Wie hoch darf das Entgelt für eine Küche sein?

6 Antworten

Wenn du so einen Vertrag mit Nutzungsentgeld unterschrieben hast dann darf der Betrag so hoch sein wie du bereit bist zu zahlen.

Ich hätte den Vermieter ausgelacht wenn er mit so einer Idee gekommen wäre.

Die Nutzung darf so teuer sein wie du bereit bist zu zahlen, da gibts keine gesetzliche "Deckelung"

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0401/040118.htm

Interessant, die von dir genannten Summen sind ja fast identisch mit dem im Link geschilderten Fall.

Zumindest darf mit der Nutzungsentschädigung nicht die ortübliche Miete ausgetrixt werden.

tamitoo 
Beitragsersteller
 18.08.2012, 14:24

Das habe ich auch gelesen, deshalb hat mich der Betrag auch so stutzig gemacht! Danke!

Kommt drauf an was es für eine Küche ist. Wenn mit vergoldeten Wasserhähnen, echtem Marmor und luxuriösen E-Geräten, die alles alleine machen, gut möglich.

Scherz beiseite, 150 € finde ich sehr heftig. Allerdings gibt es da auch keine gesetzliche Grundlage wie hoch so ein Nutzungsentgelt sein darf.

Die Fragen sind doch: Was war ausgemacht und was steht in Deinem Mietvertrag. War der Austausch der Küche nur ein "Alt gegen Neu" und von Anfang an eine Küche mitvermietet, würde dies GAR keine Nutzungsentschädigung rechtfertigen. Wenn hingegen von Anfang an vor dem Einbau vereinbart war, daß dafür dann zusätzlich 160,-€ fällig werden, ist das schon in Ordnung.

tamitoo 
Beitragsersteller
 18.08.2012, 14:47

Wir sind neu eingezogen und im Mietvertrag steht davon nichts. Es ist eine Nebenvereinbarung für die Benutzung der Küche.

skyfly71  18.08.2012, 21:03
@tamitoo

Wenn die Küche schon beim Tag des Vertragsabschlusses drin war, dann wäre die Nebenvereinbarung unwirksam. Wurde sie erst später eingebaut und es existiert keine schriftliche Vereinbarung, dürftet ihr sehr gute Karten haben, den Vermieter zwingen zu können, seine Küche wieder auszubauen. Das ist natürlich ne sehr gute Verhandlungsposition, was das Nutzungsentgeld angeht.