Ich bin vom Krankengeld ausgesteuert,und bekomme Arbeitslosengeld ,bin aber immer noch krank.
Hallo,ich hab eine Frage Ich wurde vom Krankengeld ausgesteuert,und bekomme jetzt Arbeitslosengeld.Bin aber weiterhin krank.Der Amtsarzt findet das ich voll erwerbsfähig bin,obwohl ich laut meiner Ärzte nicht Arbeitsfähig bin,Krank schreiben darf ich mich laut Arbeitsamt nicht,ich kann aber nicht mehr zur Arbeit,(Buoraut/Depession)ich werde jetzt bald 62. weil ich den ganzen Stress nicht aushalte würde ich gerne Kündigen,Meine Frage: Darf ich während dem Arbeitslosengeld kündigen?
5 Antworten
Würde ich nicht machen. Das Arbeitsamt wird sicher auf dich zukommen um vielleicht mit deinem Arbeitgeber oder der Rentenanstalt, eine Abmachung treffen um dich in den Vorruhestand zu bringen.
Es geht halt immer ums liebe Geld, jedes Amt versucht um die Zahlung zu kommen und schiebt einen gerne weiter zur nächsten Istitution.
Vielleicht wäre es gut wenn du bei einer kompetenten Stelle nachfragst was man machen kann, gerade zum Schluss vor der Rente kann man enorm Geld verlieren und den Rest des Lebens ist man auf Sozialhilfe angewiesen.
Falls kein Geld vorhanden ist, würde ich einen Anwalt nehmen, auf Armenrecht klagen, wegen den Kosten ( Anwalt , eventuell Gericht ) und ihn fragen was am Besten ist, Vorruhestand, weiterhin Krank oder wie auch immer.
Kündigen könntest Du beim Arbeitgeber - aber den hast Du ja momentan nicht, denn sonst würdest du kein Arbeitslosengeld erhalten....
Lege Widerspruch gegen das Gutachten des Amtsarztes ein! Der VDK hilft dir dabei weiter.
Und das Arbeitsamt DARF deinen behandelnden Ärzten nicht verbieten, dich weiter krank zu schreiben.
Das einzige, was dir passieren KANN, ist dass man dich zwingt, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.
Ich würde nicht kündigen, sondern mit dem behandelnden Arzt reden. Ist eine stationäre Kur sinnvoll? Wenn ja, beantragen und bis dahin weiter krank schreiben lassen.
Arbeitslosengeld kann man nicht kündigen, Du kannst dich beim Amt abmelden, dann zahlen sie nicht mehr, Aber wovon willst du dann leben ?
Hartz 4 wirst du nicht bekommen, so lange du noch Anspruch auf ALG 1 hast.
Auf keinen Fall kündigen! Google mal Nahtlosigkeit. Das ist die azeit nachdem man keinen Anspruch mehr auf krankengeld hat und das Geld vom Arbeitsamt fließt. Man muss aber (als Bedingung) einen Antrag auf EU Rente stellen. Vielleicht trifft das auf dich zu.