Abmelden vom Fußballverein?
Der Verein hat keine internetseite. Ich habe die Kündigung schriftlich in ein Briefumschlag in den Briefkasten gelegt und nach 2 Wochen immernoch keine Bestätigung bzw. Rückmeldung des Vereins. Was für eine Frechheit. Ich zahle natürlich jedes Jahr 70 euro per Lastschrift automatisch und wollte fragen wie ich das blockieren kann? Einfach bei der Bank melden? Geht das? Also das die nicht einfach so per Lastschrift Geld abziehen jährlich, da ich seit Jahren nicht mehr aktiv Fußball spiele. Habe in der Kündigung die Einzugsermächtigung aufgehoben bzw. untersagt...aber denke nicht das da etwas von diesem Bauernverein bzw. Vorstand zurückkommt. Ich krieg die Kretze mit so welchen Leuten ....
5 Antworten
Natürlich kann man eine Lastschrift auch wieder kündigen
Da du aber so nichts beweisen kannst würde es Aussage gegen Aussagen stehen. Ich würde die Kündigung nochmal per Einschreiben absenden
Der Briefträger geht dann zum Empfänger und verlangt eine Unterschrift, sollte er die nicht bekommen, weil die Annahme verweigert wird oder mehrfach niemand angetroffen wurde geht der Brief allerdings wieder zurück. Eine Möglichkeit wäre das Einwurfeinschreiben, hier unterschreibt allerdings der Briefträger das er den Brief in den Briefkasten geworfen hat, wie da die Rechtslage ist weiß ich allerdings nicht
Du kannst eine Lastschrift innerhalb 6 Wochen rückbuchen.
Der Verein ist nicht zu einer Antwort verpflichtet.
- Eine Kündigung ist eine einseitige Geschichte, da braucht man keine Bestätigung zurückschicken.
- Solche Vereine sind idR von Ehrenamtlichen geführt. Die haben auch nicht unendlich Zeit, um das so schnell zu erledigen, wie Du das willst.
- Hast Du eine Kündigungsfrist. Die geht meist über das ganze Jahr. Hier in der Satzung/Vertrag nachschauen. Das heißt...
- ....möglicherweise kannst Du die Einzugsermächtigung gar nicht so einfach stoppen.
- Wenn Du sicher bist, dass Du die Frist eingehalten hast, dann kannst Du das bei Deiner Bank kündigen.
Eine Einzugsermächtigung wird nicht bei der Bank gekündigt, sondern bei demjenigen, dem man die Ermächtigung gegeben hat.
Man muss die Einzugsermächtigung in dem Fall aber garnicht kündigen, da man beim Verein die Mitgliedschaft kündigt, das genügt.
Stimmt, hast Du recht. Ich bin von einer unberechtigten Abbuchung ausgegangen. Der muss man natürlich bei der Bank widersprechen.
Geh doch dahin und kündige persönlich
wäre toll wenn ich wissen würde bei wem ich mich wenden soll... der Trainer sagt er hat mit Kündigungen nichts am Hut...
ja das dachte ich auch..da ich es persönlich ohne Briefmarke in den Kasten gelegt habe kann er behaupten nichts seie angekommen... wenn ich es per Einschreiben schicke was ist da der große Unterschied ...? auf dem Beleg steht ja nicht drauf das es sich um diesen Brief handelt... ahhh er muss per Einschreiben unterschreiben oder das er den Brief erhalten hat stimmts?