krankengeld und überzahlung
hallo, ich bin angestellt und seit februar 2014 krankgeschrieben. mein "arbeitgeber" hat mir bis mai weiterhin gehalt überwiesen , trotzdem ich die personalabteilung aufmerksam gemacht habe, das mir kein gehalt mehr "zusteht ". parallel dazu habe ich und auch meine krankenkasse meinen "arbeitsgeber " mehrfach gebeten, aufgefordert der krankenkasse gehaltsnachweise zur berechnung des krankengeld zukommen zulassen. am ende habe ich die gehaltsbriefe der krankenkasse zukommen lassen . die im ausland befindliche personalabteilung scheert sich nicht drum.
der gehaltsbrief für april enthält nun einen minusbetrag, nämlich die überzahlte summe. krankengeld habe ich wegen der o.g. zustände bisher keines erhalten.
wie verhalte ich mich nun ? ich wüßte nicht einmal wohin ich das überzahlte geld zurücküberweise -(
danke und gruß
2 Antworten
Hallo,
so wie ich das jetzt verstanden habe, hat die Krankenkasse von deinem Arbeitgeber noch keine Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bekommen. Du hast deine eigenen Lohnabrechnungen zur Krankenkasse geschickt.
Was sagt die Krankenkasse dazu? Wie wird sie vorgehen?
Dein Arbeitgeber kann bei er Krankenkasse einen Erstattungsanspruch stellen. Dann wird das zu viel gezahlte Arbeitsentgelt mit dem Krankengeld verrechnet.
Außerdem ist dein Arbeitgeber verpflichtet der Krankenkasse die Verdienstbescheinigung auszustellen. Sonst kann kein Krankengeld berechnet werden. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber deswegen ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 € androhen.
Also dringend bei der Krankenkasse anrufen und die Sache klären!
Vielleicht weiß die Krankenkasse nicht, dass sich die Lohnabrechnung im Ausland befindet. Teile deiner Krankenkasse auch bitte eine Telefonnummer deines Arbeitgebers und der Lohnabrechnung mit, damit sie dort anrufen können. Vielleicht haben sie auch nicht mal die richtige Adresse von der Lohnabrechnung.
Viel Erfolg!
wie verhalte ich mich nun ? ich wüßte nicht einmal wohin ich das überzahlte geld zurücküberweise -
Sich an die Krankenkasse wenden und den Fall genau schildern, auch dass Sie alles versucht haben.
Die Kranken kasse kann sich das Geld vom Arbeitgeber wieder holen.
Sie haben die Möglichleit sich an die unabhängige Patientenberatung zu wenden.
Die ist kostenlos:
https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
MfG