Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, Umschulung, Krankengeld?

6 Antworten

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Mittlerweile habe Ich mit Agentuer für Arbeit zu tun da Sie wahrscheinlich die Umschulung übernehmen werden falls die BGW die Betufskrankheit als solches nicht anerkennt. Meine eigentliche Frage ist:

Bloß nicht die Agentur für Arbeit, aber die dürfte da nicht viel mit zu schaffen haben.

Wenn die BG nicht greift kannst Du mit den entsprechenden Unterlagen Attesten zum Rententräger gehen und dort einen Antrag auf Umschulung stellen.

Die AfA müsste Dir eigentlich sagen das sie nicht der Kostenträger ist denn,

  • 15 Jahre oder mehrgearbeitet, Kostenträger = Rententräger

  • weniger als 15 Jahre Kostenträger die Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Die Krankenkasse hat mich schon zweimal angerufen und meinten Ich soll aus Gesundheitlichen Gründen kündigen!!!

Kannst Du machen mit entsprechendem Attest, musst Du aber nicht.

Zu lange würde ich aber nicht warten, da nächstes Jahr wahrscheinlich der Urlaubsanspruch für dieses Jahr wegfällt.

Mir klingt das aber irgendwie zu riskant, da Ich noch nicht weiss wie es mit der Umschulung aussieht, wann diese überhaupt stattfinden wird usw. Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und Sie meinten Ich sollte das noch nicht machen bis Ich Eignungstest usw. beim Amt gemacht habe und wir einen klaren Plan haben.

Die AfA hat recht, warte noch.

Ich habe im Ende 1999 einen Antrag beim Arbeutsamt gestellt, die mir gleich sagten, das der Kostenträger der Rententräger ist.

Eingestielt hat es das damalige Arbeitsamt, z.B. auch den Berufsfindungslehrgang Februar 2000.

Im April 2000 hatte ich dann Gespräch dem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt, der mir sagte ich könne sofort eine Umschulung anfangen.

Er rief dann kurz beim BFW Oberhausen an und fragte ob noch ein Platz für den Berufsvorbereitungslehrgang frei ist, es war einer freei und ich konnte direkt am Montag einsteigen in einem Kurs der Anfang April schon angefangen hatte.

Ich hoffe Das war jetzt hilfreich für Dich.

Wenn Du noch Fragen hast, mache eine Freundschaftsanfrage oder unter meiner Antwort ein Kommentar.

MfG

Johnny

torcamaniac 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 00:59

Vielen Dank Johnny. Einzig die Rentenversicherung wird bei mir kein Kostenträger da Ich in Deutschland 7Jahre + 11 Jahre gearbeitet habe. Ich war zwischen durch in Kanada und habe für die erste 7 Jahre Rente ausbezahlt bekommen, so das leider nur die 11 Jahre seit dem ich zurück bin zählen... LG

Damit die Berufskrankheit als solche anerkannt werden kann musst Du die Arbeit einstellen, also kündigen. Eine Hauterkrankung wird nur als Berufskrankheit anerkannt wenn sie zur Aufgabe aller Tätigkeiten gezwungen hat die zur Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung beigetragen haben oder beitragen können. Da bei Dir aber Vorerkrankungen vorliegen kann es auch sein, dass die BG diese höher bewertet als das Berufsallergen. Sollte die Berufskrankheit dem Grunde nach anerkannt werden dann solltest Du spätestens überlegen ob Du Deine Arbeit nicht aufgibst.

Du solltest AUF KEINEN FALL selbst kündigen, nur weil die Krankenkasse dir das empfiehlt.

Du hast einen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Das will die Krankenkasse vermeiden. Sie ist dir gegenüber also keinesfalls objektiv.

Ob die Neurodermitis als Berufskrankheit anerkannt wird ist eher fraglich. Die BG wird eher argumentieren, dass diese latent vorhanden war und durch äußere Einflüsse ausgelöst wurde. Diese äußern Einflüsse können aber u.U. gar nichts mit deinem Beruf zu tun haben. Dann sitzt du zwischen sämtlichen Stühlen und kannst Sozialhilfe beantragen.

Hallo,

ich würde folgendes machen:

  • bei der Krankenkasse ausrechnen lassen, bis wann maximal das Krankengeld gezahlt wird. Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 3 Jahren werden ggf. addiert (§ 48 SGB V).

  • bei der BG immer wieder nachhaken, was aktuell genau geprüft wird; ggf. Sachen beschleunigen (z.B. jetzigen und frühere Arbeitgeber oder Ärzte an Beantwortung von Anfragen erinnern ...)

Wenn die BG den Fall übernimmt, ist alles in einer Hand und es gelten großzügigere Regeln für die Leistungen 8und es gibt eine Nachzahlung). Die BG kann den Fall übernehmen, wenn es wahrscheinlich eine Berufskrankheit ist.

Gruß

RHW

Ich würde es so machen, wie die Agentur für Arbeit sagt. Solange krank schreiben lassen bis eine Entscheidung getroffen ist. es kann dir aber auch passieren, das dein AG dich jetzt kündigt.

torcamaniac 
Beitragsersteller
 29.07.2014, 13:19

Hi. Danke für deine Antwort. Hab aber mit Chef geredet, der weiss selber nicht. Meinte wenn Ich mehr weiss soll Ich kommen und mit ihm ausmachen wie wir am besten kündigen. Deswegen glaube Ich nicht das er mir einfach so kündigt, und bin ja sowieso noch krankgeschrieben.