Kein Mutterschaftsgeld, weil Arbeitgeber die Daten nicht übermittelt?

1 Antwort

Dein Arbeitgeber hat eine Mitwirkungspflicht und zwar zügig zu handeln und ide Daten zu übermitteln. Du wartest schon zu lange. Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht- das schöne ist, da du ihn aufgefordert hast und er nicht reagiert hat, darf er schlussendlich auch den Anwalt noch bezahlen- du ihn zuerst, kannst das Geld aber von ihm zurückfordern- ggf. zivilrechtlich.

Das ist immer wieder ein Ärgernis. Glaub mir die Krankenkassen bemühen sich immer, rufen wiederholt bei den AG an, aber wenn die so dickefellig sind wie deiner, sind auch uns die Hände gebunden.

Livia665 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 21:47

Vielen Dank! Zählt das auch, dass ich ihn nur telefonisch aufgefordert habe? Leider läuft da so einiges schief und daher glaube ich der Krankenkasse, dass sie ihr bestes gegeben hat. Es gab schon vorab Gehaltskonflikte, weil einer nicht weiß, was der andere macht :/

sassenach4u  12.01.2019, 10:59
@Livia665

Sinnvoll wäre es, wenn du es noch einmal schriftlich machst, am besten mit Einschreiben mit Rückschein. Und schreib gleich rein, dass du sonst gezwungen bist, einen Anwalt einzuschalten.