Küchenablöse auf Raten?
Hallo, Ich habe von meiner Vermieterin eine Küche Abgelöst, die ich in Raten bezahle mit 100 euro. Kaufpreis 1400 euro. 2 Monate sind bis jetzt bezahlt. Habe einen Kaufvertrag dafür, wo auch die Ratenzahlung erwähnt ist und der Satz, dass die Küche erst bei vollständiger bezahlung in das Eigentum des Käufers übergeht. Ich will in 4 Monaten umziehen. Frage : Muss die Küche im alten Haus dann bleiben? Die Vermieterin sagt, ich bekomme die Küche nicht mit. Was ist jetzt Gesetz in so einer Sache? Danke für eure Antworten gruß
1 Antwort
Das ist der sog. Eigentumsvorbehalt, bei Ratenzahlungen durchaus üblich.
Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die Küche komplett zu bezahlen, bevor Du sie mitnehmen kannst.
Warum sollte sie das auch tun?
Weil sie die Küche verkauft hat und eine Benutzung durch Dritte zumindest zu einer Wertminderung führen würde, die Küche ist dann nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand.
also die küche muss dann stehen bleiben und der neue mieter benutzt dann diese, bis ich die raten bezahlt habe.
Jap!
denn sie hat auch gesagt, dass sie die küche nicht ausbaut