Falsches Datum bei Mietvertragskündigung. Was Nun?
Hallo,
Ich habe aus versehen in meiner Kündigung ein falsches Datum eingetragen.
Am 31.5.16 habe ich meine Wohnung gekündigt. Laut Mietvertrag besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten....was ich im schreiben auch noch einmal erwähnt habe....jetzt war ich allerdings etwas verwirrt gewesen in der zeit und habe aus versehen statt 31.8.16 den 31.10.16 eingetragen. Der Vermieter hat nun leider den 31.10.16 als bestätigung ausgeschrieben und nicht den 31.8.16 wie laut Kündigungsfrist.
Was ist denn nun richtig. Die 3 Monate Kündigungsfrist oder das aus Versehen Falsch eingetragene Datum? Und was kann ich tun wenn der Vermieter den eigentlichen Termin (31.8.16) nicht annimmt?
Schonmal Danke für alle Antworten!!
MFG Sorcerina
6 Antworten
Wenn du den 31.10. eingetragen hast, dann kann der Vermieter auf diesen Termin bestehen.
Was ist denn nun richtig. Die 3 Monate Kündigungsfrist oder das aus Versehen Falsch eingetragene Datum?
Leider in Deinem Fall das eingetragene Datum.
Und was kann ich tun wenn der Vermieter den eigentlichen Termin (31.8.16) nicht annimmt?
Hoffen das man schnell einen Nachmieter findet.
Ansonsten muss man dann halt die volle Miete bis Oktober zahlen.
Das nächste Mal schreiben:
... zum nächstmöglichem Termin...
LG
johnnymcmuff
Wenn Du im explizit zum 30.10.2016 gekündigt hast, gilt das.
Hättest Du geschrieben "zum nächstmöglichen Termin" und die Kündigung wäre am 3. Werktag im Juni beim Vermieter gewesen, wäre Vertragsende der 31.08.
Das Datum/ der Termin gilt. Wenn du einen früheren Termin eingesetzt hättest, träte an seine Stelle der gesetzliche (mit drei M;onaten KF).
Jetzt könntest du erst zum 30.11.16 kündigen. Also lass es, der Vermieter ist im Recht. Es sei denn, ihr einigt euch (Aufhebungsvertrag) für einen näherliegenden.
Besprich das mit ihm . Wenn er es nicht akzeptiert dann hast du eigentlich keine Chance weil das dann Vertragsbruch wäre