Ab wann erlischt der Anspruch auf Erstattung des Kinderlosenzuschlags, den der Arbeitgeber an die Krankenkasse gezahlt hat?

3 Antworten

eine rückwirkende Abwicklung gibt es nur (hier gibt es aber auch zeitliche Grenzen), wenn dem Arbeitgeber die Elterneigenschaft mittels Geburtsurkunde nachgewiesen wurde.

wurde sie nicht nachgewiesen, z.B. nur eine mündliche Aussage gemacht, fällt der erhöhte Beitrag erst ab dem Folgemonat weg, nachdem dem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde vorgelegt wurde. ohne Geburtsurkunde gibts keine Absenkung des Beitrages.

also mal Butter bei die Fische, wann wurde dem Arbeitgber eine Geburtsurkunde des Nachwuchs vorgelegt?

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 10:47

ich bin 2017 aus der Firma ausgeschieden und habe vor einige Tagen die Geburtsurkunden eingereicht

eulig  18.09.2018, 13:00
@SucheRat123ooo

es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Nachweis vorgelegt werden muss. wenn du das jetzt erst gemacht hast, dann bekommst du auch nichts erstattet.

als das alles damals eingeführt wurde, haben viele Arbeitgeber das noch nicht so gewusst, das der Gesetzgeber einen Nachweis vorschreibt.

dann kamen die ersten Betriebsprüfungen und die Arbeitgeber wurden drauf aufmerksam gemacht, dass der Nachweis fehlt.

so blöd das auch für dich ist, da gibts leider keine Erstattung.

Soweit ich weiß, liegt der Erstattungsanspuch bei 4 Jahren - jedenfalls da:

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/verjaehrung-des-erstattungsanspruchs-auf-zu-unrecht-entrichtete-sozialversicherungsbeitraege_idesk_PI10413_HI2748915.html

Vlt.solltest Du selbst mal einen Anwalt fragenn.

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 10:20

ich hatte auch Arbeitgeber, die keinen Nachweis (Geburtsurkunde) verlangten und trotzdem keinen Kinderloszuschlag berechnet haben. Denen reichte es aus, wenn ich angab, das ich Kinder habe. So machte es jeder anders

beangato  18.09.2018, 10:27
@SucheRat123ooo

Ok.

Mach weiter. 

Im Übrige standen früher Kinder auch auf der Lohnsteuerkarte. Heute ist das bei  ELStAM vermerkt. 

Man muss bei jedem AG nachweisen, ob man Kinder hat oder nicht.

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 19:23

Die Beiträge sind an die Krankenkasse gegangen und von daher muss diese mir die Summer erstatten. Ich habe noch sämtlidche Lohnabrechnungen und von daher habe ich den Beweis, das ich zuviel gezahlt habe.

Der AG hat doch das Geld nicht mehr und für wie blöd halten einen diese Institutionen? Die schieben natürlich die Schuld der AG in die Schuhe und umgekehrt

beangato  17.09.2018, 19:36
@SucheRat123ooo

Bei der Krankenkasse werden es aich 4 Jahre sein. Es geht um die Zeit.

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 19:59
@beangato

was meinst du genau? Die Frist endet nach 4 Jahren. Ich habe von September 2015 bis Juni 2017 in der Firma gearbeitet und danach auch bei anderen Firmen, die mir auch die Beiträge erstatten müssten.

Leider habe ich aus Unwissenheit nicht schneller reagiert, um die Erstattung durchzusetzen

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 20:06
@SucheRat123ooo

Die KKH sagte mir, das der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, weil er die Beiträge abgeführt hat. Also ist er für die Erstattung verantwortlich. Nur will der sie nicht erstatten, weil es lange har ist. Für ihn ist die Frist nach 3 Monaten abgelaufen

Ich werde jedenfalls weiter kämpfen

Um den Zuschlag zur Pflegeversicherung nicht zahlen zu müssen, ist der Nachweis der Elterneigenschaft zu führen und zwar vom Arbeitnehmer. Unterläßt er es, muss der Arbeitgeber die Beiträge mit Zuschlag erheben. Jeder Arbeitnehmer ist gefordert, seine Gehaltsabrechnungen zu prüfen, auf Richtigkeit und Korrekturen innerhalb von 3 Monaten anzumahnen, danach sind sie verwirkt.

Eine Prüfung der korrekten Beitragsabführung macht jeder Brutto-Nettolohnrechner, da hättest du es bemerken können.

Legt man keinen Nachweis über die Elterneigenschaften vor, kann und darf der Arbeitgeber diese erst ab Nachweis- d.h. Folgemonat berücksichtigen.

Das ist eine reine Bringschuld. Eine Erstattung kannst du nicht erwarten- für die Zukunft daraus lernen. Mit jedem Arbeitsvertrag die Geburtsurkunde dazu.

Von der Krankenkasse bekommst du nichts, da der Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Beiträge zuständig ist. Und Kinder auf der Steuerkarte bedeuten nicht zwangsläufig auch Elterneigenschaft, das können auch angeheiratete Stiefkinder sein, die hier nicht relevant sind. Das sieht die Krankenkasse auch nicht, da diese Informationen für sie nicht relevant sind.

Waren denn Kinder auf deiner Lohnsteuerkarte/ ElSTAM- Meldung?

https://www.haufe.de/personal/entgelt/beitragszuschlag-fuer-kinderlose-in-der-pflegeversicherung_78_437232.html

Viel Spaß beim Prozessieren, haben schon andere verloren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 19:06

Dein Beitrag hört sich genauso an wie die Äusderungen meiner Ex Firma. Wer weiß welche AG hier alles rein schaut und kontrolliert

Übrigens; ich habe auf dem Personalbogen eingetragenen, dass ich zwei Kinder habe. die Schuld dafür mal liegt darin dass sie das nicht kontrolliert haben und trotzdem falsch eingegeben haben

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 11:36

Ich habe im Personalbogen eingetragen, dass ich zwei Kinder hab. Wenn die es übersehen, ist es ihre Schuld und dann dürfen die mir nicht auf einmal kommen, sie hätten keine Geburtsurkunde gesehen

SucheRat123ooo 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 11:12

Wer bist du genau? zu welcher Firma gehörst du?

Was meinst Du wohl, wie viele Firmen Kameras erlangen.

In diesem Gewerbe wo ich arbeite machen wir Arbeitgeber sowieso was sie wollen und überhaupt machen soll was sie wollen