Küche nicht mitvermietet, wer zahlt defekten Geschirrspühler?
Hallo zusammen,
wir leben seit Herbst 2013 in unserer Mietwohnung, im Mietvertrag steht gesondert > Küche wird nicht mitvermietet, sondern unentgeldlich zu Nutzung überlassen (Leihe) Instandhaltung- und Reparaturkosten trägt der Mieter ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht. Werksgarantie bis Mai 2012>
Schon als wir frisch eingzogen waren spühlte der Geschirrspüler das Geschirr nicht richtig sauber. Schon da haben wir unseren Vermieter darauf hingewiesen und entsprechend der Kausel reagierte er auch und zwar das er dafür nicht verantwortlich ist. Nun kam es wie es kommen müsste, das blöde Teil funktioniert garnicht mehr. Aus den Sprüharmen kommt kein Wasser mehr trotz Komplettreinigung der Arme.
Nun zu meiner eigentlichen Frage müssen wir nun unserem Vermieter einen neuen Geschirrspüler hinstellen? Als wir eingezogen sind war dieser bereits 5 Jahre alt, dieses Jahr wird er 9 Jahre. Das Gerät wurde von uns ja schließlich nicht mutwillig kaputt gemacht, ich denke bei 9 Jahren spricht man eher von Verschleiss. Ich sehe das irgendwo ganz und garnicht ein und kann mir das auch nicht vorstellen das der Vermieter einmal ein Gerät kauft und alle paar Jahre von seinem Mietern ein neues Gerät erhält. Oder müssen wir uns anteilig daran beteiligen, ich weiß ja nicht ob es für solche Geräte auch eine Abschreibungszeit gibt?
Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen und brauchbare Antworten. Und vorab ich habe mir darüber schon als wir den Mietvertrag unterschrieben haben Gedanken gemacht nur gab es ansonsten keine brauchbare Wohnung und zur Sache tut es gerade nun mal auch nichts.
Vielen Dank im Voraus an alle
3 Antworten
Nein, müsst ihr nicht!
Ihr habt zwar keinen Anspruch auf einen neuen von ihm, aber wenn ihr einen kauft, dann könnt ihr ihn bei Auszug mitnehmen!
Wo ich nicht sicher bin, ob ihr den alten lagern müsstet (ist ja schließlich seiner) oder ob ihr ihn auffordern könntet ihn abzuholen!
Entsorgen würde ich den erst nach seiner schriftlichen Einwilligung dazu!
"Nun zu meiner eigentlichen Frage müssen wir nun unserem Vermieter einen neuen Geschirrspüler hinstellen?"
Nein, da ja wie im Vertrag steht die Küche nichts mit dem Mietverhältnis zu tun hat sondern euch nur zur Verfügung gestellt wird. Wollt ihr also etwas neues etc. müsst ihr das selbst anschaffen ^^
Huch sorry habs falsch rum gelesen: Ihr müsst natürlich widerum auch keinen Geschirrspüler hinstellen! Ihr könnt einen gebrauchten kaufen, oder es sein lassen usw
Nein, das müßt ihr nicht.
Ihr könnt auch einen gebrauchten Geschirrspuler kaufen und diesen weiter nutzen. Oder den jetzigen auf eigene Kosten reparieren lassen.
(Ich habe meine gebrauchte Lady Siemens vor ca. 8 Jahren für 30 € gekauft und sie spült immer noch einwandfrei.)
Nur mal ganz theoretisch: Eine Einbauküche im Wert von 2000 € würde den Vermieter berechtigen, die Miete um ca. 20 € im Monat zu erhöhen. Hat er aber nicht. Ihr spart also 240 € pro Jahr, nach 4 Jahren Mietzeit sind das fast ein Tausender. Sehe es mal von dieser Seite.
Das könnte man so sehen aber der Mietpreis ist genauso teuer wie eine vergleichbare Wohnung die die Küche in der Miete mit beinhaltet. Deshalb würde ich es nicht gerecht finden meinem Vermieter nach meinem Auszug ein neuwertigeres Gerät stehen zu lassen wie das welches ich bei meinem Einzug erhalten habe. Aber trotzdem Danke