Arbeitgeber will OP verweigern - brauche dringend Ratschläge

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Die Art und der Zeitpunkt der Behandlung liegt alleine im Ermessen der behandelnden Ärzte und des Patienten.

Sie sind dem Arbeitgeber sehr weit entgegengekommen, da Sie Rücksicht auf betriebliche Belange genommen haben und den OP-Termin mit dem Arbeitgeber abgestimmt haben.

Wenn die Operation aus medizinischer Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt unausweichlich ist, darf der Arbeitgeber Ihnen nicht verbieten sich operieren zu lassen. Die Alternative, für den Fall dass Sie nicht operiert werden, wäre, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Arbeitsunfähigkeit. Insofern hat der Arbeitgeber auch nichts von einem Verbot.

Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt bescheinigen dass Sie ohne eine sofortige Operation nicht arbeitsfähig sind. Diese Bescheinigung händigen Sie Ihrem Arbeitgeber aus.

Peter Kleinsorge

Eine Krankschreibung muß ein Arbeitnehmer nicht vorher ankündigen, auch nicht erklären weshalb eine OP notwendig ist. Da Du nun dem Arbeitgeber es schon gesagt hast, wäre zu überlegen, ob Du nun schweigst. Du gibst Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab und bist nicht verpflichtet über die Art der Erkrankung Auskunft zu geben.

Überlege Dir wie Du reagierst, wenn Du nach der OP gefragt wirst. Du kannst Dich bedanken, falls der Arbeitgeber an Deim Wohlbefinden Interesse zeigt. Aber sage kein Wort über die OP oder Art der Erkrankung.

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! Ich habe morgen nochmal ein Gespräch mit dem PersonalChef. Eigentlich glaube ich nicht das dieser mich deshalb kündigen wollen würde, aber vielleicht sieht der der höhere chef das anders, besonders wenn böse Kollegenmünder auf Ihn einreden, die Angst haben meinetwegen mehr schuften zu müssen. Ich werde sehen was dabei rauskommt.

gruß Netti

Die Dringlichkeit der OP richtet sich danach, ob Du eine Gefahr von "offenen Füssen" hast. Wenn diese Gefahr nicht besteht, ist die Dringlichkeit nicht so hoch. Dürfen tut der Arbeitgeber das nicht, aber es ist ja auch in Deinem Interesse, den Job zu behalten, oder? Aus dem Grund der OP darf er Dich nicht kündigen, ich bin aber sicher, er findet andere Gründe... ich würd es mir halt überlegen, ob es im Sommer nicht auch noch reicht, mit der OP... normal ist es schon üblich, normale (nicht dringliche) OP`s mit dem Chef zeitlich abzustimmen.

Zahlt der Arbeitgeber die OP?. Was hat der denn damit zu tun? Wenn die OP notwendig ist, (und das kann nur ein Arzt entscheiden) dann gehst du ins Krankenhaus. Dann muss er sich eben selbst an die Rezeption stellen. Wenn du morgen einen Verkehrsunfall hast, kommst du auch ins Krankenhaus, ohne deine Chef um Erlaubnis zu fragen.