Kündigung ohne Pachtvertrag

6 Antworten

Deine Eltern haben kein Pachtvertrag, also nichts schriftliches. In dem Fall müssen ja auch keine Besonderheiten eingehalten werden. Man könnte ja um kein Streit und Ungelegenheiten zu bekommen eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten so das ein Nachmieter gefunden werden könnte. Im Internet habe ich noch das gefunden:

Beendigung von Pachtverträgen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Laut ABGB gibt es bezüglich der Beendigung keine zwingend rechtlichen Vorschriften. Es gelten daher die diesbezüglich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen bzw. wenn es solche nicht gibt, die Bestimmungen des ABGB.

Kündigung Pachtverträge können jeweils zum 30.6. oder 31.12. mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie vor Beginn der Kündigungsfrist dem anderen Vertragspartner zugestellt worden sein. Die Zeit des Postlaufes ist also zu berücksichtigen.

Einvernehmliche Auflösung Beide Vertragspartner erzielen Einigung darüber, dass sie das Pachtverhältnis nicht mehr fortsetzen wollen. Eine einvernehmliche Auflösung ist immer und ohne weitere Einschränkungen möglich. Schriftlichkeit wird aus Beweisgründen empfohlen. Vielleicht hilft dir das weiter...

Stan82  24.06.2010, 01:27

Es wäre mir neu, dass das österreichische ABGB auch in Deutschland gilt ;)

Der Wirksamkeit des Pachtvertrags steht der mündliche Abschluss nicht entgegen, es gelten genau die gleichen Vorschriften wie für schriftliche Verträge dieser Art, dementsprechend sind auch alle diesbezüglichen gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Zu der sechsmonatigen Kündigungsfrist und zu den jeweligen Zeiten ist bereits Stellung bezogen.

Mit dem Eigentümer verhandeln, dass er vorzeitig Deine Eltern aus dem Vertrag entlässt.

Möglicherweise verlangt er, dass sie einen neuen Pächter bringen.

Ein Pachtvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Danach kann der Pachtvertrag gem. § 584 BGB von beiden Teilen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden.

Sollte aber auf jeden Fall schriftlich erfolgen, weil eine mündliche Kündigung schwer beweisbar ist.

§ 584 BGB sagt: "Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll."

Gastronom7 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 00:43

Gilt der § 584 BGB auch ohne schriftlichen Pachtvertrag?

Stan82  24.06.2010, 01:26
@Gastronom7

Ein unbefristeter Pachtvertrag bedarf keiner bestimmten Form, die mündliche Schließung ist also grundsätzlich möglich.

Der Pachtvertrag ist längst durch kongruentes Handeln bestätigt. Hier gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen. Einfach die Pacht nicht überweisen, würde sie vertragsbrüchig und schadensersatzpflichtig machen. Die Kündigung wiederum ist in schriftlicher Form vorgeschrieben.

toedti2000  24.06.2010, 20:59

Kongruent ist ein Begriff aus der Mathematik, genauer der Geometrie, und bedeutet deckungsgleich... Was du sicher meinst, ist ein konkludentes Handeln. Bitte nicht alles durcheinander würfeln...