muss ich mein arbeitsverhältnis kündigen wenn ich vorzeitig in rente gehen bin schwerbehindert
ich werde im september 65 bin 50% schwerbehindert und gehe ab 1.8. in Altersrente. Mein Arbeitgeber will das ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe.Kann dieses nicht nachvollziehen. Hat jemand Ahnung? Habe schon im AVR nachgelesen aber da steht nur dass wenn ich das65 lebensjahr erreicht habe es keiner Kündigung bedarf.
6 Antworten
Ich würde selber NICHT kündigen. Denn Du weißt, daß der Arbeitgeber Dich aufgrund Deiner Schwerbehinderung und Deines Alters nicht so ohne weiteres kündigen darf.
Denn stell Dir mal vor, es klappt nicht sofort mit Deinem Rentenantrag( z.B. wegen Bearbeitungszeit) und Du mußt u.U. noch 1-2 Monate länger arbeiten, um keine finanziellen Verluste zu haben. Ja, was dann, wenn Du die Kündigung unterschrieben hast?
Hallo, in normalen Arbeitsverträgen steht, dass das Arbeitsverhältnis mit dem 65. LJ beendet ist, oder aber ab dem Zeitpunkt, ab dem Rente bezogen wird. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in solchen fällen nicht, weder von Dir noch seitens des ArbG. Ich befürchte nur, dass er sich damit etwas ersparen will, denn die Erreichung der regelaltersgrenze kommt ja nicht überraschend. Lies Dir zuvor unbedingt noch einmal Deinen Arbeitsvertrag durch.
Normalerweise beginnt die Rente mit dem Monat nach Vollendung des 65LJ, darin könnte der Unterschied liegen, weil Du früher gehen willst.
Okay, dann bist Di ja diesen vertraglichen Vereinbarungen ordnungsgemäß nachgekommen. Dann bleibt nur noch die Aussage von mir übrig, dass Du, wenn Du im September 65 Jahre alt wirst, ja erst einen "normalen" Beginn der Regelaltersrente ab dem Monat Oktober hättest. Nun gehst Du aber bereits im Monat August, also 2 Monate früher, und dann macht dieser Aufhebungsvertrag durchaus Sinn. Sonst müsste er Dich diese zwei Monate ja noch bezahlen. Nochmals: In den meisten Arbeitsverträgen, die ich kenne, ist eine "automatische" Bestimmung enthalten, dass mit Bezug der Altersrente das Arbeitsverhältnis erlischt. Es kann also wirklich so sein, dass diese Bestimmung bei Dir nicht vorhanden ist und er deshalb den Aufhebungsvertrag haben will. Rechtlich absolut verständlich und auch nachvollziehbar.
Eigentlich endet die vertragliche Arbeit mit Beginn der Rente.
Kann es sein, dass der AG sich so vielleicht irgendwelche Zahlungen (Weihnachtsgeld, etc.) sparen möchte?
Du hast ja noch Zeit und könntest dich mal beraten lassen, vielleicht bei der Rentenberatung.
Wenn du in Rente gehst dann ist das egal was du machst! Der Arbeitsvertrag endet automatisch mit erreichen der Altersrente wenn das vereinbart ist Nachteile gibt es da nicht! Kündigen musst du bei vorzeitiger Rente
Du musst nicht kündigen, sondern der Vertrag wird aufgelöst- stimmt schon so, weil du ja etwas früher gehst. Ich bin 60 und auch 50 % schwerbehindert und gehe auch zum 1.8. Da ich nicht bis 63 arbeite (grenze für Behinderte), gilt der Auflösungsvertrag- den musste unterschreiben.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich alle pesönlichen Veänderungen z.B. Zu .oder Aberkennung von Schwerbehinderung oder Rentenbezug dem AG unverzüglich mitzuteilen habe.Ich habe meinen AG Zeitgleich zum Eingang meines Rentenbescheides davon unterrichtet und gestern erhielt ich diesen Auflösungsvertrag .Im beiderseitigem Enverständnis