Autoverkauf an einen Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern

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Sobald der Minderjährige 18 wird, ist der Vertrag dann automatisch rechtswirksam?

Der volljährig gewordene ehemalige Minderjährige kann zwar grundsätzlich seine Genehmigung zu einem als Minderjährigen geschlossenen schwebend unwirksamen Vertrag erklären, was diesen wirksam machen würde, aber hier haben die Eltern schon von Anfang an zu verstehen gegeben, dass sie gegen den Kauf sind. Der Vertrag ist also auch mit Eintritt der Volljährigkeit bereits aus der schwebenden Unwirksamkeit gefallen und endgültig unwirksam. Er könnte nur mit Volljährigkeit erneut (wirksam) abgeschlossen werden.

Der Vertrag wird nicht rechtswirksamer, nur wiel er dann iregndwann volljährig ist. Der Vertrag ist unwirksam, weil er in dieser Höhe keinen Vertrag zu diesem Zeitpunkt (NICHT VOLLJÄHRIG) abschließen kann.

s19o4 
Beitragsersteller
 25.01.2015, 16:29

Wäre es eine Möglichkeit im Kaufvertrag eine Klausel einzubringen, welche "verpflichtet" mit dem Erwerb der vollen Geschäftsfähigkeit einen Folgevertrag zu schließen?

Novos  25.01.2015, 16:30
@s19o4

Was Du jetzt unterschreibst, von nicht volljährigen unterschieben wird, ist nichtig.

Bitterkraut  25.01.2015, 16:31
@s19o4

Nein. Das wäre unsittlich.

Novos  25.01.2015, 16:32
@Bitterkraut

unsittlich zieht nichtigkeit nach sich

Sobald der Minderjährige 18 wird, ist der Vertrag dann automatisch rechtswirksam? Könnte der Minderjährige selbst den Kaufvertrag in irgendeiner Form noch widerrufen (vor und nach seinem Geburtstag) ?

das ändert nichts an der tatsache, das der unterzeichner bei der unterschrift noch nciht 18 war.

einen folgevertrag gibt es nicht. allenfalls einen vorvertrag, wo man unterzeichnet, das man das auto u einem bestimtmen temrin kaufen und bezahlen wird. macht man das nicht, hat der andere ein recht auf eine entschädigung.

grundsätzlich sind hier alle angaben, entweder der versuch des verkäufers, das es es zu keinen rücktritt vom vertrag gibt oder des käufers, den vertrag zu utnerschreiben, obwohl er eweiss, das seine eltern den verkauf rückgängig machen werden

s19o4 
Beitragsersteller
 25.01.2015, 16:47

Das klingt so als kommen wir der Sache schon näher! Man könnte also einen Vertrag aufsetzen, indem sich der Minderjährige verpflichtet, mit Volljährigkeit (sprich in 2 Wochen) einen Kaufvertrag zu unterzeichnen mit Übergabe des Geldes und des Fahrzeugs nach Erwerb der Volljährigkeit? Ansonsten z.B. 500€ "Schadensersatz"? Plus natürlich die Angaben, die sie oben bereits erwähnt haben...

Droitteur  25.01.2015, 17:04
@s19o4

Halte dich an Ronox; da kommst du der Sache näher - auch wenn es dir nicht passt (abgesehen von vielleicht weniger Juristerei sind die Antworten vieler anderer hier natürlich auch richtig).

Dass der eigentliche Vertrag mit dem Minderjährigen so nicht zu machen ist, dient ja dessen Schutz. Wieso sollte dann ein solcher Vorvertrag möglich sein? Und: Nein, ist nicht möglich.

larry2010  25.01.2015, 17:22
@s19o4

dafür müssen aber die eltern damit einverstanden sein und da wir wissen, das sie es nicht sind, entfällt die möglichkeit.

heisst, es kann nur ein vertrag gemacht werden, wenn der käufer volljährig ist.

wenn das auto dann verkauft ist, ist das pech.

Das Auto wird auf jeden Fall verfügbar sein, das ist eine typische Masche von Verkäufern.

Abgesehen davon würde kein Verkäufer mit etwas Verstand an einen Minderjährigen was für 10000 Euro verkaufen.

Dann muß er eben warten, bis er 18 ist. Ein seriöser Händler/Verkäufer verkauft ihm das Auto eh nicht voher, der verkauft das Auto dann gleich einem Erwachsenen. Die Eltern können den Kauf sonst einfach rückgängig machen. Alles weitere solltest du einen Anwalt fragen.