unflexibilität als kündigungsgrund

5 Antworten

Eine Kündigung aus "innerbetrieblichen Gründen" unter Einhaltung der Fristen ist jederzeit legitim. Um so schöner ist es doch, wenn noch ein offenes Gespräch über die tatsächlichen Gründe stattfindet, damit du nicht selbst davon ausgehst, dass du für den Job als solches nicht getaugt hast und irgendwelche Selbstzweifel bekommst.

nikke87 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 17:48

innerbetriebliche Kündigung gibt es so nicht mehr.es ist nicht mehr so leicht wie früher Mitarbeiter los zu werden.

Vienna1000  24.04.2014, 18:55
@nikke87

Ich verstehe diese Antwort jetzt nicht wirklich. Der AG wird sicherlich nicht "zum Spass" jemanden in dieser Art nach der kurzen Zeit kündigen, wenn er die Probezeit ohnehin schon "gut überstanden" hat. "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, dass der Beschäftigungsbedarf für einen oder mehrere Arbeitnehmer in dem bisher wahrgenommenen Aufgabenbereich auf Dauer entfällt und der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann." - Mit anderen Worten muss hier ein Arbeitsplatz auf Grund der betrieblichen Gegebenheiten gestrichen werden und ein freier Arbeitsplatz bzw. "der neue resultierende Arbeitsplatz" kann wegen der persönlichen Gegebenheiten des AN nicht angeboten werden bzw. durch diesen nicht besetzt werden.

nikke87 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 19:32
@Vienna1000

ja aber dazu braucht man auch dringende gründe.wie zb arbeitsmangel oder Störung des arbeitsklimas,aber nicht "zeitlich nicht flexibel".was hat das denn mit der kurzen Zeit zu tun die ich dort gearbeitet habe?

Vienna1000  24.04.2014, 19:58
@nikke87

Ich verstehe jetzt wirklich deine "Ziele" mit diesem Anliegen nicht. Wenn die Arbeitskraft an diesem Punkt nicht mehr benötigt wird, sondern viel mehr auf Grund der Gegebenheiten an einem anderen Punkt dann entfällt der gesamte Arbeitsplatz nach der Definition laut deinem Vertrag. Den Rest habe ich doch schon erläutert und im Endeffekt kann man das ja tatsächlich auch als Arbeitsmangel bezeichnen, wenn die Arbeitskraft schlichtweg nicht mehr effektiv eingesetzt werden kann. Das ist deinerseits jetzt "Wortglauberei" aber wird nichts an den Tatsachen ändern.

nikke87 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 20:06
@Vienna1000

Tja ok werden wir ja noch sehen...

Vienna1000  24.04.2014, 20:41
@nikke87

Huch!? "Tja ok werden wir ja noch sehen..." Nein, WIR sicher nicht. Ich bin nicht dein AG und hatte auch nicht vor dich anzufeinden. Allerdings wünsche ich dir mit sowas.... Viel Spass im weiteren Berufsleben und hoffe für mich, dass ich weiterhin "ein glückliches Händchen" bei Einstellungen habe, damit am Ende nicht sowas dabei rauskommt. Sowas braucht doch keiner der Beteiligten in einer solchen Situation. Da wären viel mehr sofortige Weiterbewerbungen für dich angesagt.. DAS sollten jetzt sinnvollerweise deine einzigen Bemühungen sein!

Eigentlich nicht wirklich. Wenn das so in der Begründung steht, würde ich mich mit der schriftlichen Kündigung so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden und Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn es betrieblich nun erforderlich ist das Du flexibel einsetzbar sein musst, ist die Kündigung vermutlich rechtens. Aber lass Dich da mal anwaltlich beraten. Die Frage ist immer nur .. will man wirklich in einem Betrieb arbeiten der einen offensichtlich nicht mehr haben will?

Ob das rechtens ist oder nicht, kann man so nicht beantworten.

Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit? Nur die Stunden pro Tag/Woche oder die Anfangs- und Endzeiten? Wieviele MA arbeiten denn im Betrieb? Bist Du nun fast 6 Monate oder mehr als 6 Monate dort beschäftigt?

Wenn die Arbeitszeit vertraglich festgelegt ist, kann sie nicht so einfach geändert werden. Kündigen kann man dann auch nicht so schnell. Wenn Du allerdings keine feste Uhrzeit im Vertrag hast, kann der AG durchaus auch zeitlich eine andere Einteilung vornehmen, solange er sich an die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hält.

Sollte die Kündigung nicht rechtmäßig sein kannst Du, solltest Du schon länger als 6 Monate dort arbeiten und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit und Minijob wird entsprechend aufgerechnet) handeln, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das muss dann aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung passieren.

nikke87 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 17:45

da stehen nur die wöchentlichen stunden.und es ist eine große kette wo ich arbeite.die Filiale hat über 20 Mitarbeiter.wir hatten das vor meiner Einstellung allerdings besprochen und das hat ja auch 6 Monate geklappt.aber sonst hat sie keinen Grund mich zu kündigen.nur eben weil ich nicht flexibel in.aber das wusste sie ja vorher schon.sie kann mich nicht so einfach aus unflexibilität heraus kündigen.das ist nah kein kündigungsgrund.und sie hätte ja können vorher mal mit mir drüber sprechen.

Hexle2  24.04.2014, 19:05
@nikke87

Gibt es denn keinen Betriebsrat? Wenn doch, solltest Du mal mit diesem reden. Er kann evtl. mit der Chefin reden und Dir auch Tips geben. Außerdem hat ein BR ein Mitspracherecht bei Schichtplänen und -einteilung.

Du solltest aber jetzt die Initiative ergreifen und Deine Chefin noch einmal um ein Gespräch bitten. Sie soll Dir erklären, warum Du jetzt anders arbeiten sollst.

nikke87 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 19:25
@Hexle2

was soll das denn noch bringen?meinst sie zieht die Kündigung dann zurück?ich wette mit dir das sie schon längst jemand anderen für mich einstellt hat.und ich wusste ja nicht mal das sie auf einmal ein Problem damit hat.einfach kündigen und fertig.ihre Devise.ich bettle nicht um den job wo ich eh nicht erwünscht bin.

Sind deine Arbeitszeiten vertraglich so geregelt? (von 8 bis 13 Uhr) Wenn ja, darf sie dich deswegen nicht kündigen.