Hilfe AOK kündigt mich
Ich bin schon länger mit starken Depressionen und verdacht auf Borderline krankgeschrieben. warte auf Therapieplatz. Ich hab total vergessen am 20.5. meinen Zahlschein vom Arzt abstempeln zu lassen. Habs mir leider nirgends notiert. Ging am 21:05 zum Azt. Nun kam heute die Kündigung der Kasse. Das Arbeitsamt meint ich sei nicht vermittelbar. was soll ich tun? Ich zahlte von dem Krankengeld Miete und alles andere selbst.
6 Antworten
geh ins widerrufsrecht ggf schalte einen anwalt ein und besprich das mit deinem arzt der kann manchmal bei der krankenkasse was drehen und wenden
Ich bin schon länger mit starken Depressionen und verdacht auf Borderline krankgeschrieben. warte auf Therapieplatz. Ich hab total vergessen am 20.5. meinen Zahlschein vom Arzt abstempeln zu lassen. Habs mir leider nirgends notiert. Ging am 21:05 zum Azt. Nun kam heute die Kündigung der Kasse. Das Arbeitsamt meint ich sei nicht vermittelbar. was soll ich tun?
Das Krankengeld wird eingestellt da hier eine Lücke enstanden ist.
Leider wird man als Patient nicht oder nicht deutlich genug darauf hinggewiesen, dass man keine Lücke haben darf und wenn es dann passiert ist das Geschrie verständlicherweise groß.
Man ist geschockt.
Hier mal ein interessanter Link dazu:
Ich kann RHWWW nur beipflichten, wende Dich an die unabhängige Patientenberatung.
MfG
Johnny
Die Kasse kündigt ihnen nicht und kann es auch gar nicht. Einzig das Krankengeld wird eingestellt und sie müssen sich freiwillig versichern. Die Bundesagentur für Arbeit ist auch nicht zuständig sondern die ARGE. Das ist eine fatale Situation, aber sie wussten, dass sie den Schein hätten am 20.05 unterschreiben lassen müssen, für die Nahtlosigkeit. Sie können Widerspruch einlegen, können sich auch einen Anwalt nehmen- das Sozialgericht sieht das anders:
Besteht in der der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Lücke hat man grundsätzlich keinen durchgehenden Anspruch auf Krankengeld.
Hier eine Zusammenfassung der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 13.02.2013, L 9 KR 259/10: Wenn jemand Krankengeld erhält, so wird dieses immer für gewisse Abschnitte bezahlt. Bei den einzelnen Zahlungen wird für jeden Abschnitt das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen jeweils gesondert und neu geprüft. Grund zur erneuten Prüfung der weiteren rechtlichen Voraussetzungen besteht für die Krankenkasse aber nur dann, wenn nach einer Krankengeldzahlung erneut eine weitere ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, was natürlich auch zur Folge hat, dass hier jeweils auch über das, unter Umständen vorläufige, Ende der Krankengeld-Bezugszeit entschieden wird. Der Krankengeldanspruch endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf des zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes, wenn vom Versicherten keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beigebracht wird. Ein gesonderter Bescheid über das Ende der Krankengeldzahlung bzw. ein Entziehungsbescheid hat nicht zu erfolgen
Die AOK hat dich mit Sicherheit nicht gekündigt - das geht nämlich überhaupt nicht. Eine Krankenkasse kann keinem Mitglied kündigen.
Es liegen nur die Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld nicht mehr vor, da die Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen wurde.
Es besteht die Widerspruch gegen den Bescheid der AOK einen Widerspruch einzulegen, allerdings stehen die Chancen in diesem Fall schlecht, wenn du selber schon zugibst, dass du es ganz einfach vergessen hast.
Daher unbedingt zur ARGE bzw. zum Sozialamt gehen, damit wenigstens die Krankenversicherung weiterbesteht. Denn mit dem Anspruch auf Krankengeld endet zwangsläufig auch die Mitgliedschaft. Selbst wenn du Widerspruch einlegst, hat das keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass du während des Widerspruchsverfahrens (das mehrere Monate dauern wird) kein Krankengeld bekommst und auch nicht versichert bist. Viel Erfolg.
Die Kasse kann Dich nicht von heute auf morgen 'raussetzen. Wenn Du nicht vermittelbar bist, hast Du Anspruch auf Sozialhilfe. Dort gelten die gleichen Sätze wie bei ALG II.
Allerdings kann ein vergessener Arztstempel nicht zur Kündigung der Krankenkasse führen. Du musst Dich allerdings darum kümmern. Eventuell musst Du Dir Hilfe beim Rechtsanwalt oder in einer Beratungsstelle holen. Sonst wirst Du über den Tisch gezogen.