Kündigung in der Probezeit aufgrund einer OP?
Bei mir wird es höchstwahrscheinlich in den nächsten Wochen eine kleine OP geben. Bei dieser werde ich jedoch wahrscheinlich eine Krankschreibung bekommen. Auch wenn bloß maximal eine Woche habe ich Bedenken, dass ich dann eine Kündigung erhalte. Ich kenne Fälle, in denen ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, weil er einen Motorradunfall hatte und dadurch für ein paar Wochen ausfiel... Ich bin jetzt den 3. Monat arbeiten und war bisher lediglich in der 4. Woche aufgrund einer Gehörgangsentzündung kurzzeitig krankgeschrieben.
Was denkt ihr? Soll ich mich bei meinem Vorgesetzten erkundigen, ob ich mir im Fall der Fälle kurzfristig dafür Urlaub nehmen sollte? Sollte ich mit meinem Vorgesetzten darüber reden, dass es zu einer OP und einem Ausfall für ein paar Tage kommen könnte? Oder gar gleich mit dem Chef? Denkt ihr, dass das ein Kündigungsgrund wäre?
5 Antworten
Da kannst Urlaub machen und trotzdem gekündigt werden lg
Man kann immer gekündigt in der Probezeit egal ob krank oder nicht erlebe ich in meinem Beruf seit 8 jahren !
Wieso sollte ich gekündigt werden wenn ich Urlaub nehme, der mit zusteht?
Urlaub steht dir ohnehin erst nach 6 Monaten zu (§ 4 BUrlG). Wenn du also Urlaub vom AG bekommst, dann weil er so nett ist und ihn dir gibt. Verlangen kannst du den vor Ablauf der ersten 6 Monate nicht.
In der Probezeit ist alles Möglich. Da braucht der AG noch nicht einmal eine Begründung.
Aber Reden sollte Helfen, dann kannst du es einschätzen und der Ag weis im Vorfeld Bescheid.
Es macht zumindest einen Guten Eindruck.
Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Danke für seine Antwort.
Die Gefahr einer Kündigung während der Probezeit bei Krankheit besteht natürlich immer. Aber ein guter Chef wird für sowas Verständnis haben, ein schlechter nicht. Meine Erfahrung ist, dass es immer am besten ist bei sowas ehrlich zu sein und es konkret zu erwähnen, dass man eine OP vor sich hat. Dann bekommt man auch gleich eine Rückmeldung. Das ganze sollte aber nicht überfallartig geschehen, sondern den Chef um ein kurzes Gespräch bitten, wenn er Zeit dafür hat (das konkret erwähnen mit der Zeit), denn ein gestresster Chef reagiert nicht immer so wie man es erwartet.
Möglich ist alles.
Grundsätzlich braucht der Arbeitgeber in der Probezeit keinen Kündigungsgrund. Nein, eigentlich ist auch dies nicht ganz richtig: der Arbeitgeber braucht während der 1. 6 Monate des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsgrund. Nach dem Kündigungsschutzgesetz gelten die 1. 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als sogenannte Wartefrist. Während dieser Zeit, die oft mit der Probezeit identisch ist, kann der Arbeitgeber kündigen, ohne dass er einen Grund benötigt.
Rein aus der Praxis gesprochen: wenn der Arbeitgeber das Gefühl hat, dass ein Mitarbeiter eher häufiger krank ist führt dies möglicherweise dazu, dass der Arbeitgeber bereits in der Probezeit die Reißleine zieht. Der Hintergedanke des Arbeitgebers ist es manchmal, dass es erfahrungsgemäß nach Ablauf der Probezeit nicht besser ist. Ich sage nicht, dass dein Arbeitgeber genauso denkt, aber das Risiko besteht. Im Zweifel kann ein offenes Gespräch tatsächlich helfen. Wahrscheinlich die einzige Möglichkeit um dem Arbeitgeber klarzumachen, dass dies zu den Dingen gehört die einfach passieren und du ansonsten sehr zuverlässig bist.
Das ist falsch. Mit jedem Monat erarbeitet man sich 1/12 des Jahresurlaubs.
6 Monate sind lediglich die Wartezeit um den vollen Anspruch zu haben.