Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Regina3 

Anwalt für Arbeitsrecht?

Zedd93 
Beitragsersteller
 

Bevor ich einen Anwalt konsultiere, wollte ich erst hier schauen, ob es Leute gibt, die dort ggfs. Erfahrungen sammeln konnten

3 Antworten

Du hast da ein Problem. Da ihr nicht über Euer Gehalt sprechen dürft, wird es als Vertrauensbruch gesehen sich darüber auszutauschen. Deine Gehaltsforderung solltest Du immer nur an der Aufgabe festmachen. Mehr zu fordern weil der andere mehr bekommt, bringt Dich nicht weiter. Und beim Betriebsrat solltest Du aufpassen, dass er Dich nicht zu seinen Zwecken ausnutzt. Es gibt da viele offene Rechnungen zwischen den Betriebsparteien.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzliches

Die Eingruppierung im öD ist nicht so ganz einfach - es kommt oft auf Unterschiede an, die einem oft erst einmal nicht so bewußt sind; grundsätzlich ist in einem solchen Verfahren nicht entscheidend, was andere bekommen, sondern ob man selbst richtig eingruppiert ist.

Um einen ersten Überblick zu bekommen wären folgende Angaben schon hilfreich.

Du solltest erst einmal mitteilen welche Entgeltgruppen mit welchen Entgeltstufen überhaupt vorliegen, damit man den Unterschied erst einmal definieren kann - wie lange jeder aktuell beschäftigt ist - welchen genauen Abschluß jeder hat (hat jemand einen wissenschaftlichen Hochschulabschluß?).

Was ist die Tätigkeit jedes einzelnen? Es kommt auch auf die Verantwortung an - hat jemand eine höhere Verantwortung?

https://www.kommunalforum.de/tv_v_eingruppierung.php

Du kannst versuchen einzuschätzen, wo du dich hier siehst.

Betriebsrat- Eigenbetrieb, inwieweit es hier auch Stellenbewertungen gibt/geben kann, weiß ich nicht.

Du kannst den Betriebsrat fragen, wieso er dann einer Einstellung mit der Entgeltgruppe zugestimmt hat.

Du solltest nicht komplett ausschließen, dass der Kollege dich belügt- der BR kann allerdings die Eingruppierung prüfen- da Mitbestimmungspflichtig.

Du kannst den höherbezahlten Kollegen fragen ob er noch die Stellenausschreibung besitzt- auf welche er sich beworben hat.

Nein, du hast kein Anrecht auf die gleiche Eingruppierung - es besteht nur die theoretische Möglichkeit. 

Dein Abschluss spielt keine Rolle, es zählt die übertragene Aufgabe

Bei Ablehnung bleibt die Kündigung oder die Eingruppierungsklage, die statistisch allerdings überwiegend im Vergleich enden oder erfolglos bleiben. Alternativ erkundigst du dich - welche Entwicklungsmöglichkeit dein Personalchef sieht.