Mietwohnung mit Küche - Geschirrspüler defekt! Wer muss Rep. zahlen?
Hallo Community!!
Habe eine Frage wo ich mir nicht ganz drüber im klaren bin und auch Googlemässig nichts wirkliches finden kann...
Ich wohne in einer Mietwohnung in der auch eine Küche steht, welche mitvermietet ist und von mir benutzt wird. Jetzt ist der Geschirrspüler defekt (undicht) und es tropft schon in den Keller...Kosten stehen zur Zeit noch nicht fest, aber der Vermieter ist sehr kniggerig was die Instandhaltung des Hauses betrifft...
Im Mietvertrag ist abgemacht: "Reparaturen an der mitvermieteten Küche trägt ausschließlich der Mieter....."
Den Mietvertrag hab ich natürlich persönlich vor ca. 3 Jahren unterschrieben... ;)
Nur meine Frage, ist das überhaupt rechtens so eine Abmachung? Die Küche ist locker 15-20 Jahre alt...wenn die Reparatur mehr als beispielsweise 400 Euro kostet, lohnt sich ja eher ein neuer Geschirrspüler. Zählt das dann auch unter "Reparatur"???
Möchte mich nicht wegen paar Euros anstellen aber da ich mittlerweile Student bin sitzt das Geld halt nicht mehr so locker wie damals beim Einzug...
8 Antworten
Die Küche ist eindeutig Bestandteil der Mietsache. Für diese gilt lt. BGB, dass sie dem Mieter zum Mietbeginn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten ist. Die im Mietvertrag stehende Klausel ist deshalb rechtswidrig und unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Du solltest den Mangel unbedingt schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen und eine Frist von zwei Wochen (datieren) für die Beseitigung stellen. Kommt der V. in Verzug, darfst du selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ob Reparatur oder gleichwertiger Ersatz erforderlich ist, wäre vor Ort zu entscheiden.
"Reparaturen an der mitvermieteten Küche trägt ausschließlich der Mieter....."
Verträge sind einzuhalten, daran ändern auch neue Lebensumstände des Mieters nichts!
Nur meine Frage, ist das überhaupt rechtens so eine Abmachung?
So eine Klausel kann durchaus vereinbart und wirksam sein:
Enthält der Mietvertrag eine zulässige Klausel über die sogenannten Kleinreparturen, so bezieht sich diese auch auf die Einbauküche, denn die Küche unterliegt dem ständigen Zugriff des Mieters. >> siehe dazu Kleinreparturen.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter bezüglich der Einbauküche eine individuelle Vereinbarung (kein Formularvertrag!) abgeschlossen hat.
Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
Ich würde erst mal versuchen mit dem Vermieter zu reden und ihn dazu bewegen, eine neue Spülmaschine zu kaufen.
Kleinere Reparaturen bezahlt der Mieter, aber wenn es einen Neuen braucht, muss ihn der Vermieter zahlen, du hast ja keinen Neuen übernommen.