Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V.
Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht.
Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt.
Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.
Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft.
Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind.
Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist.
Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).
Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt.
Noch eine Anmerkung:
Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).
Jetzt die Frage:
- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?
- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen?
- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?
Anwalt für Arbeitsrecht?
Bevor ich einen Anwalt konsultiere, wollte ich erst hier schauen, ob es Leute gibt, die dort ggfs. Erfahrungen sammeln konnten
3 Antworten
Du hast da ein Problem. Da ihr nicht über Euer Gehalt sprechen dürft, wird es als Vertrauensbruch gesehen sich darüber auszutauschen. Deine Gehaltsforderung solltest Du immer nur an der Aufgabe festmachen. Mehr zu fordern weil der andere mehr bekommt, bringt Dich nicht weiter. Und beim Betriebsrat solltest Du aufpassen, dass er Dich nicht zu seinen Zwecken ausnutzt. Es gibt da viele offene Rechnungen zwischen den Betriebsparteien.
Grundsätzliches
Die Eingruppierung im öD ist nicht so ganz einfach - es kommt oft auf Unterschiede an, die einem oft erst einmal nicht so bewußt sind; grundsätzlich ist in einem solchen Verfahren nicht entscheidend, was andere bekommen, sondern ob man selbst richtig eingruppiert ist.
Um einen ersten Überblick zu bekommen wären folgende Angaben schon hilfreich.
Du solltest erst einmal mitteilen welche Entgeltgruppen mit welchen Entgeltstufen überhaupt vorliegen, damit man den Unterschied erst einmal definieren kann - wie lange jeder aktuell beschäftigt ist - welchen genauen Abschluß jeder hat (hat jemand einen wissenschaftlichen Hochschulabschluß?).
Was ist die Tätigkeit jedes einzelnen? Es kommt auch auf die Verantwortung an - hat jemand eine höhere Verantwortung?
https://www.kommunalforum.de/tv_v_eingruppierung.php
Du kannst versuchen einzuschätzen, wo du dich hier siehst.
Betriebsrat- Eigenbetrieb, inwieweit es hier auch Stellenbewertungen gibt/geben kann, weiß ich nicht.
Du kannst den Betriebsrat fragen, wieso er dann einer Einstellung mit der Entgeltgruppe zugestimmt hat.
Du solltest nicht komplett ausschließen, dass der Kollege dich belügt- der BR kann allerdings die Eingruppierung prüfen- da Mitbestimmungspflichtig.
Du kannst den höherbezahlten Kollegen fragen ob er noch die Stellenausschreibung besitzt- auf welche er sich beworben hat.
Nein, du hast kein Anrecht auf die gleiche Eingruppierung - es besteht nur die theoretische Möglichkeit.
Dein Abschluss spielt keine Rolle, es zählt die übertragene Aufgabe
Bei Ablehnung bleibt die Kündigung oder die Eingruppierungsklage, die statistisch allerdings überwiegend im Vergleich enden oder erfolglos bleiben. Alternativ erkundigst du dich - welche Entwicklungsmöglichkeit dein Personalchef sieht.