Falsches Datum in der Kündigung damit unwirksam?
Hallo, folgendes ist passiert: Ich habe während der Probezeit die Kündigung bekommen. Jedoch steht ein falsches Austellungsdatum darin, statt Mai 18 = April 18 und die Kündigung ist zum 21.04.2017 ausgestellt. Der AV wurde jedoch zum 01.03.2018 geschlossen.
Ist die Kündigung damit unwirksam???
Danke für eure Antworten!
15 Antworten
Dein Arbeitsverhältnis hat am 1. März begonnen und Du hast die Kündigung zum 21. April bekommen in der als Ausstellungsdatum der 18. Mai stand?
Ich halte die Kündigung für wirksam, wenn sie fristgerecht eingegangen ist.
Hast Du die Kündigung z.B. am 19. April erhalten und die Kündigungsfrist beträgt zwei Tage, wird niemand die Rechtmäßigkeit der Kündigung bezweifeln, nur weil sich evtl. ein Tipfehler eingeschlichen hat.
Aus der Kündigung ist dann eindeutig zu erkennen, wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Gilt ein Tarifvertrag, dass die Kündigungsfrist so kurz ist? Wann hast Du die Kündigung erhalten? Warum fragst Du erst jetzt?
Wenn man die Wirksamkeit einer Kündigung bezweifelt, muss man innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Wenn Du Deine Kündigung am 19. April erhalten hast, würde Dir jetzt nicht mehr viel Zeit bleiben. Das aber nur mal nebenbei, ich halte eine Kündigung wegen eines Schreibfehlers nicht für anfechtbar, wenn die Absicht des AG klar zu erkennen ist.
Dann solltest Du unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Kündigung ist nicht rechtens wenn in der Kündigung der 21. April als letzter Arbeitstag steht.
Hast Du bis jetzt gearbeitet?
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wende Dich an einen Anwalt. Als Gewerkschaftsmitglied ruf sofort dort an und schildere Deinen Fall. Ansonsten solltest Du selbst zum Arbeitsgericht gehen und Klage einreichen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos
Da bin ich mir auch fast sicher, der Wille zur Kündigung ist ja eindeutig ersichtlich.
gleich 2 falsche Datumsangaben?
während der Probezeit hat man 14 Tage Kündigungsfrist, davon gehe ich mal aus.
zum 21.04.17 das ist ein offensichtlicher Schreibfehler
entscheidend ist der Empfang und die Frist, wenn das eingehalten wurde ist die Kündigung rechtens
Wenn der Termin der Kündigung in der Vergangenheit liegt ist die Kündigung nicht gültig.
Ich weiß es nicht! Kann mir aber gut vorstellen, dass du zum nächsten möglichen Zeitpunkt gekündigt bist, normalerweise schreibt man eine Kündigung auch so.
Sollte wohl so sein - Formfehler des Arbeitgebers.
Gerade dann, wenn es sich um das Ende der Probezeit handelt, würde ich mir auf die Zähne beißen und dem Arbeitgeber nichts von seinem Fehler sagen. Ist der fristgerechte Termin verstrichen, so befindest Du Dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Ich persönlich würde das aussitzen und einfach weiter arbeiten. Denn ist die Kündigung unwirksam, dann hast Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, damit Du keinen neuen Kündigungsgrund lieferst.
Am besten mal zur Gewerkschaft gehen oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
(Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!)
Die Kündigung habe ich gestern erhalten. Also am 07.05.18