Geplante Krankschreibung?
Hallo zusammen!
Ich habe vor einigen Tagen eine OP gehabt und habe die Zeit danach als Urlaub genommen zur Genesung!
Grund dafür ist, dass ich den Termin der OP schon knapp 3 Monate davor wusste und mein Arbeitgeber mir glaubhaft versichert hat, dass es sich um eine geplante Krankmeldung handele falls ich den Zeitraum nach der OP per Krankschreibung freinehmen würde und dies rechtlich sogar ein Kündigungsgrund sei.
Ist dies rechtlich in der Tat der Fall oder liegt mein Arbeitgeber komplett daneben?
Bitte antwortet nur auf diese Frage, wenn ihr es genau wisst!
Vielen Dank!
6 Antworten
Ist dies rechtlich in der Tat der Fall oder liegt mein Arbeitgeber komplett daneben?
Was Dein Arbeitgeber hier erzählt hat, ist absoluter Blödsinn. Dein Arbeitgeber "verwechselt" hier etwas um das mal vorsichtig auszudrücken. Ein Kündigungsgrund wäre, wenn Du z.B. Urlaub beantragen würdest, der Chef diesen nicht genehmigt und Du dann so etwas wie "dann bin ich halt vielleicht krank" sagst.
In solchen Fällen wurden Kündigungen schon als rechtens angesehen, selbst wenn der AN tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vom Arzt gebracht hat.
Dein Fall liegt doch komplett anders. Du hattest einen Termin für die OP und warst so "nett", Deinen AG frühzeitig zu informieren damit dieser besser planen kann. Dass der Dir jetzt einredet Du müsstest für die Genesung Deinen Urlaub opfern, ist eine absolute Unverschämtheit und ganz sicher nicht richtig.
Dein Arzt schreibt Dich nach der OP arbeitsunfähig. Das bedeutet, Du kannst rechtlich in diesem Zeitraum gar keinen Urlaub nehmen, da Du die Urlaubsgewährung wegen der Krankheit gar nicht annehmen kannst.
Gib Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG ab, der darf Dir für diese Tage keinen Urlaub abziehen. Das würde jeder Gesetzesgrundlage widersprechen.
Sollte er Dir wieder dieses Märchen erzählen, frag ihn nach der gesetzlichen Grundlage und teil ihm mit, dass Du eine ganz andere Auskunft bekommen hast.
Da bist du schön auf deinem Arbeitgeber reingefallen. Ich würde mir schnell einen Krankenschein holen und einreichen, dann bekommste den Urlaub wieder.
Naklar ist das eine geplante Arbeitsunfähigkeit, wenn der Eingriff aber aufgrund der Gesundheit vorgenommen wird, ist das auch gerechtfertigt.
Wenn es dagegen eine Schönheits-OP ist, dann wäre dein Arbeitgeber im Recht.
Jup, aber wie gesagt, es muss medizinisch notwenig sein, also keine Schönheits-OP ;-)
https://www.frag-einen-anwalt.de/geplante-OP-Arbeitgeber-informieren--f65389.html
Selbst nach geplanten OP´s sind Krankmeldungen vollkommen normal. Da hättest du deinen Urlaub gar nicht mit verbrauchen müssen.
Dein Arbeitgeber hat nicht recht. Der soll froh sein, dass du es vorher gewusst hast und er hätte dementsprechend planen können.
Das ist aber mal wieder typisch Arbeitgeber .. deswegen bin ich vor Jahren bei Verdi eingetreten und wenn die mich wieder ärgern, haue ich das einfach Verdi auf den Tisch *gg*
Gute Variante zur Rechtsschutz, kann ich nur bestätigen.
Wenn was ist, beraten Sie und vertreten einen ggf.auch vor Gericht.
Und so, wie viele AG heutzutage drauf sind..
Die notwendige Krankschreibung nach einer geplanten OP ist keine angekündigte Krankmeldung und stellt somit auch keinen Kündigungsgrund dar.
Ergo wird Dein Arbeitgeber (unfreiwillig) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.
Ausnahme wäre eine Schönheitsoperation.
Der AG liegt falsch.
Habt Ihr nen Betriebsrat oder bist Du in einer Rechtsschutz oder Gewerkschaft?
Du machst ja wohl keine rein kosmetische Schönheitsfehler-OP und willst dann auf Firmenkosten genesen.
Wenn es medizinisch notwendig ist, ist eine AU nach der OP kein Blaumachen.
Bei früherem Koch hatten wir das mit Köchin, es war klar, dass sie beidseitig Knie-Op brauchte.. 12 Wochen ausfallen würde.
6 Wochen ingesamt gabs ne AU und somit Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von Krankenkasse, später Wiedereingliederung.
Kann ich mir auch morgen eine Krankmeldung holen und sie nachträglich für die letzten paar Tage geltend machen? Habe nicht clever gehandelt...
Ja, ...
Wenn Dein Arzt bescheinigt, dass auch nach der OP noch eine Arbeitsunfähigkeit besteht, ist eine rückwirkende Krankschreibung grundsätzlich möglich, auch wenn die nur in Ausnahmefällen und "in der Regel bis zu 3 Tagen" vorgenommen werden soll ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).
Wenn Dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit jetzt noch feststellen kann, dann hat sie ja in den vergangenen Tagen nach der OP erst recht bestanden, so dass die Rückwirkende Bescheinigung kein Problem darstellen dürfte.
das ist gut zu wissen! Und da bist du dir zu 100% sicher?