse ebenfalls, da er nicht mehr in einem versicherungspflichtigem Verhältnis beschäftigt ist. Eine Nachversicherung besteht in solchen Fällen nur für 4 Wochen. Die Angelegenheit wird aber länger dauern.
7 Antworten
Das hat man davon wenn man dem AG gutmütig von seinem Gesundheitszustand erzählt… Niemals ausplaudern was einem fehlt und schon gar nicht wann!
.... und was spricht gegen eine AU ab 07.11.2017?
Binde ggf. ein Deine Rechtsschutzversicherung, die Beratung ist ja kostenfrei und ohne SB.
.... einfach mal belesen oder hier als Frage einbringen.
In welcher Art von Arbeitsverhältnis befand sich dein Mann? Üblicherweise darf man wegen so etwas nicht gekündigt werden
1. War die Kündigung überhaupt fristgerecht?
2. Was war der zugrunde, den sie nennen? Personenbedingt > typisch bei Krankheit> Anrecht auf ALG
Dito bei betriebsbedingt.
Und Verhaltes bedingt kann es nicht sein.
Gewerkschaft oder Rechtsschutz beraten und helfen.
Widerspruch einlegen, er soll dieses Abwimmeln bloß nicht einfach so schlucken.
Allein schon: Diez Kündigung mal prüfen lassen, ob die eben überhaupt rechtsgültig ist.
"Personenbedingt > typisch bei Krankheit"
Eine personenbedingte Kündigung ist aber unmöglich, wenn sie schon vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeprochen wird.
Dem Rest stimme ich voll zu.
Wie lange arbeitet Dein Mann schon im Betrieb? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
Wenn er schon länger als sechs Monate dort arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften handelt, sollte Dein Mann umgehend Kündigungsschutzklage erheben. Das muss allerdings innerhalb von drei Wochen geschehen.
Ist Dein Mann noch in der Probezeit? Ich vermute mal das ist der Fall, der Beendigungstermin läßt darauf schließen.
Selbstverständlich bekommt er von der Krankenkasse Geld solange er krank ist. Er muss sich auch auf alle Fälle beim Arbeitsamt melden.
"...und was spricht gegen eine AU ab 07.11.2017?"
Und was soll die bringen?