Kein Krankengeld weil während Umschulung krank geworden?
Ich folgendes Problem.
Ich war 15 Jahre am Bau auf Montage und konnte danach eine Umschulung über die Deutsche Rentenversicherung machen.
Dies tat ich auch 1 Jahr. Jetzt wurde ich während der Umschulung schwer krank. 7 x an der Lunge operiert.
Von der Rentenversicherung bekam ich Übergangsgeld.
Die Rentenversicherung hat nun wegen meiner Krankheit die Masnahme abgebrochen.
Ich bekam das letzte Geld von der Rentenversicherung am 31.8.2010
Ich bin bis heute noch krank. Die AOK hat mir geschrieben das sie kein Krankengeld bezahlen, ich soll auf das Arbeitsamt und ALG 2 beantragen !
Das kann doch nicht sein oder ?
Habe mein Leben lang gearbeiten, mache eine Umschulung,,werde während der Umschulung krank....und soll Hartz 4 sofort danach beantragen ?
Wer kann mir helfen ? Wer kennt Gesetze ?
Wäre dankbar für Hilfe
Alex
2 Antworten
oh doch,genau das habe ich auch gerade durch und dann hast du auch noch pech und das letzte einkommen wird dazu berechnet.bei mir sind das 200 euro weniger wie krankengeld,also auch etwas weniger wie das übergangsgeld der rentenversicherung,was ja minimal weniger ist wie krankengeld
nein ich bin nun ausgesteuert worden und habe 3 reha maßnahmen hinter mir dieses jahr.nun musste ich alg1 beantragen,da die krankenkasse ja nnur 78 wochen zahlt,ich aber noch immer nicht arbeitfähig bin.nun ist ja das krankengeld nur 80% vom lohn und nun bekomm ich noch weniger alg1 da es für erwachsene mit kindern bei 67% liegt.die berechnung kann 2 jahre zurück liegen,aber wenn du da schon krank warst hast du auch die pokarte wie ich und musst hartz4 zusätzlich beantragen,oder wohngeld
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Umschulung begonnen wurde, besteht Krankengeldanspruch nach Ende der Übergangsgeldzahlung (wenn die Höchstanspruchsdauer noch nicht erschöpft ist). Die Krankenheldhöhe hängt von der Übergangsgeldhöhe ab.
Am besten schriftlichen Antrag auf Krankengeld stellen und schriftlichen Bescheid fordern. Teilweise hilft es, wenn man die §§ 44, 47 und 192 SGB V anspricht.
Vielleicht hilfreich:
Gruß
RHW
Allso Du musstest Hartz 4 beantragen nach einer Umschulung über die DRV wobei Du krank geworden bist ?
Hartz 4 sind fürmich 350 € und nicht 1300 € Übergangsgeld.
Verstehe deine Antwort nicht wirklich, da fehlt mir die Aussagekraft.
LG Alex