Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V.
Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht.
Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt.
Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.
Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft.
Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind.
Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist.
Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).
Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt.
Noch eine Anmerkung:
Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).
Jetzt die Frage:
- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?
- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen?
- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?
Anwalt für Arbeitsrecht?
Bevor ich einen Anwalt konsultiere, wollte ich erst hier schauen, ob es Leute gibt, die dort ggfs. Erfahrungen sammeln konnten
3 Antworten
Du hast da ein Problem. Da ihr nicht über Euer Gehalt sprechen dürft, wird es als Vertrauensbruch gesehen sich darüber auszutauschen. Deine Gehaltsforderung solltest Du immer nur an der Aufgabe festmachen. Mehr zu fordern weil der andere mehr bekommt, bringt Dich nicht weiter. Und beim Betriebsrat solltest Du aufpassen, dass er Dich nicht zu seinen Zwecken ausnutzt. Es gibt da viele offene Rechnungen zwischen den Betriebsparteien.
Du musst selbst entscheiden, ob Du sowas mit dem Betriebsrat durchdrücken möchtest. Bei mir als Chef wärst Du zukünftig unter ständiger Beobachtung. Und würdest nur noch kritische Aufgaben bekommen an denen man auch mal gut scheitert.
Den Betriebsrat würde ich auch eher ungern mit ins Boot holen. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein Team - und so werden wir jeden Tag genannt - das die selben Aufgaben hat, auch gleichwertig bezahlt werden sollte.
Nicht in der gleichen Stufe, aber zumindest die EG sollte gleich sein.
Grundsätzliches
Die Eingruppierung im öD ist nicht so ganz einfach - es kommt oft auf Unterschiede an, die einem oft erst einmal nicht so bewußt sind; grundsätzlich ist in einem solchen Verfahren nicht entscheidend, was andere bekommen, sondern ob man selbst richtig eingruppiert ist.
Um einen ersten Überblick zu bekommen wären folgende Angaben schon hilfreich.
Du solltest erst einmal mitteilen welche Entgeltgruppen mit welchen Entgeltstufen überhaupt vorliegen, damit man den Unterschied erst einmal definieren kann - wie lange jeder aktuell beschäftigt ist - welchen genauen Abschluß jeder hat (hat jemand einen wissenschaftlichen Hochschulabschluß?).
Was ist die Tätigkeit jedes einzelnen? Es kommt auch auf die Verantwortung an - hat jemand eine höhere Verantwortung?
Also:
Wie bereits angesprochen, habe ich einen Master of Science. Meine beiden Kollegen haben einen Bachelor of Science.
Wir sind alles Ingenieure im Bereich Planung und Projektierung, wir übernehmen allerdings größtenteils auch Projektleitungsaufgaben.
Die Aufgaben sind dort vielseitig. Von kleinen Aufträgen (6.000€) bis hin zu großen Ausbaumaßnahmen (über 100.000€) haben wir breit gefächerte Aufgaben.
Aktuell entwickle ich zudem mit meinen Kollegen, welcher in der gleichen Stufe wie ich bin, Konzepte, um gewisse Ablaufprozesse zu standarisieren und automatisieren.
Der Kollege, der höher eingestuft ist, ist schon länger bei uns im Unternehmen, allerdings war er früher Werkstudent. Aktuell betreut er, meines Wissens nach 2 größere Projekte, die aber vom Auftragsvolumen identisch mit meinen und denen meines anderen Kollegen sind. Er ist wohl in EG10.
Ich bin eingestuft in EG8.
Die Verantwortungen für die Projekte liegen alle bei uns selber. Keiner von uns muss für die Arbeit der anderen irgendwie Verantwortung übernehmen, oder ist den anderen generell übergestellt.
Ich habe mir die Eingruppierungsmerkmale des obigen TV-V einmal angeschaut - das bringt uns aber hier auch nicht besonders weiter - das muß man tatsächlich im Einzelfall anhand aller einzelnen Tätigkeiten, die man macht genau klären:
Grobe Unterscheidung
EG8 - sind Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse UND selbständige Leistungen erfordern
wobei selbständig nicht das "selbständig arbeiten" ist, wie es allgemein verstanden wird (nämlich arbeiten ohne Anweisungen), sondern damit ist eine eigengeistige Tätigkeit gemeint.
