Kündigung Verein wirksam?

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Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Gegenüber muss diese nicht bestätigen (oder ablehnen).

Zugleich musst du aber beweisen, dass du die Kündigung dem Verein übergeben hast. Ein Zeuge, der das bestätigen kann, ist ein starker Beweis, der vor Gericht anerkannt wird.

Ein Einschreiben dagegen kann durchaus problematisch sein, wenn der Empfänger das nicht abholt (und nicht weiß, dass es kommt) und außerdem kann er behaupten, im Brief wäre nicht drin gewesen.

OscarTyrion 
Beitragsersteller
 28.05.2019, 10:02

Wenn der Zeuge meine Ex-Frau (zu dem damaligen Zeitpunkt noch Frau) ist, sollte das doch kein Problem darstellen oder?

tinalisatina  28.05.2019, 08:50
kann er behaupten, im Brief wäre nicht drin gewesen.

Na ja, das kann man natürlich behaupten (Du meinst sicher "nichts"). Sollte man aber nicht vor Gericht machen. Es sei denn, man will einen grinsenden Richter sehen und die entsprechende Rechnung für die Gerichtskosten.

Die Zustellung ist natürlich Voraussetzung, also EInwurfeinschreiben.

Da hat es wohl mit der vereinsinternen Kommunikation nicht so funktioniert,weil der Brudermeister das noch nicht dem Schatzmeister/Kassenwart mitgeteilt hatte.

Die schriftliche Kündigung (Vereinsaustritt) dürfte vollkommen ausreichend sein, zumal es auch Zeugen gibt.