Ab zweiten Arbeitstag krank, kann ich entlassen werden?
Hallo,
ich habe am Montag einen Arbeitsvertrag unterschrieben und bin nun seit Dienstag leider erkrankt und somit krank geschrieben bis einschl. kommenden Montag. Es sieht leider so aus, als ob das eine längerfristige Erkrankung wird.
Ich habe eine Probezeit von sechs Monaten, Kündigungsfristen sind im Vertrag nicht gesondert geregelt sondern mit Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage hinterlegt. Sofern ich mich da richtig informiert habe, kann ich gerade jetzt zu Anfang innerhalb der ersten zwei Wochen fristlos gekündigt werden ohne Angabe von Gründen, ist das richtig?
Kann ich da irgend etwas machen?
Viele Grüße,
Revilok
8 Antworten
- Ohne die Angabe von Gründen kann es keine fristlose Kündigung geben.
- Eine fristlose Kündigung kann zum Beispiel dann erfolgen, wenn Dein Arbeitgeber Dir nachweisen könnte, dass Deine Krankheit nur ein vorgeschobenen Grund gewesen ist , um der Arbeit fernbleiben zu können.
- In der Zeit der Krankheit kann Dir niemand kündigen, es sei denn durch den bereits genannten Nachweis oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen. Letztere wären ggf. anfechtbar. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein ordentlicher Arbeitsvertrag zugrunde liegt und die Probezeit, mit gesonderten Kündigungsrechten, beendet wurde.
- Dein Chef kann Dir jedoch innerhalb der ( gemäß dem Vertrag zu Grunde liegenden ) gesetzlich vereinbarten Zeit kündigen, da eine Probezeit vereinbart worden ist.. Dies kann auch unbegründet geschehen. Fazit: Dein Chef ist berechtigt Dir ohne Angaben von Gründen in der Probezeit, gemäß dem Vertrag zugrunde liegenden, derzeit bestehenden gesetzlichen Kündigungsfristen , ordnungsgemäß zu kündigen. Liebe Grüße
626 Absatz 2 besagt lediglich, das Du die Begründung in einer gewissen Frist einfordern kannst, Das BAG Erfurt entschied kürzlich, das eine fristlose Kündigung Gründe enthalten muss, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. wenn Du richtig liest, heißt es außerdem: .".. kann eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn...." Es ist bedauerlich, dass Du hier mit unfairen Mitteln kämpfst. Du scheinst ein schlechter Verlierer zu sein .Ich hatte in keiner Weise vor, irgendjemanden zu bekämpfen, sondern wollte nur helfen. Liebe Grüße
Eine Kündigung ist innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich - auch während einer Erkrankung - nur grundsätzlich nicht wegen einer Erkrankung (aber es gibt auch hier Ausnahmen).
Es sei noch darauf hingewiesen, daß in den ersten 4 Wochen nach Aufnahme einer Beschäftigung KEINE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet wird - daher ist für die ersten 4 Wochen Krankengeld zu beantragen.
Nein...denn der Arbeitgeber kann sich sich auch von dir trennen ohne einen Grund zu nennen inner halb der Kündigungsfrist....versuchen schnell wieder gesund zu werden
Ja, leider kannst du sofort entlassen werden innerhalb der Probezeit.
Versuch doch, dem entgegen zu wirken, indem du zu deinem Chef gehst (ihn anrufst) und ihm sagst, dass du lägerfristig krankgeschrieben bist und dir daher Sorgen um deine Probezeit machst. Schlag doch dann von dir aus vor, die Probezeit zu verlängern, sodass du, wenn du wieder fit bist, dein Können voll unter Beweis stellen kannst. Vielleicht macht er das ja.
Wenn auf die Gesetzeslage verwiesen wurde und Probezeit vereinbart wurde, so kann mit einer Frist von 14 Tage der Vertrag in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Ist das die beste Antwort, weil da steht, was du gerne lesen wolltest? Sie ist in allen Teilen falsch!
Auch eine fristlose Kündigung muss nicht begründet werden. Allerdings kann der Arbeitnehmer gemäß § 626 Abs. 2 BGB verlangen, dass ihm die Gründe für die Kündigung schriftlich mitgeteilt werden. Eine Begründung der fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung muss also erst auf ausdrückliche Aufforderung des Arbeitnehmers hin erfolgen.
Das wäre z. B. kein rechtlich haltbarer Grund für eine fristlose Kündigung.
In der Zeit der Krankheit kann man dir sehr wohl kündigen. Dem letzten Satz dieses Punktes fehlt jeglicher Sinngehalt.
Der Chef kann dir innerhalb der ersten 6 Monate auch ohne vereinbarte Probezeit kündigen, da es in der Zeit noch gar keinen Kündigungsschutz gibt.