Falsches Datum bei Mietvertragskündigung. Was Nun?

6 Antworten

Wenn du den 31.10. eingetragen hast, dann kann der Vermieter auf diesen Termin bestehen.

Was ist denn nun richtig. Die 3 Monate Kündigungsfrist oder das aus Versehen Falsch eingetragene Datum?

Leider in Deinem Fall das eingetragene Datum. 

Und was kann ich tun wenn der Vermieter den eigentlichen Termin (31.8.16) nicht annimmt?

Hoffen das man schnell einen Nachmieter findet.

Ansonsten muss man dann halt die volle Miete bis Oktober zahlen.

Das nächste Mal schreiben:

... zum nächstmöglichem Termin...

LG

johnnymcmuff

Wenn Du im explizit zum 30.10.2016 gekündigt hast, gilt das.

Hättest Du geschrieben "zum nächstmöglichen Termin" und die Kündigung wäre am 3. Werktag im Juni beim Vermieter gewesen, wäre Vertragsende der 31.08.

Das Datum/ der Termin gilt. Wenn du einen früheren Termin eingesetzt hättest, träte an seine Stelle der gesetzliche (mit drei M;onaten KF).

Jetzt könntest du erst zum 30.11.16 kündigen. Also lass es, der Vermieter ist im Recht. Es sei denn, ihr einigt euch (Aufhebungsvertrag) für einen näherliegenden.

Besprich das mit ihm . Wenn er es nicht akzeptiert dann hast du eigentlich keine Chance weil das dann Vertragsbruch wäre