Anstehende OP, Kündigung, Krankengeld?

7 Antworten

denn diese insgesamt 12 Wochen Bezahlung ohne Gegenleistung sind der Grund der Kündigung

eine solche Kündigung wäre nicht gerechtfertigt und wäre anzufechten wegen der sich daraus ergebenden Unzulässigkeit. Möchte ein Arbeitgeber WEGEN einer Krankheit kündigen, so muss er sich an die Spielregeln halten

  • negative Gesundheitsprognose für die Zukunft
  • Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
  • Umfassende Interessenabwägung

ist auch nur EINES nicht erfüllt, ist die Kündigung WEGEN Krankheit unzulässig. Das Arbeitsamt sollte man für die Dauer der Krankschreibung außen vor lassen - die wären in dem Fall sowieso nicht Leistungspflichtig und es würde nur die Anspruchsdauer verkürzen, vermittelbar ist man ja dann auch nicht.

Um die 6 Wochen Lohnfortzahlung kommt der Arbeitgeber beim ersten mal nicht drum herum, bei der zweiten kann er dies aber, da der Arbeitnehmer wegen der selben Krankheit erneut Arbeitsunfähig wird innerhalb von 6 Monaten

ANTWORT VON amdros - wird er erst nach der Kündigung krank geschrieben..bekommt er Arbeitslosengeld

Nein - ist ein Arbeitsloser krank geschrieben, dann ruht der Leistungsbezug für die Dauer der Krankheit und die Kasse muss einspringen, nach der Genesung dann wieder das Arbeitsamt - die Anspruchsdauer wird aber verkürzt um die Dauer der Krankheit. Arbeitsamt (AfA) und Jobcenter leisten immer als allerletztes Glied in der Kette, also dann, wenn kein anderer Träger zuständig wäre.

stelari  05.11.2012, 12:14
Korrektur !!

Auch das Arbeitsamt leistet 6 Wochen Leistungsfortzahlung... sorry, hab da was verbuchselt... !!

Hanshallo 
Beitragsersteller
 05.11.2012, 12:11

Vielen Dank für die Antwort! Selbst wenn ich mich noch in der Probezeit befinde?

stelari  05.11.2012, 12:35
@Hanshallo das hättest du schon in der Frage erwähnen sollen... Oh Man!! warum lässt man ein so wichtiges Detail aus?

Dann ist alle was ich geschrieben habe hinfällig...!! wie bei den andren vermutlich auch. Du kannst nichts gegen die Kündigung tun, den Rest erklärt dir das Arbeitsamt

Hallo,

wenn man vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsagentur persönlich Arbeitslosengeld beantragt, zahlt die Arbeitsagentur 6 Wochen Arbeitslosengeld und danach die Krankenkasse in gleicher Höhe Krankengeld.

Dasselbe kann sich dann 3 Monate später wiederholen. Ggf. versucht die Arbeitsagentur vom Arbeitgeber das Alg zurückzufordern (falls der Arbeitgeber gegen arbeitsrechtliche Regelungen verstoßen hat).

In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung (aber dann ab dem 29. Tag!).

Gruß

RHW

Die 6-wöchige Lohnfortzahlung während einer Arbeitsunfähigkeit (AU) entfällt in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung, ansonsten muss der AG die Lohnfortzahlung leisten.

Aber: Ist der AG ein kleinerer Betrieb mit maximal 30 Arbeitnehmern ist er umlagepflichtig und muss jeden Monat sowie einen kleinen Beitrag (Umlage oder auch U1 genannt) an die Krankenkasse (KK) zahlen und kann sich daher diese Lohnfortzahlung teilweise von der KK erstatten lassen.

Die 6 Wochen Lohnfortzahlung muss der AG bei derselben Diagnosestellung auch nur 1x leisten, so dass beim 2.Bein keine Lohnfortzahlung sondern sofortiger Krankengeldanspruch entsteht, auch wenn eine Unterbrechung zwischen beiden AU besteht (maximal 2 Jahre).

Bleibt der AG dabei, dass er Dich vor der 1.OP entlässt, kannst Du Dich nur nach Kündigung, aber vor der 1.OP arbeitslos melden und Alg beantragen. Darüber bist Du dann auch krankenversichert. Das Alg wird bei AU 6 Wochen lang weitergezahlt, danach kannst Du bis zum Ende der AU bei der KK Krankengeld beantragen, worüber Du dann auch versichert bist.

Hanshallo 
Beitragsersteller
 05.11.2012, 12:04

Hallo Kunterbunt23 Vielen Dank für deine Antwort.

Die Diagnose an beiden Beinen ist identisch. Also muss der AG "nur" 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, richtig?

Vielleicht ist das ein Argument um die Kündigung doch abzuwenden.

Wie verhält es sich, wenn ich VOR der Kündigung krankgeschrieben werde? Ist das dann direkt ein Fall für die KK, oder? Heißt, ich muss es zwar dem Arbeitsamt melden, aber muss nicht erst ins Arbeitslosengeld rein, sondern bekomme direkt Krankengeld?

stelari  05.11.2012, 12:08
@Hanshallo

Die Kündigung im Vorfeld und wegen einer Krankheit wäre generell unzulässig...

Kunterbunt23  05.11.2012, 12:10
@Hanshallo

Die Diagnose an beiden Beinen ist identisch. Also muss der AG "nur" 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, richtig?

Genauso ist das.

Wie verhält es sich, wenn ich VOR der Kündigung krankgeschrieben werde?

Dann muss der AG ab dem 1.Tag der AU bis zum Tag des Beschäftigungsendes Lohnfortzahlung leisten, maximal aber jedoch 6 Wochen. Ab dem 1.Tag nach Beschäftigungsende kannst Du bei der KK Krankengeld beantragen, auch wenn die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht vorüber sind. Ab dem 1.Tag nach Ende der AU kannst Du beim Arbeitsamt Alg beantragen.

stelari  05.11.2012, 12:17
@Kunterbunt23

Vorsicht - fallen Krankmeldung und Kündigung zeitlich zusammen, dann geht die Kasse von dem Anschein aus, dass wegen der Krankmeldung gekündigt wurde und der Arbeitgeber wäre trotzdem zu den 6 Wochen verdonnert auch wenn dies über das Ende der Beschäftigung hinaus geht.

Wenn jemand vor einer Kündigung krank geschrieben wird..zahlt die Krankenkasse..wird er erst nach der Kündigung krank geschrieben..bekommt er Arbeitslosengeld..wachsam sein und mit dem Arbeitgeber absprechen!!

Die ersten 6 Wochen wird dein Arbeitgeber bezahlen müssen. Wenn du das andere Bein sofort behandeln läßt, ohne deine Arbeit wieder aufzunehmen,also durch feierst, werden die 6Wochen nicht noch einmal fällig.

Hanshallo 
Beitragsersteller
 05.11.2012, 11:27

Weißt du wie lang die Pause zwischen den OPs maximal sein darf?