Kündigung durch Arbeitnehmer falsche Firmierung?
Hallo,
ein Freund von mir hat seinen Job gekündigt und die Kündigung fristgerecht per Einschreiben verschickt. Sie ist ebenfalls rechtzeitig zugegangen.
Jedoch schreibt die HR Abteilung, dass die Firmierung nicht korrekt ist und die Kündigung daher unwirksam ist. Er hat die Postanschrift aus dem Intranet vom HR genommen. Auf dem Arbeitsvertrag steht aber wiederum was ganz anderes.
Jedoch wissen die ja genau, um wen es sich handelt (u.a.Personalnummer) und das eine eindeutige schriftliche Willenserklärung vorliegt.
Ist das tatsächlich so, dass sie nur wegen soetwas unwirksam ist?
LG
6 Antworten
Ohne Kenntnis der Details kann man lediglich auf § 133 BGB verweisen:
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Nicht jeder Tippfehler macht die Kündigung gleich unwirksam.
Wahrscheinlich ist die Kündigung wirksam. Das hängt allerdings von der genauen Formulierung ab.
Die der Adresse.
Dass evtl eine falsche Adresse gewählt wurde, spielt für die Wirksamkeit der Kündigung keine Rolle.
Die Kündigung hat den Adressaten erreicht. Und hier ist offensichtlich, worum es geht.
Die Kündigung ist - nach der Schilderung - mit Sicherheit nicht unwirksam.
Die der Adresse.
Kann schon sein, aber damit geht die Firma das Risiko ein, dass du krank machst.
Lass dich nicht auf eine Vertragsaufhebung ein, es sei denn, du hast schon was Neues. Ansonsten bekommst du kein Arbeitslosengeld.
Er hat bereits eine neue Stelle, sodass es ein fließender Übergang ist.
Jedoch ist das natürlich dann blöd für ihn..
Dann soll ein einen Aufhebungsvertrag machen.
halten wir mal fest, angekommen ist die Kündigung
die Frage ist, an welche Person ist die Kündigung adressiert?
sowas nennt sich Formfehler und die HR-Abteilung kann Recht haben
sowas nennt sich Formfehler und die HR-Abteilung kann Recht haben
Wohl kaum!
Hier ist offensichtlich, worum es geht.
Die Kündigung ist - nach der Schilderung - mit Sicherheit nicht unwirksam.
Wenn du die Kündigung an denjenigen geschickt hast, der in deinem Arbeitsvertrag steht, bist du auf der sicheren Seite. Die Firma hat die Kündigung ja auch bekommen.
Von welcher Formulierung meinst du ?