Darf meine Mitbewohnerin mir nach Schloss Austausch verweigern mir den neuen Schlüssel zu geben?
Moin moin, ich habe da mal eine Frage....ich stehe mit einer Freundin zusammen im Mietvertrag. Das Verhältnis ist katastrophal und nicht von Freundlichkeit überschüttet und darum bin ich erstmal zurück zu meinen Eltern. Die Kündigungsfrist ist noch bis Ende Januar und da ich, auch wenn ich kaum bis gar nicht mehr in der Wohnung bin, noch weiter Miete zahle bin ich auch noch im Besitz eines Schlüssels. Ihr Freund hat sich nun bei uns eingenistet und ein wohnen zu dritt ist stimmungstechnisch nicht möglich. Jetzt wirft sie mir vor ich hätte ihr Parfüm gestohlen als ich ein paar Sachen aus der Wohnung geholt habe und behauptet, sie könne bei Verdacht des Diebstahls das Schloss austauschen ohne mir einen Schlüssel für das neue Schloss zu geben. Darf sie das einfach so? Auch wenn der Vermieter das neue Schloss bewilligt, habe ich doch ein Recht auf den neuen Schlüssel oder nicht? Wenn zufällig jemand Paragraphen aus dem Zivilrecht oder so parat hat wäre das auch sehr schön :)
Vielen Dank schonmal im voraus :)
6 Antworten
Ihr steht beide im Mietvertrag, seid beide gleichberechtigt.
Wenn Sie der Meinung ist du hast ihr das Parfüm geklaut, muss das bewiesen werden, denn im Zweifel immer für den Angeklagten. Das muss sie aber mit der Polizei klären.
Der Zutritt zur Wohnung kann dir auch nur durch di Polizei untersagt werden, wenn z. B. Gewalt mit im Spiel ist.
Ansonsten hast du volles Zutrittsrecht und auch einen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Der Vermieter darf den Austausch genehmigen, aber er darf dir nicht verbieten einen Schlüssel zu bekommen, da du ebenfalls Vertragspartner bist.
Ich empfehle dir einen Anwalt.
Du hast ein Recht auf einen Schlüssel, da Dir sonst die Nutzung der Wohnung unmöglich ist. Rechtsgrundlage ist der gemeinsame Mietvertrag.
nein, darf sie nicht
als ordnungsgemäßer mieter, hast du auch zutritt zur mietsache
ruf den vermieter an und mache IHM druck, dann hat er nen hals auf die beiden
Der Vermieter ist hier der falsche Ansprechpartner. Da beide im Vertrag stehen, haften sie gesamtschuldnerisch, d. h. wenn einer die Mietzahlung einstellt, haftet der andere dafür automatisch mit.
Außerdem hat der Vermieter doch mit dem Schlossaustausch nichts zu tun. Er darf dem einen Mieter auch nicht den Zutritt verwehren außer es gäbe Gründe warum eine Vertragsfortführung nicht mehr zumutbar wäre, aber dann würde der gesamte Vertrag gekündigt werden und beide müssen raus.
Hallo.
Ich würde behaupten, das du, solange der Mietvertrag läuft, selbstverständlich einen Anspruch auf den Wohnungsschlüssel hast und dir so ohne weiteres, nicht der Zutritt in die Wohnung verwehrt werden kann.
Liebe Grüße FD
also da ihr beide im mietvertrag steht, musst du nun auch deine miete zaheln, da haben die anderen unter dir unrecht. so da ihr nun mal auch beide in der wohnung wohnt, bzw gemietet habt, darf sie dir den zutritt NICHT verweigern. Am besten du stellst dich vor die Wohnung und rufst die Polizei an. Dan kannst du aber schauen wie schnell sie dir den Schlüssel abdrückt. und meistens steht der mann eh an erster stelle im mietverrtrag und bei deiner freundin steht bestimmt nru steht als lebenspartner mit ein NAME. es sei denn du wohnt schon 6 monate nicht mehr drin, dann darfst du auch nicht rein.
konsultiere bei weiterer verweigerung am besten eine anwältin und lasse dan ciht zu viel zeit verstreichen..
oder stell direkt die anteilige mietzahlung ein, weil dir die nutzung der mietsache unmöglich ist
direkt krass agieren, nicht spielen, maximalen schaden verursachen