Pächter wegen Eigenbedarf kündigen ohne Abfindung zu zahlen
Hallo, wir wollen ein Baugrundstück kaufen, bei dem noch in DDR-Zeiten ein Pachtvertrag geschlossen wurde. Der Pächter zahlt im Jahr nur 150 € und hat den Vertrag bis 2016. Wir wollen sofort bauen. Auf dem Grundstück steht eine kl. massive Baracke.
Frage 1. Kann ich wegen Eigenbedarf noch vor 2016 kündigen?
Frage 2. Um wieviel Prozent könnte ich die Pacht erhöhen?
Frage 3. Muss ich dem Pächter eine Abfindung zahlen wenn er noch vor 2016 raus soll und wonach richtet sich diese. Wir wollen die Baracke nicht und würden diese eh abreißen. Wird das bei der Abfindungsberechnung durch das Gericht berücksichtigt?
Frage 4. Wenn ich jetzt aber rechtzeitig zum Jahr 2016 kündige, muss ich dann auch noch eine Abfindung zahlen?
Ich möchte so schnell wie möglich bauen, aber muss mir sicher sein können, den Pächter runter zu bekommen, ohne enorme Abfindungen zu zahlen. Bin für jede Antwort dankbar.
Danke
4 Antworten
Zu Frage 1:
Für die Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs wäre von Bedeutung zu wissen, was genau zur Kündigung in dem Pachtvertrag geregelt ist. Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag, für den eine Pachtzeit bestimmt ist gemäß § 581 Abs. 2, § 542 Abs.2 BGB mit Ablauf der bestimmten Pachtzeit.
Es gibt bestimmte Sonderregelungen: http://lexetius.com/BGB/Inhalt
Wenn sie näheres wissen wollen,gehen sie auf die Seite!
Untertitel 4. Pachtvertrag Paragraf 581. Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag Paragraf 582. Erhaltung des Inventars Paragraf 582a. Inventarübernahme zum Schätzwert Paragraf 583. Pächterpfandrecht am Inventar Paragraf 583a. Verfügungsbeschränkungen bei Inventar Paragraf 584. Kündigungsfrist Paragraf 584a. Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte Paragraf 584b. Verspätete Rückgabe
Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896 Buch 2. Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8. Einzelne Schuldverhältnisse Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 4. Pachtvertrag Paragraf 584a. Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
Zu Frage3:
Es ist die Frage zu klären,ob sie überhaupt Eigenbedarf melden dürfen.
Wie die Höhe der Abfindung aussehen könnte weiß ich nicht.
Zu Frage 4:
Nein,denn der Pachtvertrag läuft ja nur bis 2016.
Er kann aber muss nicht verlängert werden.
"Ich möchte so schnell wie möglich bauen, aber muss mir sicher sein können, den Pächter runter zu bekommen, ohne enorme Abfindungen zu zahlen"
Das sollte man mal mit Ihnen machen!
Reden Sie vernünftig mit den Leuten und stellen Sie eine Abfindung in Aussicht.
Fragen Sie doch mit welcher Abfindungshöhe der Pächter einverstanden ist.
Fragen kostetet kein Geld,nur Zeit.
Da solltest du zunächst mal in den Pachtvertrag schauen.
Eigenbedarf bei einem verpachteten Objekt ist so ungefähr wie alkoholfreier Schnaps; denn nur das Mietrecht kennt den Eigenbedarf.
Es gilt also das normale bürgerliche Recht. Da kann man grundsätzlich aus Verträgen aussteigen, aber dann muss man zahlen....
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Wieviel Prozent kann ich die Pacht erhöhen? Die momentane Pacht ist doch ein Witz.
Danke
ist das hie rne kostenlose rechtsberatung ohne mandat?
Hallo, ich erwarte natürlich keine 100% igen Antworten. Aber wenn jemand etwas weiß, warum soll ich nicht fragen. Man tauscht sich doch hier aus oder nicht? Ich erwarte nur Info´s keine Rechtsberatung. Wenn Du also hilfreiche Informationen hast, dann vielen Dank. Ich möchte ein Grundstück kaufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen.
Danke
Sicher sein kannst Du Dir nicht. Es gibt Gerichtsurteile, in denen der Eigenbedarf abgelehnt wurde, weil man ja schon beim Kauf wußte, daß das Gebäude/Grundstück "besetzt" ist. Du kannst also ganz böse auf die Nase fallen und viel Geld loswerden.
Dann kauf doch einfach ein anderes Grundstück. Das geht deutlich schneller.
Guten Abend,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Grundstück wird als Wochenendgrundstück genutzt. Die Leute haben nicht ihren festen Wohnsitz dort. Ich möchte für meine Familie aus der Mietwohnung in ein Eigenheim.
Danke