Muss man eine Küche ablösen, obwohl es nicht im Mietvertrag steht?

6 Antworten

Selbst, wenn ihr bei der Besichtigung vom Makler gehört habt, dass die Küche von Euch abgelöst werden muss, zählt nur das, was im Mietvertrag steht. Selbst, wenn ihr nur deswegen die Zusage bekommen habt, weil ihr Euch einer Ablösung nicht abgeneigt gezeigt habt, müßt ihr nichts für die  Küche bezahlen.

Die Frage ist aber wirklich: Muss eine Küche, nur weil sie "schon 6 Jahre alt" ist, in einem schlechten Zustand sein. Was glaubt ihr, wie oft man als Vermieter eine neue Küche anschaffen will, wenn man eine Wohnung mit Küche vermietet? Einfache Rechnung: Küche mittlerer Größe und Qualität zum günstigen Preis von 4000 € incl. Geräte. Das wären rund 55 € auf die Miete ohne Küche, wenn man davon ausgeht, dass sie nach 6 Jahren ausgetauscht werden muss. Eine Küche von mindestens mittlerer Qualität sollte von allen Bewohnern so genutzt und gepflegt werden, dass sie mindestens 10 Jahre hält. Viele Küchen sind auch nach mehr als 20 Jahren immer noch sehr schön und ordentlich. Allerdings wird es kaum mehr ein E-Geräte geben, das so lange hält.

Aber zurück zu Eurem Problem: Bei der Besichtigung konnte man die Küche vielleicht nur äußerlich betrachten. Wenn sich dann bei der Übernahme herausstellt, dass sie total kaputt und verdreckt hinterlassen wurde, ist nur zu verständlich, dass man dann als Mieter einen Rückzieher macht.

Lehnt die Übernahme der Küche ab und verlangt den Ausbau, damit ihr Eure eigene einbauen könnt. Ein- und Auszugspauschale braucht ihr ebenfalls nicht zu bezahlen. Allerdings gibt es in manchen Mietverträgen einen Passus bezüglich einer Nutzerwechselgebühr im Zusammenhang mit der Verbrauchserfassung. Diese wird in der Regel von den Abrechnungsfirmen verlangt und kann mit entsprechendem Paragraphen im Mietvertrag auf die Nutzer umgelegt werden.

Wenn ihr nun die Zahlung verweigert ist das schlimmste, was Euch passieren kann, dass der Vermieter jegliche weitere Hilfe und Zustimmung zu Euren Wünschen verweigern wird und dass er bei erster Gelegenheit (nach mindestens einem Jahr) ein Mieterhöhungsverlangen zustellen wird.

Entweder gehört die EBK zur Mietsache oder nicht. Gehört sie dazu, ist keine Ablöse zu zahlen. Gehört sie nicht dazu, muss sie der V. vor Mietbeginn entfernen und das auf seine Kosten.

Eine Pauschalgebühr für Ein-Auszug p.P. ist ja unverschämt. Sie hat keinerlei rechtliche Grundlage. Entstehen dem V. Kosten in diesem Zusammenhang, sind das Verwaltungskosten und die muss er selber tragen.

Da hier auch keine individuelle  Regelung im MV gegeben ist, kann auch darauf nicht Bezug genommen werden.

Fazit: Nix von all dem zahlen.

wenn es nicht im Mietvertrag steht, brauchst du es auch nicht zu bezahlen. Im nachhinein könnte ja Jeder kommen! Auch eine andere Pauschale braucht ihr nicht zu bezahlen. Der Vermieter will sicher seine Kosten irgendwie wieder rein holen.

Ich würde jetzt aber kein großes Tamtam machen, sondern erst mal einziehen. Wenn dann die Forderungen kommen, kannst du sie ablehnen. Ich hoffe nicht, dass du dann Probleme mit dem Vermieter bekommst. Bei manchen weiß man ja nie.

Kündigen kann er euch nicht - ihr habt ja einen Vertrag. Er könnte euch es nur schwer mit dem Einzug machen, wenn ihr jetzt schon sagt, dass ihr nicht zahlen wollt. Es kommt jetzt darauf an, was ihr wollt!

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, daß das rechtens ist! Wenn Ablöse..dann wohl nur an den ausziehenden Mieter! Von Ein-/Auszugspauschale habe ich auch noch nie etwas gehört.

Erkundigt euch doch beim Mieterverein oder evtl. auch bei einem RA.

Sind wir verpflichtet die Küche für 500€ und die Ein- Auszugspauschale zu bezahlen, obwohl beides nicht im Mietvertrag steht 

Nein

 Müssen wir mit Kündigung rechnen wenn wir dies nicht bezahlen?

Nein, auch wenn euch vielleicht nixx besseres passieren könnte

Mit  diesem "Vermieter" werdet  ihr noch viel Spaß haben....