Umschulung nach Arbeitsunfall
Habe einen Arbeitsunfall gehabt in einem angelernten Beruf (Produktionshelfer) Kann jetzt im dem angelernten sowie in meinem gelernten Beruf (Fliesenleger) nicht mehr arbeiten! Habe mir das rechte handgelenk gebrochen das jetzt nicht mehr verheilt und jetzt wahrscheinlich versteift wird oder die Schmerznerven getrennt werden. Und die BG sag sie wären nicht für eine Umschulung zuständig! Bin 21 Jahre und schon seit einem Jahr zuhause Krankgeschrieben... mir wurde zwar eine EMR Erwerbsminderungsrente zugesagt! Ich wohne alleine und habe laufende kosten Auto, Miete, Versicherungen usw... alleine bzw vom der bezahlten umschulung vom Arbeitsamt kann ich mir das nicht leisten! Hab ich ein recht auf eine von der BG finanzierte Umschulung oder müssen sie(BG) mich wirklich in eine gleichwertige Arbeit wieder ein bringen das heisst in einen Beruf den ich in kurzer Zeit erlernen kann...???
4 Antworten
Hallo, wenn dein Arbeitsunfall von der BG anerkannt wurde, dann sind die auch grundsätzlich für Leistungen zuständig. Stelle einen Antrag auf berufliche Reha bei der BG, alternativ bei deinem Rentenvericherungsträger. Evtl. musst du vorher eine med. Reha machen - was ja wahrscheinlich eh kommt - wenn dein Handgelenk versteift werden muss. Stelle spätestens dann den Antrag, bzw. lass beim Reha-Entlassungsbericht ankreuzen, dass berufsfördernde Leistungen zu Prüfen sind. Damit wirst du als Reha-Fall eingestuft und anerkannt. Wer dann letztendlich für eine Umschulung aufkommt - RV oder BG - kann dir dann egal sein, wichtig ist ja, dass überhaupt jemand dir hilft. Ich denke, dass du mit dieser Taktik am weitesten kommst und die besten Chancen auf eine Umschulung hast. In deinem Alter sollte eine Umschulung kein Problem darstellen. Lass dich nicht auf irgendwelche Eingliederungsmaßnahmen ein - da hast du dann wieder nur einen "Anlernjob" mit dem du wenig Zukunft hast.
Bei maßnahmen zur beruflichen rehabilitation wie eine Umschulung ist auf alle Fälle die Agentur für Arbeit einzuschalten. Die prüft dann von sich aus, ob ein anderer Kostenträger wie z.B. die Bg zuständig ist. Sie wird aber auf alle Fälle schon mal prüfen, welche Reha-Maßnahmen notwendig sind und diese unabhängig von der endgültigen zuständigkeit auch einleiten. dazu ist die agentzur nämlich gesetzlich verpflichtet.
Ja, du hast das recht auf eine Umschulung, wo der Kostenträger die BG ist.
Wenn du ALG 2 (Hartz 4) bekommst, frage nach einem Beratungsschein, somit kannst du einen Anwalt kontaktieren (der sich in Sozial und Versicherungsrecht) auskennt.
Der wird dann die BG kontaktieren und nach derem Rechtlichen standpunkt fragen. Was und wieso keine Finanzielle Unterstüzung von Seiten der BG kommt? Dies muss dann Rechtlich von der BG geklärt werden, ist dies nicht der Fall, so sind Sie verpflichtet, dir eine angemessene Umschulung zu bezahlen. Vorausgesetzt, du hast einen Beruf erlernt.
Umschulungen für Baufachleute nach einem Arbeitsunfall werden durch die BG Bau gefördert!
Eine gute Alternative bspw. für Meister aber auch Gesellen mit ausreichender Berufserfahrung ist der Gutachter für sein Fachgewerk!
Bspw:
Gutachter für das Fliesenlegerhandwerk
Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk
Gutachter für das Maurer- und Betonbauhandwerk
etc.
Weitere Infos hier:
https://www.sv-akademie.de/bg-bau-umschulung-zum-sachverstaendigen-nach-einem-arbeitsunfall.html