Tagesmutter vor Beginn der Betreuung kündigen?
Wir haben einen Betreuungsvertrag mit einer Tagesmutter zum 01.09.2014 geschlossen. Leider etwas blauäugig, ohne uns die eigentliche Betreuung vorher anzuschauen.
Im Anschluss hat meine Frau sich die Betreuung angeschaut. Dabei musste Sie leider feststellen, dass die Tagesmutter mit der Betreuung von 3 Kindern völlig überfordert war, überhaupt nicht auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen ist und teilweise den Groll auf Eltern an den Kindern (nicht körperlich) ausgelassen hat.
Wir haben uns sofort entschlossen, unsere Tochter nicht von dieser Tagesmutter betreuen zu lassen.
Die Kündigungsfrist des Vertrages beginnt erst zu Beginn der Betreuung, also am 01.09.2014 mit einer Frist von 3 Monaten. Das heißt wir könnten erst zum 01.12.2014 aus dem Vertrag raus und müssten 3 Monate doppelt bezahlen was uns finanziell ruinieren würde.
Wie kommen wir nun aus diesem Vertrag vorzeitig raus?
6 Antworten
Hallo Askeron82, das Jugendamt ist in diesem Fall immer ein guter Ansprechpartner. Da sie auch die Zulassungen regelt, trägt sie Mitverantwortung an Missständen. Einfach beim hiesigen JA erkundigen, wer sich um die 'Betreuung' der TM und -Väter kümmert und diese Person dann um Rat und/oder Hilfe bitten. Selbst, wenn ihr keine Namen nennen wollt (was ich bei einer TM, die die Verantwortung für kleine Kinder übernommen hat, problematisch finde), könnt ihr dort Rat erbitten. Alles Gute.
In dem ihr vom Vertrag zurück tretet. Gibt es eine Klausel in eurem Vertrag, die etwas über einen Rücktritt aussagt?
Das 14 Tägige Widerrufsrecht haben wir leider schon überschritten. Geschlossen haben wir ihn Ende Mai.
Eine Rücktrittsklausel gibt es in dem Vertrag leider nicht.
Die Kündigungdsfrist beginnt mit der Betreuung und endet nach 3 Monaten.
müsst ihr ihr schon sehr grobes fehlverhalten nachweisen
Die wichtigste Frage WANN habt ihr ihn geschlossen? Ihr habt ein 14 tätiges Widerrufsrecht:
Weil dieser so eine Art "haustürgeschäft" ist
warum hat man das bei dienstverträgen?