Kann AG kompletten Lohn einbehalten?
Mein LG ist derzeit krank geschrieben und bereits in der Lohnzahlung der Krankenkasse. Durch einen Fehler von Krankenkasse und Arbeitgeber gab es diverse Missstände der Zahlung wegen. (Monatsgehalt vom Juni am 25.06.14) Von der Krankenkasse kam der erste Auszahlschein mit Info an uns vor einer Woche. (mein LG hatte zwischenzeitlich gearbeitet und wir sind nicht davon ausgegangen, dass es zusammengerechnet wird)
Nun ist mein LG seit gestern in der Wiedereinarbeitung und die Personalabteilung hatte ihm mitgeteilt, dass sein Lohn komplett einbehalten wird, bis die Überzahlung abbezahlt sei ("Sie haben ja genug Geld bekommen und müssen damit dann halt haushalten, bis der Betrag auf null ist!") Mein Lebensgefährte ist Alleinverdiener und wir wüssten nicht, wie wir dann unsere Fixkosten decken sollen.
Nun zu meiner Frage: Ist es rechtens, dass die Firma den kompletten Lohn einbehalten kann? Meinem bisherigen Wissensstand nach müsste der Arbeitgeber doch eigentlich bis zur Pfändungsfreigrenze auszahlen oder nicht?
4 Antworten
Gemäß §394 BGB darf der Arbeitgeber nicht den kompletten Lohn einbehalten, sondern nur dessen pfändbaren Teil.
Es gibt sowas wie Pfändungsfreigrenzen ... lass Dich am besten von einem Anwalt dazu beraten.
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Hier wird doch gar nicht gepfändet, sondern hier ist Vorschuß gezahlt worden. :-)
Lohnvorschüsse zählen auch in die Behandlung dieses Paragraphen.
Au ja! Holt einen Anwalt! Macht ein riesiges Fass auf! Nur ... wer bezahlt den Anwalt? Wir machen hier aus einer Unregelmäßigkeit bei der Lohnfortzahlung gleich einen handfesten Schaden ... Wer wird dafür dann wieder aufkommen?
Wenn ein Alleinverdiener 0,00 am Ende des Monats erhält, kann er keine Miete zahlen, kein Telefon, keine Lebensmittel, gar nichts. Ich würde schon sagen, dass hier ein handfester Schaden entsteht.
Nee, kein Schaden! Er war doch überzahlt !
Wo ist das Geld geblieben? Im Spielkasino vielleicht? Eigentlich hätten sie es sofort (notfalls in bar) zurückzahlen müssen!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Vielleicht erst mal ALLES lesen, bevor man klugscheißt?!
@ Hankey, ah, ok, danke für den Hinweis! :-)
Anscheinend lag eine Überzahlung vor. Insofern kannst du dich auf keine Pfändungsgrenze berufen, da ja das geld quasi schon als Vorschuss ausgezahlt wurde. Ich sehe da keinerlei Unrechtmäßigkeit auf Seiten des AGs.
Bsp.: Der AG zahlt im Januar den kompletten Jahreslohn im Vorraus. Da kannst du auch nicht im Juli protestieren, dir müsse wegen der Pfändungsgrenze Juligehalt ausbezahlt werden... :-)))
In meinen Augen ist das ein gänzlich anderer Sachverhalt, den du da in deinem Beispiel erklärst.
Habe bei ede2012 schon kommentiert, dass wir von alledem ja erst seit Samstag (genaueres seit gestern) wissen.
Im Grunde können wir also dann unsere Fixkosten (Miete, Versicherung, Strom, Auto, Sprit [ja Auto ist notwendig da mein LG 100km einfachen Arbeitsweg hat und durch 12 Std Schichten mit den öffentlichen nicht in die Arbeit/wieder nach Hause kommt]) nicht tragen, mein Partner kommt nicht in die Arbeit und zum Essen gibts dann Käfer/Falter usw, weil AG und KK zu blöd für ihre Arbeit sind?
Sorry, klingt eventuell als würde ich dir ans Bein pinkeln wollen, aber so ist das nicht gemeint... Es ist nur das, was dann auf uns zu kommt
Wie aus den Antworten ja mittlerweile hervorgeht, darf der AG seine Forderung ja tatsächlich nur bis zur Pfändungsgrenze aufrechnen und verhält sich insofern wohl rechtswidrig. Auf der Basis könnte dein Mann noch einmal das Gespräch suchen.
Aber dann bleibt ja immer noch die Frage im Raum stehen, was mit der überzahlten Kohle passiert ist. Die hättet ihr dann ja auf den Kopf gehauen. Das sollte man auch wieder nicht tun... :-)
Pragmatisch bleibt neben dem Gespräch mit dem Arbeitgeber noch das Gespräch mit der Bank über die Einrichtung eines Dispokredits...
Und wenn das nichts bringt, dann müsst ihr halt beim Sozialamt ein kleines Überbrückungsdarlehen beantragen und euch auf moderate Rückzahlungsraten mit denen einigen.
Es kommt leider immer wieder dazu, daß Gehaltsüberzahlungen stattfinden wenn Krankengeld in Anspruch genommen wird.
Natürlich ist es so, daß der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohnes hat.
Der Arbeitgeber kann allerdings nicht mit dem laufenden Arbeitslohn die Überzahlung verrechnen, wenn dies innerhalb der Pfändungsfreigrenzen geschieht - d. h. nur der nicht pfändbare Teil wäre verrechenbar.
