Hauptmieter fordert Strom-Nachzahlung nach beendetem 3-Monatigen Untermietverhältnis. Darf er das?
Hallo zusammen,
ich habe von April-Juni in einem befristeten Untermietverhältnis von 3 Monaten in einem WG-Zimmer gelebt. Nun fordert der Hauptmieter von mir eine anteilige Nachzahlung an erhöhten Stromkosten.
Nun meine Frage: Darf er das bei einem befristeten Untermietverhältnis im Nachhinein fordern? Kann ich die Zahlung einfach verweigern?
Das steht im Untermietvertrag: "Das Mietverhältnis beginnt am XXX und wird befristet bis XXX geschlossen.
Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt XXX Euro. Alle vom Hauptzeiten zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten. Der Mietzins ist jeweils zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto XXX [...]. Der Untermieter leistet eine Kaution von XXX Euro.
Sonstige Bestimmungen: Außerdem wird vereinbart, dass alle im Hauptmietvertrag aufgeführten Vereinbarungen für den Untermieter gelten."
Falls jemand eine Antwort hat, vielleicht gerne mit Referenz zum entsprechenden Paragraphen.
Danke vielmals! Viele Grüße
5 Antworten
Er darf es nicht. Der Mietvertrag ist ein Pauschalmietvertrag und außerdem unvorteilhaft für den Vermieter formuliert. Die Stromkosten sind im MV einfach nicht benannt.
Das hat wohl der Vermieter zu spät erkannt und will nun eine Korrektur des Vertrages auf diese Art herbeiführen. Wenn du nun auf diese Forderung nicht reagierst, so vermute ich, dass der Vermieter auf die Kaution zurück greifen wird um doch noch zu dem Geld zu kommen.
Mehr als 70EURO für Strom im Monat - das ist allein schon eine freche Forderung, die nicht zu bedienen wäre. Einne Nachweis für diesen Verbrauch hat der Vermieter bestimmt nicht in Hinterhand.
Nein, er hat keinen Anspruch auf die Nachzahlung der erhöhten Stromkosten. Der Satz: "Alle vom Hauptzeiten zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten." und " Außerdem wird vereinbart, dass alle im Hauptmietvertrag aufgeführten Vereinbarungen für den Untermieter gelten." ist eindeutig - wobei ich annehme deim Wort Hauptzeiten (im ersten Satz) hast du dich vertippt, das müsste Hauptmieter lauten.
Mit diesen Vereinbarungen handelt es sich um eine Pauschalmiete nach § 556, Abs. 2, BGB. Nur bei einer Vereinbarung von Vorauszahlungen ist eine Abrechnung und damit ggf. auch eine Nachzahlung/Erstattung fällig. Eine Pauschale schließt also Nachzahlungen aus.
ich habe von April-Juni in einem befristeten Untermietverhältnis von 3 Monaten in einem WG-Zimmer gelebt. Nun fordert der Hauptmieter von mir eine anteilige Nachzahlung an erhöhten Stromkosten.Nun meine Frage: Darf er das bei einem befristeten Untermietverhältnis im Nachhinein fordern?
Ein Untermietverhältnis ist nichts anderes als ein normaler Mietvertrag, auch wenn er befristet ist muss man seine Pflichten erfüllen.
Ob Du was zahlen musst hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Kann ich die Zahlung einfach verweigern?
Ja.
Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt XXX Euro. Alle vom Hauptzeiten zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten.Somit ist es ein Pauschalbetrag und Du musst nichts nachzahlen.
MfG
Danke für die Antwort. Leider höre ich hier unterschiedliche Meinungen.
Kann dies noch jemand bestätigen?
Nun meine Frage: Darf er das bei einem befristeten Untermietverhältnis im Nachhinein fordern? Kann ich die Zahlung einfach verweigern?
Ja er kann nachfordern wenn er eine nachkontrollierbare Abrechnung vorlegt.. Nein du kannst nicht verweigern eine nachkontrollierbare Abrechnung vorlegt.
Alle vom Hauptzeiten zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten.
Stromkosten gehört nicht zu den Mietnebenkosten, sind also keine Nebenkosten. Die werden jeweils nach Verbrauch an den Stromanbieter gezahlt.
Der Vermieter kann dies besagte Abrechnung nicht vorlegen, wenn er nur einen Hauptzähler und keinen Zwischenzähler für die Mietsache unterhält. Und auch da wäre eine exakte Abrechnung nicht möglich, weil der Untermieter sich auch in Bad/Küche/Flur aufgehalten und dort Strom verbraucht hat.
Im Mietvertrag fehlt zudem die Kostenvereinbarung zum Stromverbrauch gänzlich.
PS:
Außerdem wird vereinbart, dass alle im Hauptmietvertrag aufgeführten Vereinbarungen für den Untermieter gelten.
Dort steht drin was Mietnebenkostenkosten sind! Z.B. Wasser + Heizung, aber KEIN Strom.
Dann muss der Untermieter auch nicht für den Stromverbrauch bezahlen.