Knie-Op Pfusch, Recht auf Schmerzensgeld?
Hallo, mein Vater hat sich Ende Oktober 2020 ein Knie ersetzen lassen, da es aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit sehr kaputt war.
Im Anschluss an die Operation war er 4 Wochen in einer Reha-Klinik.
Nach der Klinik wurde 2 mal wöchentlich Physio angeordnet.
Anfangs hatte er sehr starke Schmerzen, was als ,,normal'' abgetan wurde.
Er dachte sich nichts und es wurde auch besser, aber die starken Schmerzen sind nicht weg und er kann bis heute, 4 Monate später, nicht gehen.
Erst auf Anweisung meines Vaters sah sich der verantwortliche Arzt die Röntgenbilder an. Auf diesen stellte er fest dass das Knie 5mm übersteht, was so eindeutig nicht sein sollte.
Durch den Überstand reibt eine Sehne ununterbrochen am Gelenk. Diese Sehne ist nach Wochen von Krankengymnastik, in der darauf gedrillt wird das Bein so weit wie möglich abzubiegen, sehr geschädigt.
Nun steht wahrscheinlich eine zweite OP an.
Meine Frage dazu: Wie steht es um ein Schmerzensgeld? Es ist ja ein klarer Fehler des Arztes bei der Op und mangelnde Nachuntersuchung.
Und wie geht man am Geschicktesten vor, wenn er anspruch hätte?
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Dein Vater kann sich an seine Krankenkasse wenden und um hilfe bitten, da der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Die fordert dann, neben den Unterlagen, die ihr ihr zur Verfügung stellen könnt, dann Unterlagen auch vom Krankenhaus an, legt diese dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, hier einem entsprechenden Facharzt, zur Beurteilung vor.
Kommt dieser in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um einen Behandlungsfehler handelt. könnt ihr gegen den Operateur/ das Krankenhaus vorgehen, indem er ihn auf Schmerzensgeld verklagt. Das müsst ihr allerdings selbst machen. Gut ist, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die in diesem Fall unterstützt. Ein Anwalt für Medizinrecht ist dann euer richtiger Ansprechpartner, der die Interessen deines Vaters vertreten kann.
Ihr solltet auf jeden Fall handeln, bevor nun eine weitere Operation evtl. aufgetretene Schäden nicht mehr nachweisen läßt.
Ein Anruf bei der Krankenkasse deines Vaters sollte euch weiterbringen. Das aknn eine langwierige Sache werden, aber ich drücke euch die Daumen.
Es gibt in jedem Bundesland eine Schlichtungsstelle der Bundesärztekammer, die dann (kostenlos) ein unabhängiges Gutachten erstellen. Mit dem Gutachten hast du schon etwas in der Tasche, um zB später eine Forderung wg. deliktischer Ansprüche gegen den Behandler geltend zu machen.
https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/kontakt/bayern/ (bspw. für Bayern)
Grundsätzlich schon. Dass die Physiotherapie möglicherweise ohne genaue Unterlagen (Röntgenbilder) ausgeführt wurde, macht den Sachverhalt etwas komplizierter.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht wäre der Ansprechpartner für Deinen Vater.
Hallo m987791,
also Folgendes, bei einer TEP (Totalendoprothese) wird 5min nach der OP geröngt. Erst dann verlässt der Patient den OP Saal.
Wenn es eindeutig sichtbar ist, nach der Operation einen 5mm Vorstand des lateralen Tibiaplateaus zu haben, dann ist es die Schuld des Chirurgen.
Wenn dies allerdings mit der Zeit gekommen ist, dann ist der Chirurg nicht Schuld, sondern es wird dann wahrscheinlich an der Anatomie nicht stimmen, oder das Implantat war zu groß etc., was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Dies müsst ihr dann mit (wie hier schon beantwortet) mit der Ärztekammer und einem medizinischen Anwalt klären, aber dafür braucht es exakte Aufnahmen, die nach der OP aufgenommen worden sind.
LG
Dein Vater sollte sich an die Ärztekammer wenden und muss den Rest dann mit einem Anwalt für Medizinrecht auseinanderpflücken.
Ob das OP-Ergebnis tatsächlich einer mangelnden Leistung des Arztes zuzuschreiben ist, kann man pauschal nicht beantworten.
Aber aus welchen Gründen kann man nicht sagen dass es eine mangelnde Leistung des Arztes ist?
Weil nicht alles, was nicht nach Plan läuft, als Fehler dem Chirurgen anzulasten ist.
Ein Laie kann das in der Regel nicht beurteilen... Das müssen Fachleute machen.
Danke für die Antwort.
Aber aus welchen Gründen kann man nicht sagen dass es eine mangelnde Leistung des Arztes ist?
Ich bezweifle deine Aussage nicht, aber ich kann es mir beim Besten Willen nicht selbst erklären.