kündigung während krankheit bekommen, was muss ich jetzt tun
habe meine kündigung in der 7. krankheitswoche erhalten. habe dann beim arbeitsamt angerufen, dass ich ab dem nächsten monat arbeitslos werde. die meinten allerdings, solange ich krankgeschrieben bin, sind die nicht für mich zuständig sondern meine krankenkasse. der typ vom arbeitsamt hat mich überhaupt nicht für voll genommen und hat mich wieder weggeschickt. ist das so richtig, bin etwas verunsichert...
8 Antworten
Die Agentur für Arbeit ist erst dann für Sie zuständig, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.
Auf gut Deutsch:
Sind Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiter krank geschrieben, beziehen Sie solange Krankengeld von der Krankenkasse, bis Sie wieder arbeitsfähig sind. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig.
Wichtig war aber, dass Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Sie müssen beachten, dass Sie die Agentur für Arbeit künftig informieren müssen, wenn Ihr Arzt Sie weiter krankschreibt.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, ab wann Sie arbeitslos sind. Wenn Sie unsicher sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie binnen 21 Tagen, nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Peter Kleinsorge
Ich glaube zwar nicht, dass der Mitarbeiter von der Arbeitsagentur den Fragesteller so einfach weggeschickt hat, denn die "arbeitslos bzw. arbeitssuchend-Meldung" musste der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bei dem Besuch aufnehmen. Falls er dies nicht getan haben sollte, hätte er seine Pflichten nicht erfüllt.
Falls hier aber Zweifel bestehen sollten, lieber noch einmal persönlich hingehen und nachhaken dass die Meldung aufgenommen wurde. Sonst kann es passieren, dass eine Sperre des ALG 1 droht, weil die Meldung versäumt wurde.
Peter Kleinsorge
ja muss ich auch machen. muss noch einmal hin, und hoffen das dort ein anderer mitarbeiter da sein wird!!!!!!!!!!
kündigung während Krankheit ist rechtlich nicht ganz in Ordnung und das stimmt dass du dich da mal an die Krankenkasse wenden solltest sowie ans Arbeitsgericht wie du dich weiter verhalten sollst.
Für die Klage vor dem Arbeitsgericht hast du nur 3 Wochen Zeit. Dafür benötigst du keinen Anwalt. Die Klage ist schriftlich oder zur Nierderschrift einzureichen. Anwaltszwang besteht nicht, daher muss der Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlt werden.
nehme mal an, dass du eine schriftliche kündigung erhalten hast - wieviele mitarbeiter sind in der firma beschäftigt? kündigen wegen krankheit geht nicht so ohne weiteres.....
beim arbeitsamt vorstellig werden - sonst droht sperre!
nächster weg zur krankenkasse und zahlungen klären -
danach einen rechtsanwalt - schwerpunkt arbeitsrecht - aufsuchen!
falls gewerkschaftsmitglied - vertretung der gewerkschaft aufsuchen - dann brauchst du keinen rechtsanwalt - macht dann die gewerkschaft!
Hallo,
wenn man arbeitsunfähig ist, ist es ganz wichtig, die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb einer Woche einzureichen. Sonst wird ggf. Krankengeld erst ab Eingang der Bescheinigung gezahlt. Bei der Krankenkasse sollte ein Krankengeldantrag ausgefüllt werden. Die Krankenkasse schreibt den (ehemaligen) Arbeitgeber wegen der Gehaltsangaben an.
Bei Krankheit hat man keinen besonderen Kündigungsschutz (wenn der Arbeitgeber 6 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat). In größeren Betrieben hat der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungeneine Sozialauswahl unter den Arbeitnehmern vorzunehmen.
Vielleich hilfreich:
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
Wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, sofort bei der Arbeitsagentur melden.
Gruß
RHW
also du hast 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann zahlt die Krankenkasse weiter - die werden sich bei dir melden.
Üblicherweise kenne ich das aber so, dass man während man krank ist nicht gekündigt werden kann, es sei denn man ist in der Probezeit.
Arbeitslos melden kannst du dich NICHT telefonisch, da musst du schon persönlich hin und zwar schnellstens. Sage denen, dass und zu wann zu gekündigt bist. Ab dann bist du arbeitslos, aber wenn du krank bist, zahlt erst mal die Krankenkasse deinen Lohn und wenn du wieder voll da bist, zahlt das Arbeitsamt.
man kann auch während einer krankheit gekündigt werden - sogar fristlos!
stell dir vor, da arbeitet jemand und ist krankgeschrieben..... dann haste aber 100 punkte ...und noch eine sperre beim arbeitsamt
Er hat sich aber auf dem Arbeitsamt "wegschicken" gelassen. Ist keineswegs sicher, dass dieser Besuch überhaupt in den Akten erscheint.