Er kann dann immer noch die überzahlten Lohn einklagen, er darf nur nicht aufrechen mit der Folge, dass dann eigentlich der Arbeitnehmer klagen müsste, wenn er sich gegen die Aufrechnung wehren möchte.
Vielen Dank für deine Antwort!
Den Anspruch haben wir auch nie bestritten. Es ist uns natürlich klar, dass der AG seinen zu viel gezahlten Lohn zurück möchte und wir das auch gerne zurück zahlen. Uns geht es rein darum, ob er den gesamten Lohn einbehalten darf.
Offensichtlich hat dein LG wenn auch ungewollt einen Lohnvorschuss erhalten und muss die dafür ausstehende Arbeitsleistung noch erbringen bevor wieder Lohn fällig wird. Das ist soweit korrekt. Er könnte versuchen eine Art Ratenzahlung zu vereinbaren. Das würde dann auf so eine Verfahrensweise wie von euch gewünscht herauslaufen. Aber mal unter uns ... Ihr habt doch wohl schon die Zuvielzahlung bemerkt. Es hätte euch doch klar sein müssen daß es zu Rückzahlung kommen wird.
Uns ist klar, dass wir das vorweg gezahlte Geld zurück zahlen müssen! Und nein, wir haben die Zuvielzahlung nicht gemerkt... Lohn kommt immer am 25. des Monats... Also kam ganz normal der Lohn am 25.06.14... Das erste was wir von der Krankenkasse gekriegt haben kam letzte Woche. Sprich das Geld wird erst im Laufe dieser Woche drauf sein und geht für die Fixkosten komplett drauf. Wie oben schon geschrieben hat mein LG ja zwischenzeitlich auch gearbeitet und wir wussten ja nicht, dass das dennoch zusammen gerechnet wird... Selbst die Krankenkasse scheint bisschen verwirrt gewesen zu sein, weil wir DREI verschiedene Rechnungsdaten haben (Samstag alle drei im Briefkasten)...
Also woher sollen wir vorher bemerken, dass da eine Überzahlung stattfand???
Im Voraus nicht, aber zum Zeitpunkt des Geldeingangs!
Wir befinden uns ja schließlich nicht im gleichen, sondern mindestens schon im Folgemonat, ansonsten könnte man nicht verrechnen wollen...
Ich stehe glaub ich aufm Schlauch... Ich versteh deinen Kommentar gerade nicht?
Wie gesagt am 25.6 kam normal Lohn aufs Konto, erster Auszahlschein kam Dienstag oder Mittwoche letzte Woche; am Samstag kamen 3 verschiedene Berechnungen der KK. Seitdem wussten wir das etwas schief gelaufen ist und mein LG war ja auch gleich bei der Personalabteilung (Vertretung seines normalen Bearbeiters)... Mit der KK wurde auch schon telefoniert...
Weiterhin befindet sich mein LG bis Ende August in der Wiedereingliederung und würde frühestens ab 25.9. wieder Geld vom AG kriegen, was ja aber dann hinfällig ist, wenn der den kompletten Lohn einbehalten darf...
So schwer kann es doch nicht sein - man muss doch anhand der Zeiträume und der bereits geflossenen Zahlungen errechnen können, ob bzw. in welcher Höhe eine Überzahlung vorliegt! Diese Unterlagen bzw. genaue Informationen darüber liegen uns hier nicht vor.
Keine Abrechnungsstelle eines Unternehmens stoppt eine Auszahlung "aus Spaß", oder weil heute die Sonne scheint...
Hier scheint dringender Klärungsbedarf. Da wir hier raten sollen: Ich würde in die Personalabteilung gehen, einen kompetenten (!) Ansprechpartner verlangen, und dieses Büro nicht eher verlassen, bis die Sache geklärt ist...!
Danke nun verstehen das auch kleine Dummies wie ich :)
Die drei Berechnungen der KK haben verschiedene Daten, was uns schon sehr verwirrt hat, deswegen haben wir ja gestern schon alles getan, was soweit möglich war... Von der KK kam nur "Ja von unserer Seite ist alles richtig so und nächste Woche kommt das Geld", auch äußerst hilfreich...
Zur Personalabteilung gehts dann am 7.8, weil besagter Herr ja derzeit Urlaub hat und dann wird das geklärt, egal wie lange wir da sitzen. Bisher liegt uns noch keine neue Abrechnung des AG vor, da diese erst die nächsten Tage kommen müsste um genau zu sehen, was zu viel gezahlt wurde. Daher meine Aussage, dass wir das mit der Überzahlung ja bis Samstag/gestern gar nicht wussten...
Es geht mir auch nicht darum, dass wir das Geld nicht zurückzahlen möchten! Das, hoffe ich, kam nun auch mehrfach zum Ausdruck.
Alles klar... viel Erfolg!
Vielen Dank für die Antwort, das hilft ungemein.
Zum Anwalt wollten wir erstmal noch nicht gehen... Mein Partner hat noch mal einen Termin mit der Personalverwaltung, sobald sein richtiger Bearbeiter wieder da ist (ist derzeit im Urlaub und er war bei der Vertretung) und will mit dem dann den Sachverhalt nochmal durchgehen.
Ich wollte mich im vornherein nur schon mal informieren, bevor wir am Ende doof da stehen. Danke nochmals