Kündigung Verein wirksam?
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren meine Mitgliedschaft in einem Verein (Schützenbruderschaft) gekündigt (eingeworfen unter Zeugen in den Briefkasten des Brudermeisters). Eine Kündigungsbestätigung habe ich leider nie erhalten und aufgrund von privater Angelegenheiten auch nicht mehr dran gedacht nachzuhaken. Nun wurde der aktuelle Mitgliedsbeitrag eingezogen. Dieser Lastschrift habe ich widersprochen und das Geld zurückgeholt.
Meine Frage: Ist bzw. war die Kündigung auch ohne Kündigungsbestätigung rechtswirksam?
2 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Gegenüber muss diese nicht bestätigen (oder ablehnen).
Zugleich musst du aber beweisen, dass du die Kündigung dem Verein übergeben hast. Ein Zeuge, der das bestätigen kann, ist ein starker Beweis, der vor Gericht anerkannt wird.
Ein Einschreiben dagegen kann durchaus problematisch sein, wenn der Empfänger das nicht abholt (und nicht weiß, dass es kommt) und außerdem kann er behaupten, im Brief wäre nicht drin gewesen.
Wenn der Zeuge meine Ex-Frau (zu dem damaligen Zeitpunkt noch Frau) ist, sollte das doch kein Problem darstellen oder?
kann er behaupten, im Brief wäre nicht drin gewesen.
Na ja, das kann man natürlich behaupten (Du meinst sicher "nichts"). Sollte man aber nicht vor Gericht machen. Es sei denn, man will einen grinsenden Richter sehen und die entsprechende Rechnung für die Gerichtskosten.
Die Zustellung ist natürlich Voraussetzung, also EInwurfeinschreiben.
Da hat es wohl mit der vereinsinternen Kommunikation nicht so funktioniert,weil der Brudermeister das noch nicht dem Schatzmeister/Kassenwart mitgeteilt hatte.
Die schriftliche Kündigung (Vereinsaustritt) dürfte vollkommen ausreichend sein, zumal es auch Zeugen gibt.