Mutterschaftsgeld trotz Schulden bei Krankenkasse?

3 Antworten

Hallo,

wenn die Beitragsschulden für mehr als 2 Monate bestehen und die Krankenkasse dies schriftlich mitgeteilt hat, ruhen die Leistungsansprüche (auch wenn sich die Versicherungsart ändert und der Arbeitgeber dann die Beiträge pünktlich zahlt. Alle Beitragsschulden bei der Krankenkasse werden addiert, egal ob Schulden als Selbstständiger, als Student oder als Stellenloser ohne Arbeitslosengeld). Bei ruhenden Ansprüchen besteht kein Anspruch. Regelungen über Aufrechnung, Verrechnung oder ÜPfändung gelten nicht, weil gar kein Anspruch besteht. Für Krankengeld ist das ganz eindeutig. Ausnahmen sind Leistungen zur Notfall- und Schmerzbehandlung.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html -> Absatz 3a

Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung ruhen ebenfalls nicht.

Jetzt ist die entscheidende Frage, ob das Mutterschaftsgeld zu diesen Ausnahmen gehört. Oder nur das Mutterschaftsgeld in der Schwangerschaft? Oder auch nach der Entbindung?

Ich würde die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse (steht im Impressum auf der Internetseite der Krankenkasse) und das Bürgertelefon beim BMG kontaktieren.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html?fbclid=IwAR2FbaZWjhfjNJ3lkbFWri2OHueULuETd80Qx4_t4WHhyICGDOgKlcPRvuU

Mutterschaftsgeld schriftlich bei der Kasse beantragen und gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.

Die Erfolgs-Chancen kann ich nicht einschätzen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist das rechtens?

Wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Der kann das Geschehen genauer unter die Lupe nehmen.

Hier auf der Seite wirst Du mutmaßlich nur Antworten von Laien bekommen.

Schlicht und einfach .... Deine KK rechnet Deine pekuniären Ansprüche (Mutterschaftsgeld) gegen Deine Schulden / ausstehende Forderungen auf. Aus meiner Sicht vollkommen normal und legitim.

Hofa007 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 12:11

Tatsächlich rechnen sie garnichts gegen. Ich habe heute eine Aufstellung bekommen. Da wird der Mutterschutz null berücksichtigt. Und ich verstehe folgendes nicht:

Als Selbstständige hat man keinen gesetzlichen Mutterschutz oder bekommt Mutterschaftsgeld. Weil man sich selbstständig darum kümmern muss. Als Angestellte habe ich diesen Anspruch. Warum werden also Schulden aus meiner Selbstständigkeit mit meinem Anspruch aus dem Angestelltenverhältnis verrechnet. Klingt für mich wieder nach wir drehen es uns so wie es uns gefällt.

Familiengerd  20.02.2021, 12:43
@Hofa007

Die Krankenkasse kann zwar Ansprüche ihrerseits gegen einen Versicherten (Schulden wegen nicht gezahlten Krankenversicherungsbeiträge) mit Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen sie (z.B. Mutterschaftsgeld) verrechnen, aber nur in soweit, als die Pfändungsfreigrenze dabei nicht berührt wird (siehe dazu das Sozialgesetzbuch Erstes Buch SGB 1 § 51 "Aufrechnung" und § 54 "Pfändung".

Dass Deine Schulden gegen bei der Krankenkasse aus der Zeit Deiner Selbstständigkeit stammen und Deine eigenen Ansprüche gegen die Krankenkasse jetzt aus der Zeit eines Arbeitsverhältnisses, spielt dabei keine Rolle.

Aber:

Mit dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld darf die Krankenkasse nicht verrechnen!