Kündigung in der Probezeit aufgrund einer OP?

5 Antworten

In der Probezeit kann man immer gekündigt werden

Da kannst Urlaub machen und trotzdem gekündigt werden lg

faiblesse  01.01.2018, 21:32

Das ist falsch. Mit jedem Monat erarbeitet man sich 1/12 des Jahresurlaubs.
6 Monate sind lediglich die Wartezeit um den vollen Anspruch zu haben.

blubblub1912  03.01.2018, 12:27
@faiblesse

Man kann immer gekündigt in der Probezeit egal ob krank oder nicht erlebe ich in meinem Beruf seit 8 jahren !

streber2 
Beitragsersteller
 01.01.2018, 19:01

Wieso sollte ich gekündigt werden wenn ich Urlaub nehme, der mit zusteht?

Jack98765  01.01.2018, 19:06
@streber2

Urlaub steht dir ohnehin erst nach 6 Monaten zu (§ 4 BUrlG). Wenn du also Urlaub vom AG bekommst, dann weil er so nett ist und ihn dir gibt. Verlangen kannst du den vor Ablauf der ersten 6 Monate nicht.

In der Probezeit ist alles Möglich. Da braucht der AG noch nicht einmal eine Begründung.

Aber Reden sollte Helfen, dann kannst du es einschätzen und der Ag weis im Vorfeld Bescheid.

Es macht zumindest einen Guten Eindruck.

streber2 
Beitragsersteller
 01.01.2018, 19:04

Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Danke für seine Antwort.

Die Gefahr einer Kündigung während der Probezeit bei Krankheit besteht natürlich immer. Aber ein guter Chef wird für sowas Verständnis haben, ein schlechter nicht. Meine Erfahrung ist, dass es immer am besten ist bei sowas ehrlich zu sein und es konkret zu erwähnen, dass man eine OP vor sich hat. Dann bekommt man auch gleich eine Rückmeldung. Das ganze sollte aber nicht überfallartig geschehen, sondern den Chef um ein kurzes Gespräch bitten, wenn er Zeit dafür hat (das konkret erwähnen mit der Zeit), denn ein gestresster Chef reagiert nicht immer so wie man es erwartet.

Möglich ist alles.

Grundsätzlich braucht der Arbeitgeber in der Probezeit keinen Kündigungsgrund. Nein, eigentlich ist auch dies nicht ganz richtig: der Arbeitgeber braucht während der 1. 6 Monate des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsgrund. Nach dem Kündigungsschutzgesetz gelten die 1. 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als sogenannte Wartefrist. Während dieser Zeit, die oft mit der Probezeit identisch ist, kann der Arbeitgeber kündigen, ohne dass er einen Grund benötigt.

Rein aus der Praxis gesprochen: wenn der Arbeitgeber das Gefühl hat, dass ein Mitarbeiter eher häufiger krank ist führt dies möglicherweise dazu, dass der Arbeitgeber bereits in der Probezeit die Reißleine zieht. Der Hintergedanke des Arbeitgebers ist es manchmal, dass es erfahrungsgemäß nach Ablauf der Probezeit nicht besser ist. Ich sage nicht, dass dein Arbeitgeber genauso denkt, aber das Risiko besteht. Im Zweifel kann ein offenes Gespräch tatsächlich helfen. Wahrscheinlich die einzige Möglichkeit um dem Arbeitgeber klarzumachen, dass dies zu den Dingen gehört die einfach passieren und du ansonsten sehr zuverlässig bist.