Kühlschrank in Mietwohnung zu laut und funktioniert nichtmehr richtig, wer zahlt?
Haydiho!
Folgende Situation:
Ich wohne seit mittlerweile 4 Jahren in ner 1-Zimmerwohnung mit ner Küchenzeile(Spülbecken, Kühlschrank & Herd, kein Anschluss für Spülmaschine..) und zahle für diese 'Kleinküche' wie sie im Mietvertrag heißt monatlich 20€. Jetzt ist der Kühlschrank dermaßen laut dass man wenn man die Augen schließt denken könnte man steht aner Autobahn.. Außerdem gefriert das integrierte Gefrierfach nichtmehr richtig, die Tür geht nach belieben auf, die Kühlleistung is mittlerweile n Witz.. muss ich jetzt für ein neues Gerät aufkommen? Eher nicht weil ich meine 20€ monatlich für ne intakte Küche zahle oder? Bitte nur sicheres Wissen und keine Mutmaßungen!!!
13 Antworten
Da der Kühli zur vertraglich festgelegten Ausstattung gehört: muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Nicht auf dene Kosten.
Hatte das als Studi auch.. war aber ehrlich gesagt, ein ziemliches Geeier, bis der VM dann mal was machte.
Aber grad auch in ner 1-Zimmer-WHG so eine Lärmquelle.. dann noch die technischen Defekte..
Also: VM muss ran!
Da der Kühlschrank offensichtlich (Mietvertrag) zur Mietsache gehört ist das Sache des Vermieters.
Jedoch könnte eine vorhandene gültige Kleinreparaturklausel dazu führen, dass du die Kosten für die Reparatur bis zu 100 Euro (muss im Mietvertrag stehen) selber tragen musst. Überschreitet die Reparatur diese Grenze hat sie der Vermieter komplett zu tragen.
Richtig, aber dann bleiben immerhin noch die wenigen Prozent, in denen es um Dinge geht, die im täglichen Gebrauch durch den Mieter stehen. Zum Beispiel der Kühlschrank und von diesem vor allem die Tür.
Wenn durch ständiges Tür auf und zu über die Jahre der Kühlschrank nicht mehr richtig fest sitzt und sich Vibrationen deswegen auf das Mobiliar übertragen und außerdem dafür sorgen, dass das Eisfach von allein aufgeht, kann es sein, dass eine Reparatur in kurzer Zeit und für wenig Geld gemacht ist und das dann auch unter Kleinreparaturen fällt.
Und weshalb glaubst du habe ich "eine vorhandene gültige Kleinreparaturklausel " geschrieben?
Wenn die Küchengeräte mit gemietet sind, muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass sie in Ordnung sind. Dass der Kühlschrank zu laut ist, ist natürlich subjektiv. Manchmal hilft es aber bereits, wenn er richtig in der Waage steht.
Wenn du die Küche MIT GERÄTEN offiziell mitgemietet hast, dann muss der Vermieter für einen Ersatz sorgen.
Hast du nur eine Art Ablöse dafür bezahlt, dann drafst du dir selbst einen neuen Kühlschrank kaufen.
Die Küche ist mitvermietet, demnach hat der V. Sorge zu tragen, dass alles einwandfrei funktioniert und das auf seine Kosten. Den Mangel anzeigen, Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verfristung Ersatzvornahme tätigen und die Kosten ab übernächstem Mona mit Der Miete aufrechnen wirst. Ob Reparatur oder gleichw. Ersatz entscheidet dein Vermieter.
Kleinreparaturklauseln sind in den meisten Fällen unwirksam.