Deutsche Post Einschreiben seit 4 Tagen unterwegs?
Hi,
ich habe ein Kündigungsanschreiben am 27. März per Einschreiben bei der Deutschen Post in Auftrag gegeben. Laut Sendungsverfolgungsnummer befindet sich mein Einschreiben schon seit 2 Tagen in der Zustellung. Es ist quasi bis heute immer noch nicht bei dem Empfänger eingetroffen.
Eigentlich habe ich darauf gehofft, dass die Kündigung bis zum 1. April beim Empfänger ankommt, damit ich fristgerecht kündigen kann und nicht noch 1 Monat länger im jeweiligen Vertrag bin.
Nun frage ich mich: Wie sieht es mit der Kündigung aus? Die ist doch rechtlich gesehen erst ab Zustellung rechtkräftig, richtig?
Und wie sieht es mit dem Einschreiben aus? Kann es sein, dass die Sendungsverfolgung einfach nur etwas spinnt und das Einschreiben trotzdem schon zugestellt wurde?
Vielen Dank im Voraus.
LG
3 Antworten
Die Sache ist wahrscheinlich ganz einfach zu erklären. Der Empfänger hat vermutlich ein Postfach. Ins Postfach wurde dem Empfänger nun eine Benachrichtigung eingelegt, dass er am Schalter gegen Unterschrift diese Sendung abholen kann. Und die hat er eben noch nicht abgeholt (das Einschreiben liegt also noch in der Postfiliale zur Abholung bereit). Deshalb steht dort noch "in Zustellung".
Ich denke mal, entscheidend ist hier das Datum, an welchem die Benachrichtigung für das Einschreiben ins Postfach eingelegt wurde. Und nicht das Datum, an dem der Empfänger das Einschreiben abgeholt bzw. unterschrieben hat.
Ich denke mal, entscheidend ist hier das Datum, an welchem die Benachrichtigung für das Einschreiben ins Postfach eingelegt wurde.
Falsch. Entscheidend ist wann der Empfänger Gelegenheit hat von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen.
Diese Möglichkeit ist mit der bloßen Benachrichtigung das ein Einschreiben bei der Post hinterlegt ist nicht gegeben.
Vermutlich hast du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versandt, dann gilt die Zustellung erst ab dem Tag, an dem die Sendung tatsächlich in Empfang genommen wurde.
Verwendest du ein Einwurfeinschreiben, dann gilt die Zustellung mit Einwurf der Sendung in den Briefkasten durch den Zusteller.
Einschreiben + Rückschein?
Wenn ja wurde der Empfänger vermutlich nicht angetroffen und es wurde lediglich eine Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen das bei der Post ein Einschreiben für ihn liegt.
So lange der Empfänger keine Gelegenheit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen gilt es als nicht zugestellt.
Kann es sein, dass die Sendungsverfolgung einfach nur etwas spinnt und das Einschreiben trotzdem schon zugestellt wurde?
Das kann möglich sein.
Um was für eine Kündigung geht es denn?
Für die Kündigung eines Mietvertrages z. B. wäre noch bis zum 4.4.15 Zeit.
Vielen lieben Dank für Deine tolle Antwort!
Das kann gut wahr sein, dass der Empfänger ein Postfach hat. Nun frage ich mich aber: Ist die Kündigung erst dann wirksam, sobald der Empfänger die Abholung in der Postfiliale vornimmt?
Oder ist die Kündigung wirksam, sobald die Kündigung im Postfach eintrifft und zur Abholung bereitsteht?
Vielen Dank im Voraus! :-)
Liebe Grüße.