Pächter wegen Eigenbedarf kündigen ohne Abfindung zu zahlen

4 Antworten

Zu Frage 1:

Für die Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs wäre von Bedeutung zu wissen, was genau zur Kündigung in dem Pachtvertrag geregelt ist. Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag, für den eine Pachtzeit bestimmt ist gemäß § 581 Abs. 2, § 542 Abs.2 BGB mit Ablauf der bestimmten Pachtzeit.

Es gibt bestimmte Sonderregelungen: http://lexetius.com/BGB/Inhalt

Wenn sie näheres wissen wollen,gehen sie auf die Seite!

Untertitel 4. Pachtvertrag Paragraf 581. Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag Paragraf 582. Erhaltung des Inventars Paragraf 582a. Inventarübernahme zum Schätzwert Paragraf 583. Pächterpfandrecht am Inventar Paragraf 583a. Verfügungsbeschränkungen bei Inventar Paragraf 584. Kündigungsfrist Paragraf 584a. Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte Paragraf 584b. Verspätete Rückgabe

Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896 Buch 2. Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8. Einzelne Schuldverhältnisse Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 4. Pachtvertrag Paragraf 584a. Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte

Zu Frage3:

Es ist die Frage zu klären,ob sie überhaupt Eigenbedarf melden dürfen.

Wie die Höhe der Abfindung aussehen könnte weiß ich nicht.

Zu Frage 4:

Nein,denn der Pachtvertrag läuft ja nur bis 2016.

Er kann aber muss nicht verlängert werden.

"Ich möchte so schnell wie möglich bauen, aber muss mir sicher sein können, den Pächter runter zu bekommen, ohne enorme Abfindungen zu zahlen"

Das sollte man mal mit Ihnen machen!

Reden Sie vernünftig mit den Leuten und stellen Sie eine Abfindung in Aussicht.

Fragen Sie doch mit welcher Abfindungshöhe der Pächter einverstanden ist.

Fragen kostetet kein Geld,nur Zeit.

Da solltest du zunächst mal in den Pachtvertrag schauen.

Eigenbedarf bei einem verpachteten Objekt ist so ungefähr wie alkoholfreier Schnaps; denn nur das Mietrecht kennt den Eigenbedarf.

Es gilt also das normale bürgerliche Recht. Da kann man grundsätzlich aus Verträgen aussteigen, aber dann muss man zahlen....

Ziva1975 
Beitragsersteller
 19.09.2011, 22:39

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Wieviel Prozent kann ich die Pacht erhöhen? Die momentane Pacht ist doch ein Witz.

Danke

ist das hie rne kostenlose rechtsberatung ohne mandat?

Ziva1975 
Beitragsersteller
 19.09.2011, 23:04

Hallo, ich erwarte natürlich keine 100% igen Antworten. Aber wenn jemand etwas weiß, warum soll ich nicht fragen. Man tauscht sich doch hier aus oder nicht? Ich erwarte nur Info´s keine Rechtsberatung. Wenn Du also hilfreiche Informationen hast, dann vielen Dank. Ich möchte ein Grundstück kaufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen.

Danke

Sicher sein kannst Du Dir nicht. Es gibt Gerichtsurteile, in denen der Eigenbedarf abgelehnt wurde, weil man ja schon beim Kauf wußte, daß das Gebäude/Grundstück "besetzt" ist. Du kannst also ganz böse auf die Nase fallen und viel Geld loswerden.

Ziva1975 
Beitragsersteller
 19.09.2011, 22:37

Guten Abend,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Grundstück wird als Wochenendgrundstück genutzt. Die Leute haben nicht ihren festen Wohnsitz dort. Ich möchte für meine Familie aus der Mietwohnung in ein Eigenheim.

Danke

ErsterSchnee  19.09.2011, 22:53
@Ziva1975

Dann kauf doch einfach ein anderes Grundstück. Das geht deutlich schneller.