Gehalt nach 1. Monat trotz Kündigung?
Folgendes, ich war kurzzeitig in nem Call Center tätig als Agent. erste Woche war bloß 4 Stunden täglich wegen Schulung und einarbeitung, es hieß man bekommt nur das Gehalt für den ersten Monat wenn man diesen ersten Monat nicht kündigt wegen Kosten für Schulung usw. nun war ich 1 woche krankgeschrieben, am Ende des ersten Monats ;-) weil ich ne Op wegen einem gutartigen Tumors am Rücken der entfernt wurde, alles regulär gemeldet.
trotzdem kam ne unbegründete Kündigung in der Probezeit, zum Ende des ersten Monats.
Habe doch trotzdem dann Anspruch auf das Gehal,t für diesen Monat oder? konnte ja nix für, weil immer noch keine Abrechnung etc. kam
Lg
2 Antworten
Natürlich steht Dir das Gehalt für die Zeit zu, die Du gearbeitet hast. Die Krankheitstage braucht der Arbeitgeber nicht zu bezahlen wenn Du nicht schon vier Wochen ununterbrochen gearbeitet hast (§ 3, Abs.3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Die bezahlt die Krankenkasse.
Die Klausel wegen der Kündigung im ersten Monat bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, sowieso auf eine Kündigung des Arbeitnehmers. Dir hat ja der AG selbst gekündigt. Sollte kein Geld eingehen, ruf an und frag nach dem Gehalt. Setz dem AG eine Frist und sag dass Du Deine Ansprüche sonst beim Arbeitsgericht einklagst.
allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Regelung "kein Geld im Ersten Monat wenn Selbstkündigung" beim Arbeitsgericht durchgehen würde
aber das ist ja eine andere Geschichte
Ansonsten voll der Meinung von Hexle2
Du bist vertragsgemäß zu vergüten so wie es vereinbart ist. Eine Klausel die dir Kosten für eine Ausbildung zur Ausübung der Tätigkeit etwas einschränkt ist nicht wirksam - auch wenn der unterricht nur 4 Stunden war, bist du nach den der vereinbarten Vergütung zu entlohnen. Für die Zeit wo du krank warst, ist allerdings die Krankenkasse zuständig. Zulässig wäre nur, wenn du vor Zeitraum X kündigst, du anteilig an den Kosten der Ausbildung beteiligt werden kannst. Da du aber vom AG gekündigt wurdest, bist du vertragsgemäß zu vergüten. Ist bspw eine 40 Stundenwoche vereinbart, dann ist das die Basis und nicht die Stunden der Schulungen.
Es ist bei unseriös arbeitenden Call Centern noch immer so üblich so einen Mist zu vereinbaren, obwohl sie regelmäßig vor Gericht damit auf die Schnauze fallen.