EG9 = wie EG8 + dass sie besonders verantwortungsvoll sind
EG10 = wie EG9 + besondere Schwierigkeit UND Bedeutung
Jede dieser Merkmale ist genau definiert.
Für diese Tätigkeiten sind keine Universitätsabschlüsse notwendig - die beginnen bei E11
Im öD spielt es keine Rolle ob jemand einen Hochschulabschluß hat, aber Tätigkeiten macht, die E8, E9 oder E10 sind - dann ist man ggf., wie man so sagt, "überqualifiziert".
Entscheidend ist immer erst einmal, wie die Stelle aufgrund ihrer Tätigkeitsmerkmale als solche eingruppiert ist - dann muß geprüft werden, ob die persönlichen Voraussetzungen vorliegen (also ab E11 grundsätzlich Hochschulabschluß).
Man könnte taktischerweise abwarten, bis die Probezeit um ist, und dann eine Überprüfung der Eingruppierung verlangen - der Personalrat ist dazu einzubinden - erster Anhaltspunkt ist die Stellenbeschreibung - man sollte über einen längeren Zeitraum alle Abweichungen von der Stellenbeschreibung genau aufzeichnen (mit Zeitanteilen) und alle Tätigkeiten mit den groben Eingruppierungsmerkmalen abgleichen.
Das ist immer sehr aufwändig - aber der Personalrat muß hier unterstützend tätig sein.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich eigentlich schon mental mit dem öffentlichen Dienst abgeschlossen habe. Tarifvertrag hin oder her, wenn es bedeutet, dass ich als Arbeitgeber für mein Wissen und meine Arbeit nicht das erhalte, was ich in der Industrie bekomme, dann muss man sich nicht wundern, dass Ingenieure nicht lange im öD bleiben.
https://www.kommunalforum.de/tv_v_eingruppierung.php
Du kannst versuchen einzuschätzen, wo du dich hier siehst.
Betriebsrat- Eigenbetrieb, inwieweit es hier auch Stellenbewertungen gibt/geben kann, weiß ich nicht.
Du kannst den Betriebsrat fragen, wieso er dann einer Einstellung mit der Entgeltgruppe zugestimmt hat.
Du solltest nicht komplett ausschließen, dass der Kollege dich belügt- der BR kann allerdings die Eingruppierung prüfen- da Mitbestimmungspflichtig.
Du kannst den höherbezahlten Kollegen fragen ob er noch die Stellenausschreibung besitzt- auf welche er sich beworben hat.
Nein, du hast kein Anrecht auf die gleiche Eingruppierung - es besteht nur die theoretische Möglichkeit.
Dein Abschluss spielt keine Rolle, es zählt die übertragene Aufgabe
Bei Ablehnung bleibt die Kündigung oder die Eingruppierungsklage, die statistisch allerdings überwiegend im Vergleich enden oder erfolglos bleiben. Alternativ erkundigst du dich - welche Entwicklungsmöglichkeit dein Personalchef sieht.
Ich würde wahrscheinlich nicht klagen, aber ich glaube das ich langfristig dann keine Zukunft dort sehe, sollte eine derartige Ungleichbehandlung beibehalten werden.
Wir reden aktuell von einem Gehaltsunterschied von ca. 9000€ p.a.
Das nicht offen über das Gehalt gesprochen werden darf, ist rechtswidrig. Diese Klausel wurde schon von einigen Gerichten in der Vergangenheit für ungültig erklärt, weil sie genau das fördert, was jetzt der Fall ist.
Gleiche Aufgaben bei unterschiedlichem Gehalt.
Von der Aufgabenstellung sind wir alle klar gleich aufgestellt. Selbst wenn die Stellenbeschreibung evtl nicht die selbe ist, ist es aufgrund der Projekte die Laufen, E-Mail-Verläufen, Kundenanfragen etc. klar, dass wir alle die gleiche Aufgaben übernehmen.