Fristlose Kündigung einer Kassiererin aufgrund eines durchgefallenen Testkaufs
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine dringende Frage... Meine Mutti ist seit einem halben Kassiererin auf 450-Euro Basis bei Diska. Heute hatte sie einen Testkauf, bei dem sie zwei versteckte Dinge im Wert von 4 Euro nicht gesehen hat und hat darauf eine fristlose Kündigung bekommen. Ist das zulässig? Muss sie nicht vorher zumindest eine Abmahnung erhalten? Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße Franzi
3 Antworten
Nicht gültig. Sie soll umgehend zum Anwalt gehen und gegen die Kündigung klagen.
Wenn wäre eine Abmahnung möglich, aber eine Kündigung ist unverhältnismäßig.
Danke für deine Antwort, das habe ich mir schon gedacht!
War dies das erste Mal, dass sie einen Testkauf nicht bestanden hat? Ist sie noch in der Probezeit?
Dann geht es auf keinen Fall. Sie soll nochmal mit dem Chef reden und nicht zuerst zum Anwalt. Wenn Deine Mutter weiterhin dort arbeiten möchte, würde ich lieber ein persönliches Gespräch suchen. Es ist nicht gut, wenn sofort der Anwalt schreibt.
Meine Tochter hat mal solche Testeinkäufe machen müssen und nur eine Kassiererin hat es richtig gemacht. Allerdings hat deswegen keine eine Abmahnung erhalten, nur wenn es öfter vorkommt, dann natürlich schon.
Und ist sie auch schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt? Beschaeftigt der Betrieb regelmaessig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter?
Teilzeitmitarbeiter mit einer regelmaessigen woechentlichen Arbeitszeit bis 20 Stunden zaehlen zur Haelfte, zwischen 20 und 30 Stunden/Woche zu 3/4 und bei mehr als 30 Stunden/Woche als Vollzeit.
Wenn es sich so verhalten hat, wie Du es schilderst, dann ist die Kündigung - erst recht eine fristlose - absolut ungerechtfertigt.
Eine Kündigung ist immer nur das "letzte Mittel", wenn andere Sanktionen - also z.B. eine Abmahnung - keine Abhilfe bewirken.
Trotzdem wird die Kündigung wirksam, wenn Deine Mutter nichts unternimmt innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung: Entweder sie spricht mit ihrem Arbeitgeber und veranlasst ihn, die Kündigung innerhalb dieser Zeit schriftlich zurückzunehmen, oder sie muss innerhalb dieser 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, die in diesem Fall (vor allem als fristlose Kündigung) mit allergrößter Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird.
Die Klage kann sie bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts zur Niederschrift einreichen, dort hilft man auch bei der Abfassung der Klage; ein Rechtsanwalt ist in dieser Instanz noch nicht vorgeschrieben - wenn ihr euch dal alleine zutraut.
Franzi schrieb: "Meine Mutti ist seit einem halben Kassiererin ...". Vermutlich sollte das heissen "seit einem halben Jahr". Dies koennte bedeuten, dass - sofern die 6 Monate noch nicht vollstaendig verstrichen sind - noch kein Kuendigungsschutz besteht und zumindest eine ordentliche Kuendigung ohne Angabe von Gruenden problemlos moeglich waere.
Ebenso wuerde auch nach Ablauf der ersten 6 Monate dann kein Kuendigungsschutz bestehen, wenn der Betrieb nicht regelmaessig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt (Teilzeitler zaehlen anteilig). Ich weiss jetzt nicht, ob es sich bei dem betreffenden Haendler um ein Filialunternehmen oder um rechtlich eigenstaendige Einzelhandelsbetriebe handelt. Sollten es rechtlich eigenstaendige Einzelbetriebe sein, koennte die fuer den Kuendigungsschutz relevante Mitarbeiterzahl durchaus unterschritten sein.
Dies nur als Ergaenzung fuer Franzi. Sonst hast du natuerlich alles Wichtige bereits gesagt und dafuer DH!
Mit dem Hinweis auf mögliche Einschränkungen hast Du natürlich Recht, Cam ...
Diska ist ein Lebensmitteldiscounter vor allem in Ostdeutschland, der zu "Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen" gehört.
Von daher kann man davon ausgehen, dass es sich bei der Filiale nicht um ein eigenständiges kleines Unternehmen handelt (auch wenn Edeka-Filialen selbst von selbstständigen Kaufleuten nach dem Genossenschaftsprinzip betrieben werden), das nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt; außerdem neige ich zu der Annahme, dass es "irgendwo" auch einen zuständigen Betreibsrat gibt - der dann bei der Kündigung beteiligt werden müsste!
In der Tat könnte es sich insgesamt aber auch um möglicherweise recht undurchsichtige Strukturen handeln, die dann genaue rechtliche Klärungen etwas schwierig machen würden.
Ja es war das erste mal und sie ist auch nicht mehr in der Probezeit.